…worden sei, dass davon 17 km mit öffentlichen Verkehrsmitteln befahrbar sein würden. Dies wäre jedoch „nur ein theoretischer Fall“. Die Tochter wäre im „letzten Schuljahr“ erst acht bzw neun Jahre alt gewesen. Es sei nicht zumutbar, das Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Schule, die…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 24. Mai 2024 gegen den Rückforderungsbescheid des Finanzamtes Österreich vom 03. Mai 2024 betreffend Schulfahrtbeihilfe für das Kind ***1*** für den Zeitraum 09/2021 - 06/2022, Ordnungsbegriff ***2***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. November 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. November 2023 betreffend Abweisung des Antrages auf Schulfahrtbeihilfe vom 10. Oktober 2023 für das Kind ***1*** für den Zeitraum 09/2021 - 08/2023, Ordnungsbegriff ***2***, zu Recht erkannt:…
…gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs vom 20.05.2016 zu VNR, mit dem ein Antrag auf Gewährung der Schulfahrtbeihilfe für das Kind K für den Zeitraum September 2014 bis Juni 2015 abgewiesen wurde, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß …
…Beschwerdeführerin an, dass die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Fahrten zwischen Hauptwohnort des Kindes (Hw.) und seiner Zweitunterkunft (Internat in W) unzumutbar sei. Schließlich beantragte die Beschwerdeführerin entsprechend dem Vordruck Beih 85 „für die Fahrt meines Kindes die zweimonatliche Auszahlung der Schulfahrtbeihilfe nach § 30…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 7. November 2014, betreffend Abweisung eines Antrages auf Schulfahrtbeihilfe für das Kind L im Zeitraum vom 1. September 2013 bis zum 30. Juni 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde vom 18. November 2014 wird Folge gegeben.…
…vom 05.08.2014, FA33/2015/00234, betreffend Schulfahrtbeihilfe für den Zeitraum Jänner bis April 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…zweifellos“ die allgemein bildende Schulausbildung zählt (VwGH 18.11.2008, 2007/15/0050), ist eine ordentliche Revision nicht zulässig. Hinweis zur Beschwerde betreffend Schulfahrtbeihilfe § 265 BAO normiert: (1) Die Abgabenbehörde hat die Bescheidbeschwerde, über die keine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen ist oder über die infolge eines…
…x, für die Zeit von Februar 2010 bis August 2010 sowie der Schulfahrtbeihilfe für die Zeit von Februar 2010 bis Juni 2010 in Höhe von insgesamt 1.510,70 Euro zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
… 30f Abs. 3 lit. a FLAG (besonderer Kostenersatz für Verkehrsunternehmen unter Beachtung des UStG). Die Rechtsgrundlage sei durch Vertrag mit dem Finanzamt Feldkirch vom 16. Jänner 2013 ab dem Schuljahr 2012/2013 auf § 30f Abs. 3 lit. a FLAG abgeändert und unter kräftiger Erhöhung der…
…Mitgliedsbeitrag Schulverein), Klavierunterricht (€ 2.265,79/2005, € 1.827,68/2006) sowie Aufwendungen für Schulmaterial (€ 683,20/2005 für Beiträge für Wandertag, Selbstbehalte Schulbücher und Schulfahrt) Schulsportwochen in Kitzbühel im Jahr 2005, laut Bf. „erhöhter Aufwand wegen Allergie“, in der Höhe von…
…o.a.) in Höhe von € 25.025,- gestellt. Unstrittig ist, dass lt. Zulassungsschein des Porsche ***26*** der Verwendungscode "27" eingetragen wurde. Dieser Code lautet: Zur Verwendung als Schulfahrzeug gemäß § 112 Abs. 3 KFG 1967 bestimmt. Dies stellt lediglich ein Indiz dar, jedoch keinen Nachweis…
…siehe dazu auch die Argumentation des ***FA*** in seiner Stellungnahme vom 03.07.2026 , welche insgesamt als schlüssig vom Gericht übernommen wird). Weiters müssen Schulfahrten im Sinne von Ausbildungsfahrten mit genauer Namensbezeichnung des Schülers und Kennzeichnung als Ausbildungsfahrt ,Tages- oder Nachtfahrt, Prüfungsfahrt klar ersichtlich sein…
… 8. gesetzliche Beihilfen zur Zahlung des Mietzinses oder zur Deckung des sonstigen Wohnungsaufwands; 9. gesetzliche Familienbeihilfe einschließlich Mehrkindzuschlag und Schulfahrtbeihilfe sowie die nach den jeweils geltenden einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern auszuzahlenden Absetzbeträge; 10. gesetzliche Leistungen, die aus Anlass der Geburt eines…
…Berufsausbildung. Zwischenzeit gem.§ 2 Abs 1 d FLAG: § 30 a FLAG kommt nicht zur Geltung, da ich keine Schulfahrtbeihilfe beanspruche, war daher für uns nicht relevant. Bei der Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister handelt es sich um eine "Schulausbildung" iSd § 2 Abs 1 b…
… 8. gesetzliche Beihilfen zur Zahlung des Mietzinses oder zur Deckung des sonstigen Wohnungsaufwands; 9. gesetzliche Familienbeihilfe einschließlich Mehrkindzuschlag und Schulfahrtbeihilfe sowie die nach den jeweils geltenden einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern auszuzahlenden Absetzbeträge; 10. gesetzliche Leistungen, die aus Anlass der Geburt eines…
…56 Minuten. Der Bf. legte keine Nachweise bzw. Informationen über das von seiner Tochter VN NN für die Schulfahrten verwendete Verkehrsmittel vor. Im Umkreis von 25 km vom Wohnort der Tochter gab es laut dem "SchoolFinder" des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung keine andere…
… 8. gesetzliche Beihilfen zur Zahlung des Mietzinses oder zur Deckung des sonstigen Wohnungsaufwands; 9. gesetzliche Familienbeihilfe einschließlich Mehrkindzuschlag und Schulfahrtbeihilfe sowie die nach den jeweils geltenden einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern auszuzahlenden Absetzbeträge; 10. gesetzliche Leistungen, die aus Anlass der Geburt eines…
…des Bf. Bezug auf die Ausführungen bei Ritz, BAO6, § 215 Tz 8, wonach zu den unpfändbaren Forderungen die Familienbeihilfe, der Familienzuschlag, die Schulfahrtbeihilfe, der Unterhaltsabsetzbetrag, etc. gehörten. Dass der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht dazu gehöre, sei seines Erachtens eine Gesetzeslücke, die durch Analogie zu schließen sei. Denn…
…wegen erfolgen. Gemäß § 290 Abs. 1 Z 9 EO sind Forderungen auf die gesetzliche Familienbeihilfe einschließlich Mehrkindzuschlag und Schulfahrtbeihilfe sowie die nach den jeweils geltenden einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern auszuzahlenden Absetzbeträge unpfändbar. Gemäß § 293 Abs. 3 EO ist die Aufrechnung gegen…