…Schuldners der Einfuhrumsatzsteuer enthält das Umsatzsteuergesetz keine eigenständige Regelung, es verweist in § 19 Abs. 5 UStG in Verbindung mit § 26 UStG insoweit auf das Zollrecht. Gemäß § 19 Abs. 5 UStG in Verbindung mit § 26 Abs. 1 UStG in Verbindung mit Art. 201 ZK ist der…
…Schuldners der Einfuhrumsatzsteuer enthält das Umsatzsteuergesetz keine eigenständige Regelung, es verweist in § 19 Abs. 5 UStG in Verbindung mit § 26 UStG insoweit auf das Zollrecht. Gemäß § 19 Abs. 5 UStG in Verbindung mit § 26 Abs. 1 UStG in Verbindung mit Art. 201 ZK ist der…
…nämlich Herrn ***3*** indirekt zu vertreten, selbst in die Position des Schuldners der Einfuhrumsatzsteuer gebracht hat und der Aufenthalt des Herrn ***3*** unbekannt ist und auch nach Abfragen durch das Bundesfinanzgericht nicht ermittelt werden konnte. Die belangte Behörde hat daher zu Recht (auch) die Beschwerdeführerin…
…vertreten, selbst in die Position des Schuldners der Einfuhrumsatzsteuer gebracht hat. Die belangte Behörde hat daher zu Recht (auch) die Beschwerdeführerin als Steuerschuldnerin in Anspruch genommen. Die mit Spruchpunkt II des angefochtenen Bescheides vorgenommene Festsetzung der Zahlungsfrist erfolgte daher zu Recht. Zu dem Vorbringen, lediglich…
…Durch die Novellierung des Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 mit dem AbgÄG 2010 hat der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer bereits zum Zeitpunkt der Einfuhr den Zollbehörden bestimmte Angaben zukommen zu lassen und bestimmte Nachweise zu erbringen. Wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, ergibt sich aus dem…
…Abs. 3 UStG 1994 mit Wirkung 1. Jänner 2011 folgender Unterabsatz angehängt. "Weiters ist Voraussetzung für die Anwendung der Steuerbefreiung, dass der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr den Zollbehörden die unter lit. a und b genannten Angaben zukommen lässt und den unter lit…
…Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 7 buchmäßig nachzuweisen. Die Befreiung ist nur anzuwenden, wenn derjenige, für dessen Unternehmen der Gegenstand eingeführt worden ist, die anschließende innergemeinschaftliche Lieferung tätigt. Weiters ist Voraussetzung für die Anwendung der Steuerbefreiung, dass der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr…
…2010 bis 18. Februar 2011 als Anmelderin in 13 Zollanmeldungen die Überführung von Parfümeriewaren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr unter Inanspruchnahme der Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nach Art 6 Abs 3 UStG 1994 durch Angabe des Verfahrenscodes 4200 im Feld 37. Als Bestimmungsland…
…die Person, welche die Pflichten aus der Inanspruchnahme dieses Verfahrens oder die Voraussetzungen für die Überführung der Ware in dieses Verfahren zu erfüllen hat. Hier also die Warenempfängerin (vgl. VwGH 25.04.2017, Ra 2016/16/0059). Die Beschwerdeführerin schuldet als Anmelderin die Einfuhrumsatzsteuer gemäß §…
…e UStG 1994 nicht als Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer heranzuziehende Anmelder als Steuerschuldner in Betracht (VwGH 5.9.2019, Ra 2018/16/0118). Die Gesamtschuld besteht darin, dass die Zollbehörden die Abgaben zwar nur einmal fordern können, dass aber jeder Schuldner die gesamte Leistung zu bewirken…
…drei Fällen die anschließenden innergemeinschaftlichen Lieferungen nicht vom Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer getätigt wurden. Art. 6 Abs. 3 UStG verwendet den Begriff des Anmelders. Dieser Begriff ist dem Zollrecht entnommen. Art. 143 Buchstabe Abs. 1 Buchst. d) der MwSt-SystRL spricht allerdings von dem als Steuerschuldner…
…verschuldensunabhängig gemäß § 71a ZollR-DG Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer. Sachverhalt: Zu Spruchpunkt 1.: Die italienische Firma A. bestellte die verfahrensgegenständlichen 43 Lieferungen verschiedener Taschnerwaren bei den chinesischen Lieferanten D, E und F. Die Versendung der Waren erfolgte in Containern mit der Lieferbedingung CIF Koper. Für die…
…des Zollkodex der Gemeinschaften, ZK) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) entstanden ist und dass die Bf., die in allen im Bescheid bezeichneten Anmeldungen als indirekte Vertreterin (und somit Anmelderin) aufgetreten ist, gem. § 71a ZollR-DG als Schuldnerin dieser Einfuhrumsatzsteuerschuld in…
…Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer, wenn die Voraussetzungen bzw Bedingungen für die Abgabenbefreiung nicht vorliegen oder nicht erfüllt werden. Aufgrund des Artikels 6 Abs 3 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994), BGBl 1994/663, treffe den Anmelder insbesondere auch die Pflicht, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der…
…zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt. Da der Anmelder die Einfuhrumsatzsteuerschuld schulde, sei dieser Fall nicht anders zu behandeln, als habe die Beschwerdeführerin die Waren selbst für ihr Unternehmen bezogen. Die Empfänger der Waren in den jeweiligen Empfängerländern seien zum Vorsteuerabzug berechtigt gewesen. Es widerspräche dem Gleichheitsgrundsatz…
…Abs. 3 UStG 1994 mit Wirkung 1. Jänner 2011 folgender Unterabsatz angehängt. "Weiters ist Voraussetzung für die Anwendung der Steuerbefreiung, dass der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr den Zollbehörden die unter lit. a und b genannten Angaben zukommen lässt und den unter lit…
…für 84 in einer Anlage zum Bescheid angeführte Zollanmeldungen (angenommen zwischen 18. Jänner 2013 und 4. März 2013) die Entscheidungen über die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer durch das für den in den Warenanmeldungen angegebenen Warenempfänger zuständige Finanzamt nach § 26 Abs. 3 Z 2 UStG gemäß Art…
…nach dem 31. Dezember 2010 erfolgen, folgender Unterabsatz angefügt: "Weiters ist Voraussetzung für die Anwendung der Steuerbefreiung, dass der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr den Zollbehörden die unter lit. a und b genannten Angaben zukommen lässt und den unter lit. c genannten Nachweis…
…zu. Der Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs 1 ZollR-DG liege nach Auffassung des VwGH und des EuGH ein Sanktionsgedanken zu Grunde. Sei dem so, könne die Vorschrift auf die Bf, die sich einwandfrei verhalten hat, nicht angewendet werden. Zudem schulde die Bf die Einfuhrumsatzsteuer - wie…
…nach dem 31. Dezember 2010 erfolgen, folgender Unterabsatz angefügt: "Weiters ist Voraussetzung für die Anwendung der Steuerbefreiung, dass der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr den Zollbehörden die unter lit. a und b genannten Angaben zukommen lässt und den unter lit. c genannten Nachweis…