…Die Rechtsprechung des BFG ist hier strenger als die Verwaltungspraxis, an die das BFG nicht gebunden ist. Rückgefordert wurde erst ab 10/2021. Das Finanzamt erachtet daher eine weitere Rückforderung ab zumindest 09/2020 für erforderlich. Erhebungen zum Aufenthalt/Schulbesuch des Kindes im Zeitraum vor…
…des Kindes in Russland kein nur vorübergehender Aufenthalt in einem Drittstaat vor. Das Bundesfinanzgericht sieht somit in einer ex-ante-Betrachtung und im Zusammenhang mit der ursprünglichen Obsorgevereinbarung im Scheidungsvergleich der Kindeseltern, dass sich das Kind hauptsächlich bei seiner Mutter in Russland aufhält, dem Schulbesuch…
…2024/2025 im UK zu den A-Levels antreten wird, ergibt sich aus dem diesbezüglich glaubwürdigen Vorbringen der Bf. und ist unstrittig. Dass die Kindesmutter verschiedenste Stellen (Wirtschaftsministerium, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Landesverteidigung) vom Schulbesuch des Kindes ab 08/2022 im UK…
…Tätigkeit der Bf im Inland mehr ausgewiesen ist, kann weiters darauf geschlossen werden, dass sich die Bf nicht erst – wie behauptet - ab der Verehelichung, sondern tatsächlich bereits zuvor und wohl spätestens ab dem Schulbesuch des Sohnes B, dh. zwecks Betreuung des Kindes ab dem Herbst…
…für minderjährige Kinder. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind, soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, in diesem Bundesgesetz österreichischen…
…sich aus dem Inhalt des Verwaltungsaktes sowie den Datenbanken der Finanzverwaltung. Die Feststellungen sind nicht strittig. Rechtsgrundlagen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a des Familienlastenausgleichsgesetzes - FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder. …
…dieses nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, sondern im Beschwerdeverfahren zu GZ. RV/5100652/2011 zu beurteilen war. Rechtslage und Erwägungen Gemäß § 2 Abs. 1 FLAG haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, …
…2024/2025 im UK zu den A-Levels antreten wird, ergibt sich aus dem diesbezüglich glaubwürdigen Vorbringen der Bf. und ist unstrittig. Dass die Kindesmutter verschiedenste Stellen (Wirtschaftsministerium, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Landesverteidigung) vom Schulbesuch des Kindes ab 08/2022 im UK…
…Laut Mitteilung des Ehegatten der Bf. in einem am 18.3.2014 mit dem Finanzamt geführten Telefonat hielten sich die Kinder in den Ferien jeweils in Österreich auf. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a FLAG 1967 haben Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet Anspruch…
…die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch…
…aus: "Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (FLAG) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder. Abs. 2 FLAG 1967 bestimmt, dass die Person Anspruch auf Familienbeihilfe hat, zu deren Haushalt das…
…Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch § 53 Abs. 1 FLAG, dass Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, in diesem Bundesgesetz österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt…
…die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch…
…Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG 1967) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder. Anspruch auf Familienbeihilfe für ein Kind hat nach § 2 Abs. 2 FLAG 1967 die Person, zu deren…
…die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die teilnehmen am aa) Freiwilligen Sozialjahr nach Abschnitt 2 des Freiwilligengesetzes, BGBl. I Nr. 17/2012, bb) Freiwilligen Umweltschutzjahr nach Abschnitt 3 des…
…etwa zum Zwecke eines einjährigen Schulbesuches im Ausland ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes als ständiger Aufenthalt im Ausland anzusehen (vgl. auch Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", in UFS Journal 2011/10, 371)." Somit kann auch im Beschwerdefall davon ausgegangen werden…
…Ägypten zurück. Das Verbringen der Ferien in Österreich ist damit jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt der Kinder in Ägypten nicht unterbrochen wurde (vgl. insbesondere das ebenfalls einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Juni 2000, 98…
…hätten die Eltern des Kindes getragen. Weiters führte die Bf. betreffend die Ausbildung ihres Sohnes in den USA aus: "Der Okanagan Hockey Club Europe (OHCE), ansäßig in St. Pölten, ist die einzige europäische Institution, die an einer Ausbildungsliga in Nordamerika teilnimmt; im konkreten Fall an…
…die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres…
…die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres…