…die Möglichkeit der Erstattung, und der Verzicht auf diese Erstattung steht somit gerade nach den Ausführungen des BFH nicht in einem "unmittelbaren Zusammenhang" zu einer Leistung. b) Angeblich fehlender Schenkungswille: Wenn der BFH sodann in Rn 41 vermeint, dass selbst dann, wenn dem jeweiligen Kunden…
…med. ***6*** auf Kredit gekauft und auch Dr. N.N. im Grundbuch eingetragen, ohne dass damit aber ein Schenkungswille verbunden war. Sämtliche Raten wurden auch von Dr. ***6*** bezahlt und er hat auch sein Haus in ***7*** verkauft, und damit auch den Neukauf zu finanzieren…
…das offenbare Missverhältnis zwischen dem Verkehrswert und dem Kaufpreis für den Hälfteanteil (€ 85.000 : € 22.000) seien eine gegebene Tatsache. Im Zeitpunkt des seinerzeitigen Vertragsabschlusses sei ein Schenkungswille der Vertragsparteien weder ausdrücklich noch schlüssig erkennbar gewesen. Grundsätzlich gelte das Prinzip der subjektiven Äquivalenz…
…Bf. auch auf den Unterschied zwischen einer echten Schenkung und einer (leichter) rückforderbaren Zuwendung, die in der Erwartung eines weitergehenden Erfolges oder zu einem bestimmten Zweck getätig wurde, hingewiesen. Einer Schenkung liegt üblicherweise ein Schenkungswille, also die Absicht, eine Sache endgültig zu übereignen, zu Grunde…
…5%). Begründet wurde der Bescheid damit, dass der Gemeine Wert anhand der Vergleichswertmethode mit € 150,00 je m² Grundfläche angesetzt worden sei. Der Bemessung sei der Gemeine Wert als Baugrundstück zugrunde gelegt worden. Schenkungswille sei gem. § 2 des gegenständlichen Vertrages die Ermöglichung der Bebauung…
…Die erbl. Witwe hält ausdrücklich fest, dass hinsichtlich dieser Vermögenswerte zu keiner Zeit ein Schenkungswille ihrerseits vorgelegen sei. Sie wohne seit 16.03.2004 ohne Unterbrechungen im Pflegeheim und könne sich dort nur im Rollstuhl unter Zuhilfenahme des Pflegepersonals fortbewegen. Sie habe den Wunsch gehabt…
…betragen, was auch im Immobilienpreisspiegel der L-er Sparkassen zum Ausdruck komme. Die Wertdifferenz habe daher 53,1 bis 54,58% betragen, was ein offenes Missverhältnis bedeute. Der Schenkungswille, der zu den Voraussetzungen einer gemischten Schenkung gehöre, komme in Punkt V des Vertrages zum Ausdruck…
…ein krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung rechtfertigt nicht die Annahme einer Schenkung. Neben einer objektiven Bereicherung ist darüber hinaus zwingend erforderlich, dass der Geschenkgeber seinen Schenkungswillen klar zum Ausdruck bringt, den Bedachten auf seine Kosten bereichern zu wollen. 5. Nach der Definition des ABGB (…
…sondern der Bf habe sich zu definierten Ausgedingeleistungen verpflichten müssen. Im Übergabsvertrag finde man keinen expressis verbis formulierten Schenkungswillen, vielmehr nehme er auf Leistung und Gegenleistung Bezug. Für folgende weitere außergewöhnliche Belastungen aus dem Jahre 2012 beantrage der Bf ebenfalls die Anerkennung: a.) Übernahme von…
…der Bf. bereits mit der Errichtung der Urkunde über die Verpflichtung zur Zahlung der Versorgungsrente und Unterzeichnung dieser Urkunde durch beide Vertragsteile im Beisein des Erbenmachthabers seinen Schenkungswillen nach außen manifestiert hat und somit seiner Mutter durch Übergabe iSd § 943 ABGB einen klagbaren Anspruch auf…
…im Weiteren zu untersuchen, ob der Grund für dieses Auseinanderklaffen in einer gemischten Schenkung zu suchen war. Aus der Textierung des "Kaufvertrages" lässt sich ebensowenig ein Hinweis auf den (teilweisen) Schenkungswillen gewinnen wie aus der beim zuständigen Finanzamt B eingebrachten Schenkungsanmeldung, zumal diese erst im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des Herrn Dr. A B, ADR, über die Beschwerde vom 16.07.2004 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 15.06.2004, ErfNr*** betreffend…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Partnerschaft Schuppich Sporn und Winischhofer Rechtsanwälte, Falkestraße 6, 1010 Wien, gegen den…
Die Steuerschuld entsteht nach § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Steuerschuldner ist auf Grund des § 13 Abs. 1 ErbStG 1955 der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Geschenkgeber und bei einer Zweckzuwendung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterR in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Josef Schoffnegger, Pfarrplatz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 31. März 2016 betreffend Grunderwerbsteuer (Erf. Nr…
- Das Anbot war von der Zuwendenden ohne Bedingung der Unterlassung des Weiterverkaufes gestellt worden- -auch im Falle einer, in Folge der Annahme des Anbotes, zu Tage getretenen Veräusserungsabsicht seines Sohnes wäre es dem Bf., zur Vermeidung eines künftigen betrieblichen Unruheherdes, möglich gewesen, alleiniger Gesellschafter der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, zunächst vertreten durch LMG Lechner / Max / Graber Steuerberatungsgesellschaft m. b. H., 2512 Oeynhausen, Sochorgasse 3, nunmehr vertreten durch Dr. Schnabl und Partner OG, Steuerberatungsgesellschaft…
Stattdessen sei ergänzend auf die Ansicht von Hayden verwiesen, wonach Schranken hinsichtlich der Änderung von Begünstigten nicht bestünden, soweit diesen kein klagbarer Anspruch auf Zuwendungen zustehe (vgl. Hayden, in: Das Änderungs- und Widerrufsrecht im Privatstiftungsgesetz, S 176). Wie erwähnt habe ein solcher klagbare Anspruch dem…
Abschließend stellte der Bf. den Antrag auf Abänderung der Einkommensteuerbescheide 2005, 2006 und 2007 dahingehend, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wie folgt festgesetzt werden: | 2005 | -30.874,95 € | anstatt 0 € | 2006 | -626.266,30 € |…
Verzichte einer von mehreren Stiftern auf die in der Stiftungserklärung eingeräumten Gestaltungs- und Stifterrechte, bedürfe die dadurch ausgelöste Änderung der Stiftungserklärung - mangels gegenteiliger Vereinbarung - darüber hinaus die Zustimmung aller Stifter iSd. § 3 Abs. 2. Wie in der Beschwerde aus der Stiftungsurkunde der AB PS zitiert…