…Zl. 100000/15275/2015, betreffend Schaumweinsteuer zu Recht erkannt: Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird dahingehend konkretisiert, dass die Festsetzung gemäß § 201 Abs.1 und Abs.2 BAO erfolgt. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Verfassungsgerichtshof den auf Art. 140 Abs. 1 Z 1 lit c B-VG gestützten Individualantrag der nunmehrigen Beschwerdeführerin (kurz Bf.) auf Aufhebung der genannten Bestimmungen des Schaumweinsteuergesetzes mangels Legitimation zurück, weil ihr ein zumutbarer Weg zur Geltendmachung ihrer verfassungsrechtlichen Bedenken offen stehe. Der VfGH verwies…
…A beantragt, jenen Teil des § 3 Abs 1 Schaumweinsteuergesetz aufzuheben, mit dem sich eine Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes beseitigen lasse. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) leitete sodann mit Note vom 17.03.2014 das Vorverfahren ein. Mit Schreiben vom 29.04.2014 erstattete die Bundesregierung zum Individualantrag der…
…2012, Zahl: 600000/00000/2012, gemäß § 44 Abs 6 Schaumweinsteuergesetz 1995 die Bewilligung zum Bezug von Wein unter Steueraussetzung zu gewerblichen Zwecken aus anderen Mitgliedstaaten gegen Widerruf erteilt. Da die oa Bewilligung lediglich ein einziges Mal, nämlich am 30.5.2012, Verwendung gefunden hatte, wurde…
…05.2015, Zahl: 000000/00000/2015, betreffend Festsetzung der Schaumweinsteuer gemäß § 201 Bundesabgabenordnung (BAO) für die Monate März bis April 2014 und Juni bis Dezember 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Abschnites III betreffend gegorene Getränke außer Wein und Bier. Inhalt der in Artikel 12 Absatz 1 zweiter Antrich genannten Nummer 2 ist der Begriff "andere schäumende gegorene Getränke". Artikel 17 Absatz 1 Alkoholstruktrur-RL: (1) Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Begriff "Zwischenerzeugnisse" alle unter…
…z1 vom 17.02.2016, betreffend Alkoholsteuer Zl. z2 vom 17.02.2016, betreffend Biersteuer Zl. z3 vom 17.02.2016, betreffend Schaumweinsteuer Zl. z4 vom 17.02.2016, betreffend Zwischenerzeugnissteuer Zl. z5 vom 22.02.2016, betreffend Alkoholsteuer Zl. z6 vom 22.02.2016…
…zz1 vom 17.02.2016 | Alkoholsteuer | zz2 vom 17.02.2016 | Biersteuer | zz3 vom 17.02.2016 | Schaumweinsteuer | zz4 vom 17.02.2016 | Zwischenerzeugnissteuer | zz5 vom 22.02.2016 | Alkoholsteuer | zz6 vom 22.02.2016…
…erfolgreich abgeschlossen, den Theorieteil jedoch nicht. Zum vollständigen Abschluss würden dem Bf. daher noch ein Teil der „Unit 3“ sowie die Teilbereiche „Schaumwein“, „Spirituosen“ und die Abschlussarbeit fehlen. Der Bf. habe bedingt durch die angeführten wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der Agentur (inklusive Teilverkauf seiner Anteile, Gesellschafterwechsel…
…dem von ihr bezahlten Prosecco hätten die Schüler das Servieren im Hinblick auf Wettbewerbe geübt, wobei der Schaumwein (mit Anschaffungskosten von 8 €/Flasche) nach dem Üben weggeschüttet worden sei. Weitere Zweifel am Vorbringen der Bf wurden ihr mit E-Mail bzw Aktenvermerk vom 25…
…sie habe am 23. Mai 2013 gemeinsam mit einem Kollegen eine Nachschau bei der (gegenständlichen) Beschwerdeführerin durchgeführt. Anlass der Nachschau sei eigentlich die Wiedereinführung der Schaumweinsteuer gewesen. Im Zuge dieser Nachschau und auch im Rahmen der Aufnahme der Befundprotokolle, die zeitlich vor der genannten Nachschau…
…Säumniszuschläge oder Abgabenerhöhungen festzusetzen, verjährt gleichzeitig mit dem Recht auf Festsetzung der Abgabe. Unter "Verbrauchsteuern" im Sinne des § 207 Abs. 2 BAO fallen die Mineralölsteuer, Alkoholsteuer, Biersteuer, Schaumweinsteuer und Tabaksteuer [siehe Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 207, Anm. 16 (Stand 15.4.2018, rdb.at) und…
…dass Verbrauchssteuern nur solche sind, die sich spezifisch auf verbrauchssteuerpflichtige Waren beziehen. Nach österreichischem Recht sind das Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Biersteuer und Schaumweinsteuer. Hierzu gehört nicht die Umsatzsteuer. Entstandene Umsatzsteueransprüche verjähren gemäß § 207 Abs. 2 BAO allgemein in fünf Jahren. Die allgemeine Verjährungsfrist beginnt mit…
…dass Verbrauchssteuern nur solche sind, die sich spezifisch auf verbrauchssteuerpflichtige Waren beziehen. Nach österreichischem Recht sind das Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Biersteuer und Schaumweinsteuer. Hierzu gehört nicht die Umsatzsteuer. Entstandene Umsatzsteueransprüche verjähren gemäß § 207 Abs. 2 BAO allgemein in fünf Jahren. Die allgemeine Verjährungsfrist beginnt mit…
…Verbrauchsteuer (Bier-, Alkohol-bzw. Schaumweinsteuer) betreffend das Kalenderjahr 2014 als Prüfungszeitraum durchgeführt. Danach hat die Bf im Kalenderjahr 2014 Bier ausschließlich mit der Warenbezeichnung "Corona Extra 0,355 Liter" bezogen. Das Bier sollte jeweils im Verfahren der Steueraussetzung vom Steuerlager der B, Adresse3 (VID-Nr…
…jeweils vom 27. Dezember 2010 auch Bewilligungen für ein offenes Alkohollager, für ein Zwischenerzeugnislager und für ein Schaumweinlager erteilt. Zum einen wurde in den Anlagen zu den erwähnten Bewilligungen und in den zugehörigen Befundprotokollen, auf die in den Anlagen verwiesen worden ist, auf die mit…
…6 Abs. 6 NoVAG war bis zum Abgabenänderungsgesetz 2014 unverändert in Kraft. Nach dem in § 4 UStG 1972 definierten Entgeltsbegriff gehörten weiterverrechnete andere Abgaben als die Umsatzsteuer wie Alkoholabgabe, Anzeigegebühren, NoVA, Schaumweinsteuer etc. zur Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer (Kolacny/Mayer, UStG, Kurzkommentar, UStG 1972, Rz 13…