…als grundsätzlich plausibel herausgestellt hat und im Übrigen einer Schätzung des gemeinen Wertes stets ein gewisses Maß an Ungenauigkeit anhaftet, da überdies die Bf. an einer weiteren Klärung der Zahlen und Berechnungen im Sinne des Beschlusses des BFG vom 16.3.2021 nicht mehr mitgewirkt…
…der Schätzung des gemeinen Wertes der verfahrensgegenständlichen Aktien zweckmäßig sei, in Anlehnung an das Wiener Verfahren die Bilanzsumme für das Jahr 2002 wertberichtigt, sowie die Ergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit für die Jahre 2000, 2001, 2002 wertberichtigt, anzusetzen. Zu der in Streit gezogenen Bewertung des Fruchtgenussrechtes…
…Bewertungsmethode anzuerkennen. Ungeachtet seines fehlenden normativen Gehaltes stellt das „Wiener Verfahren“ eine zwar nicht verbindliche, aber doch geeignete Grundlage für jene Schätzung dar, die nach dem zweiten Satz des § 13 Abs.2 BewG zur Ermittlung des gemeinen Wertes der Anteile vorzunehmen ist. (vgl. z.B…
…des gemeinen Wertes unter Heranziehung des erwähnten Kaufvertrages erfolgen kann, zumal der sich aus diesem Vertrag ergebende Kaufpreis von insgesamt € 70,00 nach der Überzeugung des Bundesfinanzgerichts den in der oben zitierten Judikatur entwickelten Grundsätzen der Bewertung entspricht. Bei der Schätzung des gemeinen Wertes…
…sich bei seiner Schätzung des gemeinen Wertes an diesem gutachterlichen Wertmaßstab zu orientieren. Unter Bedachtnahme auf den rund 14 Monate zuvor im Juli 2013 abgeschlossenen Tauschvertrag kann daher von einem objektivierten gemeinen Wert (= Mittelwert gerundet) in Höhe von € 367 pro m² ausgegangen werden…
…das BFG veranlasst, sich bei seiner Schätzung des gemeinen Wertes an diesem gutachterlichen Wertmaßstab zu orientieren. Unter Bedachtnahme auf den ein Jahr zuvor im September 2013 abgeschlossenen Tauschvertrag kann daher dem Beschwerdevorbringen, der objektivierte gemeine Wert habe tatsächlich € 367 pro m² betragen, nicht entgegen…
…Ertragsaussichten sind - wie auch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bestätigt nicht nach den nach dem Bilanzstichtag tatsächlich erzielten Betriebsergebnissen zu beurteilen, sondern nach der Entwicklung zu schätzen. Das Wiener Verfahren ist keine verbindliche, aber eine geeignete Grundlage für die schätzungsweise Ermittlung des gemeinen Wertes der Anteile…
…Der gemeine Wert kann begrifflich niemals eine Umsatzsteuer enthalten (Doralt, RdW 1995, 323). Im Falle der Verbringung bzw. Lieferung von Fahrzeugen durch einen befugten Fahrzeughändler ins Ausland bedient sich die Verwaltungspraxis zur Schätzung des fiktiven Veräußerungserlöses - und damit zur Bestimmung (Schätzung) des gemeinen Wertes als…
…Methode des Wiener Verfahrens zur Schätzung des gemeinen Wertes von Aktien und Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung an sich keine Bedenken bestehen. Das Wiener Verfahren sei eine zwar nicht verbindliche, aber grundsätzlich geeignete Grundlage für die schätzungsweise Ermittlung des gemeinen Wertes im Sinne des…
…dass gegenständlich der gemeine Wert nicht aus Verkäufen abgeleitet werden kann. Demnach hat die Ermittlung des gemeinen Wertes des Geschäftsanteiles an der ***B*** GmbH im Wege der Schätzung zu erfolgen. Dazu hat der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt dargelegt, dass gegen die Schätzungsmethode des Wiener Verfahrens keine…
…An diese Kritik anschließend wurde in der Stellungnahme vom 6. Juli 2021 eine Schätzung des gemeinen Werts des gegenständlichen Gebäudes auf der Grundlage eines Vergleichswertverfahrens vorgenommen. Dabei wurden zwei Vergleichsobjekte herangezogen und wurde bei diesen (vereinfachend zusammengefasst) zunächst der Bodenwert unter Anwendung der sog Lageklassenmethode…
…steht nach Ansicht des BFG fest, dass der vom Finanzamt gewählte Wertansatz nicht als gemeiner Wert herangezogen werden kann, da es sich weder nach der Größe noch nach der Lage und Art (gewerblich oder EFH etc.) der Grundstücke um (für eine Schätzung des Wertes erforderliche)…
…2005-2007 in die Berechnung des gemeinen Wertes einzubeziehen. Berücksichtige man weiters, dass im Gegenstandsfall für die vorzunehmende Schätzung der künftigen Ertragsaussichten die Jahre 2008-2010 viel aussagekräftiger und damit geeigneter seien als die Jahre vor der Finanzkrise, dann zeige die Gegenüberstellung der gemeinen Werte…
…nicht von der Abgabenbehörde zu ermitteln. Die Abgabenbehörde erblickt in den vorgelegten Unterlagen keinen tauglichen Nachweis des gemeinen Wertes. Die als Schätzung bezeichnete Kaufpreisempfehlung enthält keine nachvollziehbaren und schlüssigen Angaben über die wesentlichen preisbestimmenden Merkmale des Bauwerkes. Die konkrete Beschaffenheit des Gebäudes ist nicht beschrieben…
…nicht von der Abgabenbehörde zu ermitteln. Die Abgabenbehörde erblickt in den vorgelegten Unterlagen keinen tauglichen Nachweis des gemeinen Wertes. Die als Schätzung bezeichnete Kaufpreisempfehlung enthält keine nachvollziehbaren und schlüssigen Angaben über die wesentlichen preisbestimmenden Merkmale des Bauwerkes. Die konkrete Beschaffenheit des Gebäudes ist nicht beschrieben…
…nicht von der Abgabenbehörde zu ermitteln. Die Abgabenbehörde erblickt in den vorgelegten Unterlagen keinen tauglichen Nachweis des gemeinen Wertes. Die als Schätzung bezeichnete Kaufpreisempfehlung enthält keine nachvollziehbaren und schlüssigen Angaben über die wesentlichen preisbestimmenden Merkmale des Bauwerkes. Die konkrete Beschaffenheit des Gebäudes ist nicht beschrieben…
…97/13/0187; 29.09.2004, 99/13/0111; vgl. Ritz, BAO7, § 270 Tz 2). Der Nachweis des geringeren gemeinen Wertes (vgl. § 10 Abs. 2 und 3 BewG) unterliegt grundsätzlich der freien Beweiswürdigung. Sachverständigengutachten unterliegen ebenfalls der freien Beweiswürdigung (§ 167 Abs. 2; vgl. zB VwGH…
…Wertermittlung der erworbenen Liegenschaft vorgelegt wurden. Trotzdem wird in der Beschwerdeschrift auf eine bereits vorgelegte Schätzung des Architekten DI J M Bezug genommen, ohne diese oder andere Nachweise anzuschließen. Da also keine Nachweise über den gemeinen Wert erbracht wurden, war die Grunderwerbsteuer im Sinne des…
…Wertermittlung der erworbenen Liegenschaft vorgelegt wurden. Trotzdem wird in der Beschwerdeschrift auf eine bereits vorgelegte Schätzung des Architekten DI J M Bezug genommen, ohne diese oder andere Nachweise anzuschließen. Da also keine Nachweise über den gemeinen Wert erbracht wurden, war die Grunderwerbsteuer im Sinne des…
…nicht von der Abgabenbehörde zu ermitteln. Die Abgabenbehörde erblickt in den vorgelegten Unterlagen keinen tauglichen Nachweis des gemeinen Wertes. Die als Schätzung bezeichnete Kaufpreisempfehlung enthält keine nachvollziehbaren und schlüssigen Angaben über die wesentlichen preisbestimmenden Merkmale des Bauwerkes. Die konkrete Beschaffenheit des Gebäudes ist nicht beschrieben…