…dass davon auszugehen sei, dass die derzeitige finanzielle Situation des Beschwerdeführers so schlecht sei, dass die Gewährung einer Nachsicht durch die Abgabenbehörde nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und sich an der Existenzgefährdung nichts ändern würde, da noch weitere Verbindlichkeiten bestehen würden, welche die Existenz bedrohen…
…der Judikatur jedoch dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte (VwGH 25.11.2015, 2013/16/0114). Käme die Nachsicht nur anderen…
…durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinne des § 236 BAO nicht vor. Aufgrund des Umstandes, dass in seinem Fall durch eine Nachsicht kein Sanierungseffekt eintreten würde, da seine übrigen Verbindlichkeiten laut eigenen Angaben ein Vielfaches der aushaftenden Abgabenschuld betrügen, sei eine persönliche Unbilligkeit ebenso nicht gegeben…
…Judikatur jedoch dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und sich an der Existenzgefährdung nichts ändern würde (zB VwGH 21.11.2007, 2007/13/0086; VwGH 29.4…
…der Abgabeneinhebung ist nach der ständigen Rechtsprechung (jedenfalls) dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht keinen Sanierungseffekt hätte (VwGH 7.7.2011, 2008/15/0010). Eine solche Unbilligkeit ist also dann nicht anzunehmen…
…BAO nicht vor. Eine Unbilligkeit ist nach der Judikatur auch dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte [Ritz/Koran, BAO, 7. Aufl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Dr. Bernd Schmidhammer, Südtiroler Platz 8, 6020 Innsbruck, als Masseverwalter über die Beschwerde vom 27. Juli 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und…
…und mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre. Die finanzielle Situation des Abgabenschuldners sei so schlecht, dass die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an einer Existenzgefährdung nichts ändere. Der Beschwerdeführer habe keine Nachweise erbracht, weswegen weder von einer sachlichen noch persönlichen…
…nach der Judikatur jedoch dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte (zB VwGH 21.11.2007, 2007/13/0086; 29.04.2010…
…aus, dass eine Unbilligkeit nach der Judikatur nicht gegeben sei, wenn die finanzielle Situation des Abgabepflichtigen so schlecht sei, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte. Laut Angaben des Bf. erziele der Bf. keinerlei…
…Abgabeneinhebung sei nach stRsp (jedenfalls) dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht sei, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht keinen Sanierungseffekt hätte. Persönliche Unbilligkeiten seien anzunehmen, wenn durch die Einhebung der Abgabe, also die Einziehung (der später die zwangsweise Einbringung…
…könnte, wäre unumgänglich. Ein von der belangten Behörde verneinter Sanierungseffekt der Nachsicht läge daher im gegebenen Fall richtigerweise eindeutig vor. Der Bf. fasse derzeit nach Beendigung eines Insolvenzverfahrens (Details sind der Behörde bekannt) wieder Fuß um sein Leben wieder in geregelte Bahnen zu führen. Ein…
…wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht sei, dass auch die Gewährung einer Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte. Bei der geschilderten Gesamtsumme der Verbindlichkeiten (etwa € 62,666,00) und den daraus resultierenden monatlichen Belastungen (€ 4.000,00) in Bezug zum Einkommen…
…seines Unternehmens gefährdet. Die sofortige Entrichtung der Abgabenschuld würde für unseren Mandanten eine erhebliche Härte darstellen und die Existenz des Unternehmens gefährden, da vor dem Hintergrund der momentanen schwierigen finanziellen Lage der Sanierungseffekt bzw. das der Finanzverwaltung berichtete Sanierungsvorhaben nicht gewährleistet würde. Durch die Nachsicht…
…wären, also trotz Löschung der Steuerschulden kein Sanierungseffekt eingetreten sei. Darüber hinaus sei es der Schuldnerin trotz ihrer angegriffenen Gesundheit möglich gewesen‚ erneut eine selbständige Tätigkeit in Angriff zu nehmen. Die Einkünfte seien nicht erklärt worden‚ sondern hätten im Zuge einer Betriebsprüfung eruiert werden müssen…
…dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts ändern würde. Aus diesen Gründen sei dieses Ansuchen abzuweisen gewesen. **** In der dagegen mit Eingabe vom 14.9.2018 eingebachten Beschwerde beantragte die steuerliche Vertretung die Durchführung einer…
…des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 30. Oktober 2017 mit der Begründung abgewiesen, eine Gewährung der Nachsicht hätte nicht den geringsten Sanierungseffekt und würde an der Existenzgefährdung nichts ändern. Gegen diesen Bescheid hat die Bf. mit Eingabe vom 8. Dezember 2017 Beschwerde erhoben…
…Betriebskosten, Energie) von € 613,73 gegenüber. Da die finanzielle Situation des Bf. so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht des geringsten Sanierungseffekt hätte, und an der Existenzgefährdung nichts ändern würde, könne davon ausgegangen werden, dass keine persönliche Unbilligkeit vorliegt, Zudem…
…gesetzlich ein solcher Verzicht nicht möglich. Die Einforderung und Exekution der offenen Finanzamtsschulden würde zu dem unbilligen Ergebnis führen, dass die beruflichen Einnahmen als auch der Versicherungsschutz des Steuerpflichtigen und seiner Kinder gefährdet wären. Eine Nachsicht auf Seiten des Finanzamtes hätte einen großen Sanierungseffekt (Ritz, …
…wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte. Diese Ansicht ist widersprüchlich und eine Benachteiligung aus unsachlichen Gründen: Eine wirtschaftlich schwere Lage wäre zwar nach Ansicht…