…das Gesetz nicht. Nach der Verwaltungspraxis sei es unerheblich, ob der Einbringungsvertrag als solcher bezeichnet werde oder sein Inhalt im Fall der Sachgründung in den Gesellschaftsvertrag bzw die Errichtungserklärung der zu gründenden Gesellschaft integriert werde. Ein vollständiger Einbringungsvertrag habe nach der Verwaltungspraxis präzise Angaben zum…
…eingelangt beim Finanzamt am 2. Juli 2010. Da es sich weder um eine Sachgründung handelte, noch eine Kapitalerhöhung vorgenommen wurde, hatte die Meldung an das Finanzamt zu erfolgen und war aufgrund des Poststempels vom 01.07.2010 verspätet. Es wurde die Möglichkeit des Ersatzstichtags in…
…hinsichtlich der Unmittelbarkeit überhaupt keine Erläuterungen enthalten, weshalb der Verweis darauf im angefochtenen Bescheid ins Leere geht.) In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit war eine Sachgründung der Gesellschaft wegen der damit verbundenen Gründungsprüfung samt Liegenschaftsschätzung nicht möglich. Es wurde daher zuerst eine Bargründung…
…13 Abs. 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich die Firmenbuchzuständigkeit auf die Sachgründung einer einzutragenden Personengesellschaft und auf den Eintritt neuer Gesellschafter in eingetragene Personengesellschaften bezieht und dass an die Stelle des gemäß § 58 der Bundesabgabenordnung zuständigen Finanzamtes die Meldung bei dem gemäß §…
…In jedem Fall ist innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Ablauf des Einbringungsstichtages (§ 108 BAO) die Anmeldung der Einbringung im Wege der Sachgründung bzw. einer Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Firmenbuch und in den übrigen Fällen die Meldung der Einbringung bei dem für die…
…In jedem Fall ist innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Ablauf des Einbringungsstichtages (§ 108 der Bundesabgabenordnung) - die Anmeldung der Einbringung im Wege der Sachgründung bzw. einer Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Firmenbuch und - in den übrigen Fällen die Meldung der Einbringung bei dem gemäß…
…werden. In jedem Fall ist innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Ablauf des Einbringungsstichtags die Meldung der Einbringung bei dem "für die Erhebung der Körperschaftsteuer der übernehmenden Körperschaft zuständigen Finanzamt" vorzunehmen, wenn keine Einbringung im Wege der Sachgründung bzw. einer Kapitalerhöhung vorgenommen wird. Nach …
…werden. In jedem Fall ist innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Ablauf des Einbringungsstichtags die Meldung der Einbringung bei dem "für die Erhebung der Körperschaftsteuer der übernehmenden Körperschaft zuständigen Finanzamt" vorzunehmen, wenn keine Einbringung im Wege der Sachgründung bzw. einer Kapitalerhöhung vorgenommen wird. Nach …
… 202 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches genannten Frist nach Ablauf des Einbringungsstichtages - die Anmeldung der Einbringung im Wege der Sachgründung bzw einer Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Firmenbuch und - in den übrigen Fällen die Meldung der Einbringung bei dem gemäß § 58 der Bundesabgabenordnung für die übernehmende…
…werden. In jedem Fall ist innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Ablauf des Einbringungsstichtages (§ 108 der Bundesabgabenordnung) die Anmeldung der Einbringung im Wege der Sachgründung bzw. einer Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Firmenbuch (…..) vorzunehmen." (…) (2) Einbringungsstichtag kann nur ein Tag sein, zu…
…hinsichtlich der Unmittelbarkeit überhaupt keine Erläuterungen enthalten, weshalb der Verweis darauf im angefochtenen Bescheid ins Leere geht.) In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit war eine Sachgründung der Gesellschaft wegen der damit verbundenen Gründungsprüfung samt Liegenschaftsschätzung nicht möglich. Es wurde daher zuerst eine Bargründung…
…In jedem Fall ist innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Ablauf des Einbringungsstichtages (§ 108 der Bundesabgabenordnung) - die Anmeldung der Einbringung im Wege der Sachgründung bzw. einer Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Firmenbuch und - in den übrigen Fällen die Meldung der Einbringung bei dem gemäß…
…In jedem Fall ist innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Ablauf des Einbringungsstichtages (§ 108 der Bundesabgabenordnung) die Anmeldung der Einbringung im Wege der Sachgründung bzw. einer Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Firmenbuch und in den übrigen Fällen die Meldung der Einbringung bei dem gemäß…
…In jedem Fall ist innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Ablauf des Einbringungsstichtages (§ 108 der Bundesabgabenordnung) die Anmeldung der Einbringung im Wege der Sachgründung bzw. einer Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Firmenbuch und in den übrigen Fällen die Meldung der Einbringung bei dem für…
… 202 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches genannten Frist nach Ablauf des Einbringungsstichtages - die Anmeldung der Einbringung im Wege der Sachgründung bzw einer Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Firmenbuch und - in den übrigen Fällen die Meldung der Einbringung bei dem gemäß § 58 der Bundesabgabenordnung für die übernehmende…
…dass sich die Firmenbuchzuständigkeit auf die Sachgründung einer einzutragenden Personengesellschaft und auf den Eintritt neuer Gesellschafter in eingetragene Personengesellschaften bezieht und die Meldung bei dem für die Feststellung der Einkünfte der Personengesellschaft zuständigen Finanzamt zu erfolgen hat (Z 2 idF BGBl I 2010/9 ab…
…In jedem Fall ist innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Ablauf des Einbringungsstichtages (§ 108 der Bundesabgabenordnung) die Anmeldung der Einbringung im Wege der Sachgründung bzw. einer Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Firmenbuch und in den übrigen Fällen die Meldung der Einbringung bei dem gemäß…
…In jedem Fall ist innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Ablauf des Einbringungsstichtages (§ 108 der Bundesabgabenordnung) die Anmeldung der Einbringung im Wege der Sachgründung bzw. einer Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Firmenbuch und in den übrigen Fällen die Meldung der Einbringung bei dem gemäß…
…bei ihm als Einkünfte aus selbständiger Arbeit der Einkommensteuer zu unterwerfen." Gegen die aufgrund der Außenprüfung erlassenen Einkommensteuerbescheide 2010 und 2011 wurde Berufung eingebracht. Dieser ist Folgendes zu entnehmen: "Die P. Unternehmensberatung und -beteiligungen GmbH wurde am 02.07.2005 als Sachgründung gem. § 6a GmbHG…
…In jedem Fall ist innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Ablauf des Einbringungsstichtages (§ 108 der Bundesabgabenordnung) die Anmeldung der Einbringung im Wege der Sachgründung bzw. einer Kapitalerhöhung zur Eintragung in das Firmenbuch und in den übrigen Fällen die Meldung der Einbringung bei dem gemäß…