…nicht über die Nachsicht von Abgaben, die nicht Gegenstand des angefochtenen Abweisungsbescheides waren, abgesprochen werden. Sache des gegenständlich angefochtenen Bescheides vom 27.1.2025 ist die Abweisung des Nachsichtsansuchens betreffend Einkommensteuervorauszahlung 2025. Nur dieser Abspruch ist Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahren, und nur dieser Abspruch kann…
…vgl. BFG 02.08.2022, RV/5101746/2019; BFG 12.10.2017, RV/7101650/2017). Als Sache des Beschwerdeverfahrens, somit als Prozessgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, ist jene Angelegenheit anzusehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde gebildet hat (vgl…
…Bestandverträge (§§ 1090 ff ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, einer Gebühr von 1 vH nach dem Wert. Gemäß § 15 Abs 1 GebG sind Rechtsgeschäfte nur dann gebührenpflichtig, wenn über sie…
… 279 Abs. 1 BAO hat außer in den Fällen des § 278 das Verwaltungsgericht immer in der Sache selbst mit Erkenntnis zu entscheiden. Es ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß…
… 279 Abs. 1 BAO hat außer in den Fällen des § 278 das Verwaltungsgericht immer in der Sache selbst mit Erkenntnis zu entscheiden. Es ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß…
… 279 Abs. 1 BAO hat außer in den Fällen des § 278 das Verwaltungsgericht immer in der Sache selbst mit Erkenntnis zu entscheiden. Es ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß…
… 279 Abs. 1 BAO hat außer in den Fällen des § 278 das Verwaltungsgericht immer in der Sache selbst mit Erkenntnis zu entscheiden. Es ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß…
…4 BAO. Die Anführung des § 299 BAO in der dem Bescheidspruch vorangestellten Überschrift und in der "Formularkennzeichnung" kommt keinerlei normativen Wirkung zu und beruht nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts aufgrund des eindeutigen Bescheidinhaltes offenkundig auf einem Versehen der belangten Behörde. Sache des Verfahrens - Anwendung § 295 Abs…
…begehrten Zahlungserleichterung bis zur letzten Rate (10.5.2018) anfallenden Einkommensteuervorauszahlungen; begehrt wurde die Entrichtung dieser Abgaben in zwölf Monatsraten beginnend mit 10.6.2017 und endend mit 10.5.2018. Damit ist die Sache des Beschwerdeverfahrens festgelegt, wobei noch die Sonderbestimmung des § 212 Abs…
…BAO). Die Entscheidungsbefugnis des Zollamtes umfasst somit die (ersatzlose) Aufhebung des angefochtenen Bescheides, die Abweisung der Beschwerde und die Abänderung des angefochtenen Bescheides. Eine Aufhebung als Sachentscheidung darf nur erfolgen, wenn in dieser Sache keine weitere Entscheidung in Betracht kommt (Ritz, BAO6, § 263 Tz 4f…
…war der Antrag auf eine bereits entschiedene Sache gerichtet und daher zurückzuweisen. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Vorlageantrag Mit Schreiben vom 15.2.2022 stellte die Bf Vorlageantrag: Ich beziehe auf das Schreiben Beschwerdevorentscheidung vom 31.01.2022 und erkläre folgendes: Ich bitte um nochmalige…
…dass laut dem vorgelegten Zeugnis im Schuljahr 2016/17 keine Prüfungen abgelegt worden seien, liegt hinsichtlich des am 7.8.2020 gestellten neuerlichen Antrags auf Familienbeihilfe für ***5*** ***2*** ab September 2016 entschiedene Sache (res iudicata) vor. Entgegen der im Vorlagebericht des Finanzamts vertretenen Auffassung…
…nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen." Eine ersatzlose Aufhebung (als meritorische Entscheidung) darf nur erfolgen, wenn in dieser Sache keine weitere Entscheidung in Betracht kommt (VwGH 29.4.2019. Ra 2018/16/0055). Mit der Berufungsvorentscheidung vom 22. November 2017…
…welcher in Rechtskraft erwachsen sei. Da sich zwischenzeitig weder die Sach- noch die Rechtslage geändert habe, seien ihre Anträge zurückzuweisen. In Beantwortung dieses Schreibens legte die Beschwerdeführerin am 29.08.2018 nachstehende Unterlagen vor: Ärztlicher Befundbericht der Univ-Klinik-für-Psychiatrie-X vom 20.03…
…am xy2004, vor, so erweist sich der (neuerliche) Antrag des Beschwerdeführers vom 21.11.2016 auf Gewährung von Familienbeihilfe für dieselben Kinder und für denselben Zeitraum als unzulässig, weil diesem Antrag die entschiedene Sache (res iudicata) entgegensteht (vgl. VwGH 29.09.2011, 2011/16/0157)…
…Beschwerde gem. § 279 Abs. 1 BAO als unbegründet abzuweisen, weil hinsichtlich des Zeitraumes bis zur Bescheiderlassung bereits rechtskräftig abgesprochen worden ist (Identität der Sache) und auch anschließend aufgrund der eindeutigen Aktenlage keine Anspruchsvoraussetzungen hinsichtlich einer erhöhten Familienbeihilfe iSd § 6 Abs. 2 lit. d iVm § 6…
…97/2002, hatte die (damalige) Abgabenbehörde zweiter Instanz außer in hier nicht interessierenden Fällen immer in der Sache selbst zu entscheiden und war berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen und…
…mich auszunutzen, und ich befürchte, dass aus ihrer Seite und seitens ihres Freundes zum Missbrauch von Familienbeihilfe für eigene Zwecke und nicht zugunsten des Kindes kämen konnte.Ich möchte zur Sache aufführen, dass ich beim Bezirksgericht in Trnava eine Klage eingereicht habe, dass das Gericht…
…weiterhin dem Rechtsbestand an, würde sich der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2011 vom 9. 10. 2013 infolge des Hindernisses der entschiedenen Sache als rechtswidrig erweisen und wäre vom Gericht aufzuheben. Die Bf gab durch ihren rechtsfreundlichen Vertreter am 2. 6. 2014 folgende Äußerung ab: ... Einen Bescheid vom…
…beschlossen: I. Die angefochtenen Bescheide vom 15. Jänner 2026 werden gemäß § 278 Abs 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung…