Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., Adresse vom 19. Dezember 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 02. Dezember 2011, betreffend Einkommensteuer…
…stehen außer Streit. Zur Berechnungsmethode der Aussetzungszinsen bzw. zur Anwendung der Kommastellen in diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass für die Rundung des Tageszinssatzes auf vier Kommastellen keine gesetzliche Grundlage besteht. Es ist zwar im Bankwesen üblich, kaufmännisch auf vier Kommastellen zu runden, doch kann diese…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, vormals XXX, vertreten durch Dr. Patrick Ruth, Rechtsanwalt, Kapuzinergasse 8, 6020 Innsbruck, wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
…Einkommensteuer gem § 33 Abs 1 EStG | € 8.298,83 | Steuer vor Abzug der Absetzbeträge | € 8.298,83 | Steuer nach Abzug der Absetzbeträge | € 8.298,83 | Einkommensteuer | € 8.298,83 | Rundung gem § 39 Abs…
…Sinne des Beschwerdebegehrens gemäß § 279 BAO abgeändert. Das Einkommen beträgt 29.617,07 Euro. Die Einkommensteuer beträgt nach anrechenbarer Lohnsteuer und Rundung -5.722 Euro (Gutschrift). II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…für das Jahr 2022, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer wird wie folgt festgesetzt: | Einkommensteuer in Euro: | 857,58 | Anrechenbare Lohnsteuer in Euro: | -2.175,16 | Rundung gem. § 39 Abs. 3 EStG 1988…
…stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer für 2023 beträgt EUR 3.859,02. Die anrechenbare Lohnsteuer beträgt EUR 3.318,15. Die Rundung gem § 39 Abs 3 EStG 1988 beträgt 0,13. Die Einkommensteuer für 2023 wird mit EUR 541,00 festgesetzt. II…
…Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2022, Steuernummer ***BF1StNr2*** zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer wird wie folgt festgesetzt: | Einkommensteuer in Euro: | 10.071,97 | Anrechenbare Lohnsteuer in Euro: | -10.537,76 | Rundung gem. § 39 Abs…
…wie folgt abgeändert: | | Bemessungsgrundlage | Abgabe | Jahr | Art | Höhe | Art | Höhe | 2020 | Einkommen zu versteuerndes Einkommen | 50.393,19 € | Einkommensteuer | 14.136,18 € | | | | anrechenbare Lohnsteuer Rundung gem. …
…nach § 3 Abs 2 EStG 22.959,27 Euro. Die Einkommensteuer beträgt nach anrechenbarer Lohnsteuer und Rundung 1.317 Euro. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang…
…2018 bis 2022 werden abgeändert. | | Bemessungsgrundlage | Abgabe | Jahr | Art | Höhe | Art | Höhe | 2018 | Einkommen »zu versteuerndes Einkommen | 148.460,63 € | Einkommensteuer | »47.582,97 € | » | | | Rundung gem…
…wie folgt festgesetzt: | Einkommensteuer in Euro: | 14.006,36 | Anrechenbare Lohnsteuer in Euro: | -14.773,71 | Rundung in Euro: | 0,35 | Festgesetzte Einkommensteuer in Euro: | -767,00 Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem…
…der Beschwerdevorentscheidung abgeändert. Das Einkommen beträgt 75.075,36 Euro. Die Einkommensteuer beträgt nach Anrechnung von Lohnsteuer und Rundung 4.194 Euro. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang …
…angefochtene Bescheid wird gemäß § 279 BAO abgeändert. Das Einkommen beträgt 38.755,67 Euro. Die Einkommensteuer beträgt nach Anrechnung der Lohnsteuer und Rundung (§ 39 Abs 3 EStG) 5.709 Euro. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…91 Euro und im Jahr 2019 33.868,89 Euro. Die Einkommensteuer beträgt nach Anrechnung von Lohnsteuer und Rundung im Jahr 2018 -1.568 Euro und im Jahr 2019 -3.316 Euro (jeweils Gutschrift). II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…wird wie folgt festgesetzt: | Einkommensteuer in Euro: | 8.518,25 | Anrechenbare Lohnsteuer in Euro: | -13.090,85 | Rundung in Euro: | -0,40 | Festgesetzte Einkommensteuer in Euro: | -4.573,00 Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe…
…gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. | | Bemessungsgrundlage | Abgabe | Jahr | Art | Höhe | Art | Höhe | 2023 | Einkommen | 36.141,47 € | Einkommensteuer | 4.906,97 € | | | | - anrechenbare Lohnsteuer Rundung gem…
…und 2023 werden wie folgt abgeändert: | | Bemessungsgrundlage | Abgabe | Jahr | Art | Höhe | Art | Höhe | 2022 | Einkommen | 51.033,11 € | Einkommensteuer | 9.435,20 € | | | | - anrechenbare Lohnsteuer Rundung gem…
…Einkommen 2020 beträgt 46.732,82 Euro; die Einkommensteuer nach Anrechnung von Lohnsteuer und Rundung 1.482 Euro. Das Einkommen 2021 beträgt 121.460,66 Euro; die Einkommensteuer nach Anrechnung von Lohnsteuer und Rundung 36.601 Euro. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision…
…| - 1.784,29 | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | 11.941,08 | Sonderausgaben (Viertel Topfsonderausgaben) | -376,53 | Einkommen | 11.564,55 | Einkommensteuer (11.564,55 - 11.000) x 5.110,00/14.000,00 | 206,06 | Rundung gemäß …