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3 Treffer1567 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7104261/20141. Gesamtentgelt für den laufenden Betrieb von Erdölförderanlagen auf fremden Grund u. Boden erfüllt nicht den Tatbestand des § 107 EStG - kein Entgelt für Leitungsrecht 2. Dauerschäden durch Mistelbefall an dafür anfälligen Standort und Bewirtschaftungsform (Eichenmittelwald) sind eine typische Betriebsgefahr und daher kein Ereignis höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2026Teil 1/6

…aufgrund Überalterung oder aufgrund von Hochwasserschäden in Überschwemmungsgebieten geht. Man wird allerdings auch z.B. iZm mit dem Auftreten von Rotfäule in Erstaufforstungsgebieten dazu fündig. So werden vom VwGH in seinem Erkenntnis 1564/65 vom 25.3.1966 nur Schadensfälle an einzelnen Bäumen, z.B…

BFG RV/6100413/2020Bewertung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes - Vorliegen von Schutzwald gem. § 21 Forstgesetz 1975
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2021

…nachvollziehbar ist. Betreffend den Hektarsätzen wird Folgendes ausgeführt: Wie bereits in der forstfachlichen Stellungnahme der Behörde ausgeführt, sind die in der Beschwerde angeführten Schäden einerseits durch Steinschlag und Lawinen, andererseits durch Rotfäule sind gem. § 2 Kundmachung Forst HF2014 bei der Bewertung des Wirtschaftswaldes berücksichtigt worden…

BFG RV/7104261/20141. Gesamtentgelt für den laufenden Betrieb von Erdölförderanlagen auf fremden Grund u. Boden erfüllt nicht den Tatbestand des § 107 EStG - kein Entgelt für Leitungsrecht 2. Dauerschäden durch Mistelbefall an dafür anfälligen Standort und Bewirtschaftungsform (Eichenmittelwald) sind eine typische Betriebsgefahr und daher kein Ereignis höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2026Teil 2/6

…Betriebsgefahr liegt dann vor, wenn erhöhte Risiken hinsichtlich bestimmter Standorte (z.B. Hochwassergefahr in Überschwemmungsgebieten) oder hinsichtlich bestimmter Baumarten (Rotfäulegefahr für Fichte auf Wiesen und Ackeraufforstungen) und hinsichtlich bestimmter Bewirtschaftungsformen (Überalterungen des Bestandes) vorliegen. Offensichtlich bestehen für bestimmte Eichenarten (Stiel- und Traubeneiche), welche in dieser…