…des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes (WRKG), in der Fassung LGBl. für Wien 56/2010, lauten: "Allgemeine Bestimmungen Rettungsdienst § 1. Aufgaben eines Rettungsdienstes sind: 1. Personen, die eine erhebliche Gesundheitsstörung oder erhebliche Verletzung erlitten haben, erste Hilfe zu leisten, sie transportfähig zu machen und sie erforderlichenfalls…
…Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 70, vom 27.04.2015, Z MA70 TZ14/220122-01, betreffend Vorschreibung einer Einsatzgebühr nach dem Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Die Revision ist gemäß Art…
…Spruchpunkt I. (Abweisung) Strittig ist, ob es angesichts des Einsatzes zu Recht zu einer Gebührenvorschreibung an den Beschwerdeführer gekommen ist und ob eine Gebührenherabsetzung in Betracht kommt. 3.1.1. Die maßgeblichen Bestimmungen des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes (WRKG), in der Fassung LGBl. für Wien…
…durch die WGKK ist unstrittig und wurde anlässlich einer Vorsprache des Bf bei der MA 70 am 01.09.2017 noch einmal bestätigt. Die monatlichen Einkommensnachweise des Bf wurden von ihm vorgelegt. Rechtliche Beurteilung: Die im Beschwerdefall maßgeblichen Bestimmungen des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes (WRKG)…
…Bundesfinanzgericht. Da die Beschwerde zulässig ist, rechtzeitig eingebracht wurde und keine Erledigung in Beschlussform gemäß § 278 BAO zu ergehen hat, entscheidet das Bundesfinanzgericht gemäß § 279 BAO in der Sache selbst. 3.1. Rechtsgrundlagen Das Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz (WRKG), in der Fassung LGBl für Wien…
…als zuständiger Sozialversicherungsträger eine Gebührenübernahme abgelehnt hat. 3. Rechtliche Beurteilung Strittig ist, ob der Einsatz der Wiener Berufsrettung gerechtfertigt war und eine Gebührenvorschreibung an den Beschwerdeführer rechtmäßig ist. Die maßgeblichen Bestimmungen des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes (WRKG), in der Fassung LGBl. für Wien 56/2010…
…Rechtliche Beurteilung 2.3.1. Spruchpunkt I. (Abweisung) Strittig ist, ob der Einsatz der Wiener Berufsrettung gerechtfertigt war und eine Gebührenvorschreibung an den Beschwerdeführer rechtmäßig ist. Die maßgeblichen Bestimmungen des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes (WRKG), in der Fassung LGBl. für Wien 56/2010, lauten: Rettungsdienst …
…dem Berufungsgrund "32B03: Unbekannter Zustand/Andere Codes nicht zutreffend". Ein Rettungseinsatz im Sinne von § 1 Z 1 bis 4 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz (WRKG) war nach der Entfernung der Beschwerdeführerin nicht erforderlich. Aus der Sicht des Mitarbeiters der Berufsrettung Wien, der den Anruf entgegengenommen hatte…
… 1 des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes - WRKG sind Aufgaben eines Rettungsdienstes: 1. Personen, die eine erhebliche Gesundheitsstörung oder erhebliche Verletzung erlitten haben, erste Hilfe zu leisten, sie transportfähig zu machen und sie erforderlichenfalls unter sachgerechter Betreuung mit geeigneten Transportmitteln in eine Krankenanstalt zu befördern oder…
…ersuche um positive Erledigung seines Ansuchens bzw um Verminderung des Bußgeldes gemäß § 28 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz. Über die Beschwerde wurde erwogen: Beweis wurde aufgenommen durch Einsichtnahme in den von der Verwaltungsbehörde vorgelegten Verwaltungsakt, insbesondere das Einsatzprotokoll Wien der Magistratsabteilung 70 vom 13.06.2015.…
…des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes - WRKG, LGBl. Nr. 39/2004 in der Fassung LGBl. Nr. 56/2010, lauten: "Rettungsdienst § 1. Aufgaben eines Rettungsdienstes sind: 1. Personen, die eine erhebliche Gesundheitsstörung oder erhebliche Verletzung erlitten haben, erste Hilfe zu leisten, sie transportfähig zu machen und sie…
…die Intervention des RD Y nicht notwendig war, dokumentiert ausschließlich, dass letztlich keine medizinische Behandlung erforderlich war. Dies hat auf die Zahlungspflicht gemäß § 29 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz — WRKG, allerdings keine Relevanz. Dass der Rettungsdienst verständigt wurde, steht aus ha. Sicht außer Zweifel. Bezugnehmend auf…
… 28 Abs. 3 und 29 Abs. 4 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz - WRKG ABl. 2017/52 lautet laut Rechtsinformationssystem des Bundes (https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Gemeinderecht/GEMRE_WI_90101_S800_030_2018/GEMRE_WI_90101_S800_030_2018.html): (1) Für jede Inanspruchnahme des…
…verweigert, unzutreffend sei. Die belangte Behörde wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 29. Mai 2019 als unbegründet ab. Gemäß § 28 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz (WRKG) sei für die Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes der Stadt Wien, insbesondere für die Betreuung (Hilfeleistung, Transport), eine Gebühr zu entrichten…
…Behörde) dem Beschwerdeführer Einsatzgebühr für die Wiener Rettung in Höhe von 690,00 €, zahlbar innerhalb eines Monats, zur Zahl MA 70 TZ1****** vor. Die Begründung des Bescheides lautet wie folgt: " Zufolge § 28 des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes ist für die Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes…
…Fassung die Gebühr EUR 690,00 innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides zu entrichten. Begründend führte die Behörde aus: Zufolge § 28 des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes ist für die Inanspruchnahme des öffentlichen Rettungsdienstes eine Gebühr zu entrichten, wenn es zur Ausfahrt eines Einsatzwagens kommt…
…an die Notärztin mit der Bitte um eine Untersuchung herangetreten ist, noch dass die Untersuchung der Brüder S***** durch die Notärztin in und die Anforderung des weiteren RTW gegen den Willen der Brüder S***** erfolgt ist. Rechtsgrundlagen § 1 WRKG (Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz LGBl. Nr…
…der Gebühren gemäß §§ 28 Abs. 3 und 29 Abs. 4 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz-WRKG, Amtsblatt der Stadt Wien Nr.52/2011) jährlich festlegt wird. Unbestritten wurde der öffentliche Rettungsdienst anlässlich der gegenständlichen Einsätze für den Bf. in Anspruch angenommen. Der Bf. wendet sich gegen…
…aufgrund der bedingten Erbserklärung als Erbe und Rechtsnachfolger der Frau F E verpflichtet, die Hälfte dieses Betrages, d.s. 275,00 € binnen einem Monat nach Zustellung dieses Bescheides zu entrichten. Nach Zitieren der Gesetzestexte von §§ 28 – 29 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz – WRKG wurde im…
…aufgrund der bedingten Erbserklärung als Erbe und Rechtsnachfolger der Frau F E verpflichtet, die Hälfte dieses Betrages, d.s. 275,00 € binnen einem Monat nach Zustellung dieses Bescheides zu entrichten. Nach Zitieren der Gesetzestexte von §§ 28 – 29 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz – WRKG wurde im…