…weil dem Mängelbehebungsauftrag nicht entsprochen worden sei. Im Vorlageantrag vom 04.05.2018 wies die steuerliche Vertretung darauf hin, dass es eine Ressortverteilung der einzelnen Gesellschafter- Geschäftsführer gegeben habe, der Bf für die operative Tätigkeit und dessen Ehegattin für die kaufmännischen Agenden zuständig gewesen sei…
…die Inanspruchnahme als unbillig erscheinen ließen. Dagegen wurde mit Eingabe vom 22. August 2013 der Vorlageantrag eingebracht. Der UFS möge die Begründung betreffen die Ressortverteilung würdigen und den Haftungsbescheid aufheben. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Im Beschwerdefall ist gemäß § 323 Abs. 38 BAO die am 31…
…der identischen Urkunden das Haftungsverfahren eingestellt worden. Weiters wäre die Abgabenbehörde in keiner Weise auf das Vorbringen zur Ressortverteilung und zur Wahrnehmung der Kontrollpflichten der übrigen Geschäftsführer eingegangen. Mit Vorlagebericht vom 13.03.2023 wurde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht vorgelegt. Begründend wurde im Wesentlichen angeführt…
…jene der Steuern und Abgaben. Eine doppelte Inanspruchnahme der Geschäftsführer im Wege der Haftung komme daher nicht in Frage, da bei Vorliegen einer Ressortverteilung vorrangig dem zuständigen Geschäftsführer etwaige Haftungsbeträge vorzuschreiben wären (zB VwGH 26.06.2007, 2004/13/0032). Der Bf sei über den…
…Bf. sei von November 2013 bis September 2016 ehrenamtlich tätige Obfrau des gegenständlichen Vereines gewesen. Im Innenverhältnis sei Herr **A1** aufgrund einer strikten Ressortverteilung für den Aufgabenbereich Finanzwesen zuständig gewesen. Aufgrund des Insolvenzantrages und der Überschuldung waren keine Zahlungen ab Juni 2016 mehr möglich. Es…
…und zudem in unterschiedlichem Ausmaß Einblick in die Tätigkeit und die finanzielle Situation der weiteren Konzerngesellschaften hatten. Auf Basis der internen Ressortverteilung war der Prokurist für die kaufmännischen Angelegenheiten einschließlich der rechtzeitigen Entrichtung zuständig. Zudem wurden Zahlungen primär von P direkt mit Herrn B bzw…
…und zudem in unterschiedlichem Ausmaß Einblick in die Tätigkeit und die finanzielle Situation der weiteren Konzerngesellschaften hatten. Auf Basis der internen Ressortverteilung war der Prokurist für die kaufmännischen Angelegenheiten einschließlich der rechtzeitigen Entrichtung zuständig. Zudem wurden Zahlungen primär von P direkt mit Herrn V bzw…
…Diese müsste ursächlich für die Uneinbringlichkeit sein, welche ebenfalls nicht bestehe (VwGH 10.11.1993, 91/13/0181). Gemäß der geschlossenen Ressortverteilung unter den Geschäftsführern sei der Bf. zu keinem Zeitpunkt für die Angelegenheiten der österreichischen Betriebsstätte zuständig gewesen. Dies treffe jedoch während seiner Zeit…
…19.10.2018 und vom 14.12.2018 wurde zum Thema der Aufgabenverteilung zwischen den beiden Geschäftsführern der M GmbH vorgebracht, dass die Abgabenbehörde selbst in der Begründung des Haftungsbescheides Indizien für die bestehende konkludente Ressortverteilung genannt habe. So sei bereits beim Antrittsbesuch ersichtlich gewesen…
…Zusagen seien vorgelegen und laufend wiederholt und eingehalten worden, worauf sich der Bf. verlassen habe und auch verlassen habe können und dürfen. 2.4 Ressortverteilung auf Geschäftsführerebene 2.4.1 Bf. war technischer Leiter ("CTO") Der Bf. sei zwar formell als Geschäftsführer der GmbH im…
…Offenlegungs- und Wahrheitspflichten. Betraut der Vertreter andere Personen (Angestellte) mit den steuerlichen Agenden, so treffen ihn Auswahl- und Kontrollpflichten. Sind mehrere potenziell Haftende vorhanden (Ressortverteilung), richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Die Beschwerdeführerin war seit 27.11…
…vorbringt, die weitere Geschäftsführerin ***4*** habe von Beginn an unbedingt die finanziellen Belange der GmbH verwalten wollen und sei dementsprechend dafür zuständig gewesen, kann daraus auf keine Vereinbarung über eine Ressortverteilung, sondern vielmehr auf eine einseitige konsenslose Übernahme der finanziellen Belange der GmbH geschlossen werden…
…Kompetenz zur Richtlinienumsetzung wahrzunehmen habe, bestimme sich ausschließlich nach der nationalen Rechtsordnung. Die innerstaatliche Kompetenz- bzw. Ressortverteilung entbinde den innerstaatlichen Gesetzgeber "nicht von der Verpflichtung sicherzustellen, dass die Richtlinienbestimmungen uneingeschränkt und genau in innerstaatliches Recht umgesetzt würden" (vgl. EuGH 14.01.1988, 227-230/85…
…Damit könne aber, wenn auch nicht ausdrücklich, so doch von einer tatsächlichen Ressortverteilung der Beschuldigten [in der genannten GmbH] in Bezug auf Buchhaltung, Rechnungserstellung und Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen ausgegangen werden. A sei daher für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen [und wohl auch für fristgerechte Entrichtung…
…von Beginn an gegeben habe. Dies sei mit der Rechtslage vereinbar. So vertritt Universitätsprofessor M. Dr. Ulrich Torggler in seiner wissenschaftlichen Abhandlung zur Ressortverteilung unter Geschäftsführern die Rechtsmeinung, dass es für Geschäftsführerbeschlüsse im Allgemeinen keine Formvorschriften gebe. Daraus leite sich ab, dass die Ressortaufteilung auch…
…D-2 Geschäftsführer der G-2 (vormals G-3; nunmehr G-1; im weiteren Text als Gesellschaft bezeichnet) gewesen. Aufgrund der mit Gesellschafterbeschluss vom D-3 festgelegten Ressortverteilung sei der zweite Geschäftsführer, Herr P-1, primär mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten der Gesellschaft betraut gewesen…
…Zum Beleg lege der Bf. das E-Mail vom D-5, gerichtet an den Aufsichtsratsvorsitzenden, sowie das Protokoll der ersten Aufsichtsratssitzung vom D-8 bei. Sie hätten auch eine Ressortverteilung gehabt, der Bf. sei nicht für finanzielle Angelegenheiten zuständig gewesen, sondern sei ihm der Bereich…
…steuerliche Vertretung des Bf. (Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG) in Bezug auf das Beweisthema der Ressortverteilung zwischen den beiden Geschäftsführern der G-2 (gemeint wohl: G-1) und der gelebten Geschäftspraxis in Bezug auf die Abfuhr von Abgaben und Steuern gemäß § 183 BAO den…
…Aufzeichnungs-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten. Betraut der Vertreter andere Personen (Angestellte) mit den steuerlichen Agenden, so treffen ihn Auswahl- und Kontrollpflichten. Sind mehrere potenziell Haftende vorhanden (Ressortverteilung), richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Der von den finanziellen, insbesondere…
…2.2007 nicht mehr zuständig gewesen, er habe darauf vertraut, dass die nach der Ressortverteilung zuständigen weiteren Geschäftsführer die steuerlichen Belange ordnungsgemäß erledigen würden und er habe keine Anhaltspunkte gehabt, dass die zuständigen Geschäftsführer die abgabenrechtlichen Pflichten nicht einhalten würden, geht aus dem dargestellten Sachverhalt…