…sei im gegenständlichen Fall erst am 22.5.2013 der Fall gewesen. § 211 Abs. 2 BAO sehe für bestimmte Entrichtungsformen eine Respirofrist von drei Tagen vor. Erfolge die Gutschrift innerhalb dieser Frist, so bleibe die Verspätung ohne Rechtsfolgen (z.B. für die Verwirkung von Säumniszuschlägen)…
…Gemäß § 211 Abs. 2 BAO schloss daran die dreitägige Respirofrist für Banküberweisungen bis 05.02.2019. Unter Berücksichtigung aller mit und ohne Verrechnungsweisung erfolgten Tilgungen durch Zahlungen und sonstige Gutschriften haftete die gegenständliche Umsatzsteuer 10/2018, die erst am 18.02.2019 vollständig entrichtet wurde…
…bzw. 117.253,66 €), wobei die Forderungen wie auch in den weitaus überwiegenden sonstigen Fällen erst im laufenden Jahr entstanden sind. Zahlungsziele ***Schwester*** wurde ein Zahlungsziel von 30 Tagen zuzüglich einer Respirofrist gewährt. Gegenüber anderen Debitoren wurden Fälligkeiten mit Zeiträumen von 30 bzw. vereinzelt…
…Dezember nicht einzurechnen. Im gegenständlichen Fall erfolgte die Gutschrift am Finanzamtskonto am 26.11.2024. Unter Berücksichtigung einer 3-tägigen Respirofrist ergibt sich der 21.11.2024 als Entrichtungstag. Die bereits am 15.11.2024 fällig gewesene Einkommensteuervorauszahlung 10-12/2024 gilt somit als verspätet…
…2023 fällig gewesen. Durch ein am Konto befindliches Guthaben sei ein Betrag iHv 8,97 € rechtzeitig entrichtet worden. Der Restbetrag iHv 3.378,03 € sei erst durch eine Überweisung am 21.12.2023 vollständig entrichtet worden (die Respirofrist gemäß § 211 Abs. 2 BAO…
…zur Entrichtung eines ersten Säumniszuschlages ein. Die Zahlung in Höhe von € 5.696,00 langte auf dem Nebenkonto des Finanzamtes am 21.06.2022 ein; unter Berücksichtigung einer dreitägigen Respirofrist (gemäß § 211 Absatz 2 Bundesabgabenordnung) ergab sich somit als Entrichtungstag der 16.06.2022…
…Gegen oben angeführten Bescheid wird das Rechtsmittel des Vorlageantrages innerhalb offener Frist eingebracht. Die Beschwerde richtet sich gegen die Abweisung. Unter Berücksichtigung der Respirofrist war die Beschwerde zeitgerecht eingebracht. Außerdem hat es bei den Kollegen, bei der Bearbeitung die Beschwerde - sprich die Frist war wesentlich…
…Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 17. Mai 2018 und wies das Beschwerdebegehren als unbegründet ab. In der Begründung hielt das Finanzamt zusammengefasst fest, dass die Respirofrist nur zur Zahlung nicht aber zur verspäteten Einbringung eines Zahlungserleichterungsansuchens in Anspruch genommen werden könne. Gemäß §§ 217 Abs. 4 lit…
…Umsatzsteuer 05/2019 mit einer Zahllast iHv 522.361,06 Euro fristgerecht erklärt worden sei. Von der X-GmbH sei innerhalb der Respirofrist ein Betrag von 520.000 Euro mit Zweckwidmung umgebucht worden. Die Verhängung eines Säumniszuschlages entbehre somit jeder rechtlichen Grundlage. Die belangte Behörde…
…ein. Die Zahlung in Höhe von € 21.824,64 langte auf dem Nebenkonto des Finanzamtes am 21.12.2018 ein; unter Berücksichtigung einer dreitägigen Respirofrist (gemäß § 211 Absatz 2 Bundesabgabenordnung) ergab sich somit als Entrichtungstag der 18.12.2018. Dieser Entrichtungstag ist für die…
…des § 217 Abs. 1 BAO und § 217 Abs. 7 BAO, sowie dass aufgrund der vorliegenden Daten und Zahlen (Säumnis von mehr als 19 Tagen unter Einrechnung der Respirofrist und der 5. tägigen Verlängerung bei einmaliger Säumnis; § 217 Abs. 5 BAO) zu entscheiden war, wurde ebenfalls…
…gewesen sei, ein erster Säumniszuschlag vorzuschreiben gewesen sei, da die Entrichtung unbestritten erst am 20. Juni 2017 (unter Berücksichtigung der dreitägigen Respirofrist) erfolgt sei. Da die verspätete Entrichtung mehr als fünf Tage betragen habe, komme auch die Stornierung des Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 5 BAO…
…Bf. habe die Überweisung unverzüglich veranlasst, sodass die Zahlung beim Finanzamt innerhalb der Respirofrist (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Kenntnis) eingelangt sei. Die Verzögerung durch den Steuerberaterwechsel könne der Mandantin nicht vorgeworfen werden. Durch die unverzügliche Überweisung der Lohnsteuer nach Kenntnis habe die Bf. ihre…
… 217 Abs. 5 BAO ein Zahlungsverzug von maximal 5 Werktagen säumnisfolgenfrei, sofern in den vorangegangenen 6 Monaten keine weitere Säumnis zu verzeichnen gewesen sei. Der verfahrensgegenständliche Zahlungsverzug betrage aber selbst unter Berücksichtigung der vollen Respirofrist nach § 211 Abs. 2 BAO neunzehn Werktage. Die Festsetzung eines…
…Anm. 48a zu § 217, stelle bereits die Entrichtung am letzten Tag der Respirofrist grobes Verschulden dar. Die verspätete Entrichtung der Einkommensteuer 2013 am 09.03. statt am 20.02.2015 stelle daher ebenfalls grobes Verschulden dar. Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde erwogen: Gemäß § 217…
…liegenden Abgabe nicht zur Anwendung kommen, da der Abgabepflichtige auch die am 15.12.2014 fällige Umsatzsteuervorauszahlung 10/2014 verspätet, nämlich - unter Berücksichtigung der 3-tägigen Respirofrist - erst am 16.12.2014 entrichtet hat. Der in Rede stehende Säumniszuschlag wurde daher gem. § 217 (1-3…
…vor, das Finanzamt habe in der Begründung vom 06.07.2016 angegeben, dass bereits zum 05.04.2016 Terminverlust eingetreten sei. Laut BAO betrage die Respirofrist 3 Tage (ohne rechtliche Auswirkungen). Wie auch in der Beschwerde vom 27.06.2016 festgehalten, habe der Bf. seine…
…vorliegen. Die zu der von der belangten Behörde erwähnten verspäteten Entrichtung ist auszuführen, dass die am Donnerstag 15.5.2014 fällig gewordene Einkommensteuervorauszahlungsschuld bei Berücksichtigung der dreitägigen Respirofrist (Freitag 15.8., Montag 19.5 und Dienstag 20.5.2014) spätestens am Mittwoch 21.5.2014…
…und 3.12. eines Jahres und die letzte Rate am 31. Juli 2913. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt. Absolutes Wiederaufleben wurde vereinbart." Die anerkannten Forderungen betrugen € 153.987,67, der Schulderlass betrug € 129.349,64 (84%); das ist ein Schulderlass je…
…Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO noch ein Auswahl- oder Kontrollverschulden der Bf. vor. An den vom Finanzamt angeführten verspäteten Zahlungen innerhalb der Respirofrist von fünf Tagen gemäß § 217 Abs. 5 BAO habe die Mitarbeiterin keine Schuld getragen. Der Grund dafür sei darin…