IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch RA Mag. Wolfgang Kleinhappel, Rabensteig 8/3A, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom 9.10.2013, betreffend Einkommensteuer des Jahres 2012, zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch RA Mag. Wolfgang Kleinhappel, Rabensteig 8/3A, 1010 Wien , gegen den Bescheid des Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom 20.03.2015, betreffend Einkommensteuer des Jahres 2013, zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Name, Adresse, gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 13.05.2009, betreffend Gewährung der Tagesgelder als Werbungskosten zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux in der Beschwerdesache a , über die Beschwerde vom 27. Juli 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Feldkirch vom 27. Juni 2016 betreffend Einkommensteuer 2015 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Grossgut-Palotás in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 14. Februar 2019 gegen den Bescheid des FA XYZ vom 4. Februar 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Recht erkannt: Der…
…Zuwendungen von dritter Seite, so hat er diese Zuwendungen dem Bund abzuführen. (5) Abs. 4 ist nicht anzuwenden, wenn der Beamte auf alle ihm aus Anlass der Entsendung nach § 21 des Gehaltsgesetzes 1956 und nach der Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133, gebührenden Leistungen schriftlich verzichtet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 15. März 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 20. Februar 2015 (St.Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 zu Recht erkannt. Der angefochtene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Beschwerdesache XY, vertreten durch STB, über die Beschwerde vom 31.5.2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Stadt vom 23.3.2017 betreffend - Dienstgeberbeitrag für 2012, 2013…
…Sätze zu berücksichtigen. Gemäß § 10 Abs 3 Z 2 der Reisegebührenvorschrift 1955 idF BGBl I Nr 111/2010 vom 30. Dezember 2010 beträgt die Entschädigung für Personen- und Kombinationskraftwagen je Fahrkilometer 0,42 Euro. Unter Berücksichtigung der oben dargelegten Beweiswürdigung ist davon auszugehen, dass der…
…als Kilometergelder höchstens die den Bundesbediensteten zustehenden Sätze zu berücksichtigen. Gemäß § 10 Abs 3 Z 3 Reisegebührenvorschrift (RGV) beträgt die besondere Entschädigung für Personen- und Kombinationskraftwagen je Fahrkilometer 0,42 Euro. Im Hinblick darauf, dass der Bf - trotz Aufforderung mit Beschluss vom 24.08.2020…
…zu berücksichtigen sind. Die für die Benutzung eines arbeitnehmereigenen Fahrzeugs nicht steuerbar auszuzahlenden maximalen Beträge sind mit jenen den Bundesbediensteten zustehenden Sätzen limitiert, die sich aus § 10 Abs. 3 RGV (Reisegebührenvorschrift) ergeben. Laut § 10 Abs. 3 RGV beträgt die besondere Entschädigung gemäß Abs. 2 für…
…gesondert in Rechnung gestellt werden." Die Nächtigungsgebühr beträgt gemäß § 25c Abs 1 Reisegebührenvorschrift 1955 iVm § 1 der Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland BGBl II Nr 434/2001 für Dienstverrichtungen in Deutschland in der Höchststufe 27,90 €. Demgegenüber…
…lit a EStG 1988 sind als Kilometergelder höchstens die den Bundesbediensteten zustehenden Sätze zu berücksichtigen. Gemäß § 10 Abs 3 Z 3 Reisegebührenvorschrift (RGV) beträgt die besondere Entschädigung für Personen- und Kombinationskraftwagen je Fahrkilometer 0,42 Euro. Im Hinblick darauf, dass die Bf keine Belege übermittelte…
…Nächtigungen sind jedoch höchstens im Ausmaß des den Bundesbediensteten zustehenden Nächtigungsgeldes der Höchststufe bei Anwendung des § 13 Abs. 7 der Reisegebührenvorschrift zu berücksichtigen. Demgegenüber dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit a EStG 1988 bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung…
…Workshop in Rauris angefallenen Kosten für 6 Übernachtungen liegen mit EUR 31 pro Nacht unter dem nach § 13 Abs. 1 Reisegebührenvorschrift 1955 normierten Höchstbetrag und sind folglich iSd § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 zur Gänze abzugsfähig. Fachliteratur Aufwendungen für Fachliteratur sind dann als…
…9.12.1991, 91/13/0094). Das Kilometergeld für Personenkraftwagen kommt unter Heranziehung des § 10 Abs. 3 Reisegebührenvorschrift (RGV) nur mit einem einheitlichen Betrag zum Ansatz. Es handelt sich dabei um eine grobe Schätzung, die dem tatsächlichen Kraftfahrzeugaufwand nur pauschal Rechnung trägt. Nimmt der Steuerpflichtige…
…Aufwendungen für Nächtigungen sind jedoch höchstens im Ausmaß des den Bundesbediensteten zustehenden Nächtigungsgeldes der Höchststufe der Anwendung des § 13 Abs. 7 der Reisegebührenvorschrift zu berücksichtigen. Fortbildung liegt vor, wenn der Steuerpflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert, um seinen Beruf besser ausüben zu können…
…der eindeutigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes konnten sohin Verpflegungsmehraufwendungen nur jeweils für die erste Woche (= fünf Tage) des Aufenthaltes in Höhe der Auslandstagessätze laut Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten 1955 für Deutschland (= 35,30 €/Tag) als Werbungskosten - wie auch im Vorlagebericht des Finanzamtes ausgeführt - in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. Dezember 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 26. November 2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***XXX Rechtsanwälte GmbH***, ***Adresse1***, als Masseverwalter im Konkursverfahren der ***X GmbH***, frühere Geschäftsanschrift ***Adresse2***, vertreten durch Herrn Mag. Thomas Mollik, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Haidfeldstraße 31, 2331 Vösendorf, über die als Beschwerde…