…indem die beantragten Kilometergelder, Tages- und Nächtigungsgelder unter Verweis auf den Reisebegriff des § 16 EStG 1988 jeweils nur für 5 Tage als Werbungskosten (insgesamt 393,70 Euro) berücksichtigt wurden. In Reaktion auf diese Beschwerdevorentscheidung stellte die Bf mit Schreiben vom 16.5.2014 einen Antrag…
…5. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 15.01.2014 wurde dem Begehren teilweise stattgegeben, indem die beantragten Kilometergelder zur Gänze und Tages- und Nächtigungsgelder unter Verweis auf den Reisebegriff des § 16 EStG 1988 jeweils nur für 5 Tage als Werbungskosten (insgesamt 428,54 Euro) berücksichtigt wurden. 6…
…Bp-Berichtes vom 29.9.2010 in Bezug auf die Zeiträume 2006 bis 2008 Nachstehendes fest: "Tz. 2 Tagesdiäten Singapur Der Reisebegriff im Rahmen der Betriebsausgaben deckt sich mit dem im Rahmen der Werbungskosten von Arbeitnehmern. Eine betrieblich veranlasste Reise im Sinne des § 4 Abs…
…€ 26,40 sowie ein Nächtigungsgeld in Höhe von € 15,00 (ebenfalls durchgehend) steuer- und sv-frei. Die einschlägigen Bestimmungen des kollektivvertraglichen Reisebegriffes für das sogenannte Standortleasing werden dabei nicht beachtet. Dienstreisebegriff - VIII/B - Bei Entsendung durch den Überlasser in weit entfernte Beschäftiger-Betriebe…
… 16 Abs. 1 Z 9 leg. cit. verwendete Reisebegriff ist inhaltsgleich (siehe VwGH 11.6.1991, 91/14/0074). Der Reisebegriff gilt daher einheitlich für alle Einkunftsarten. Eine Reise iSd § 4 Abs. 5 EStG 1988 liegt vor, wenn sich der Steuerpflichtige aus betrieblicher/beruflicher Veranlassung…
…5 und § 16 Abs. 1 Z 9 verwendete Reisebegriff ist inhaltsgleich (VwGH 11.6.1991, 91/14/0074). Der Zielort darf kein Tätigkeitsmittelpunkt sein und der bisherige Tätigkeitsmittelpunkt darf nicht aufgegeben werden (VwGH 21.11.1991, 90/13/0101). Ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit liegt…
…sodass Anspruch auf Differenzwerbungkosten für Verpflegungsmehraufwand nur für die Anfangsphase von fünf Tagen besteht (vgl. Reisebegriff § 16 Absatz 1 Ziffer 9 Einkommensteuergesetz 1988). Dieser Verpflegungsmehraufwand errechnet sich wie folgt: 5 Tage x € 26,40 132,00 abzüglich Ersätze vom Dienstgeber 5 Tage x €…
…steuerbare Reisevergütungen nach § 26 Z 4 EStG 1988: Im Unterschied zu dem weitgehend von der Judikatur entwickelten bzw. geprägten Begriff einer beruflich veranlassten Reise nach § 16 Abs. 1 Z 9 (zum Reisebegriff vgl. etwa Jakom/Lenneis EStG, 2019 § 16 Rz 43 bzw. BFG 10.09…
…wie Leistungen, die ohne Anführung in § 26 steuerbar wären, zB Reisevergütungen der Arbeitnehmer. (Jakom /Lenneis EstG 2013 § 26 Rz 1) Auch wenn der Dienstreisebegriff des § 26 EStG 1988 nicht ident mit dem Reisebegriff des § 4 Abs. 5 bzw. des § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG…
…2012, RV/ 0641-L/10) fest, dass sich der Reisebegriff der VereinsR wesentlich vom Reisebegriff des Einkommensteuergesetzes unterscheide und mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht in Einklang zu bringen sei. Der Reisebegriff der VereinsR erfordert weder eine bestimmte Reisedauer, noch eine bestimmte Mindestentfernung vom üblichen Tätigkeitsmittelpunkt…
…EStG 1972 (EStG 1988) erscheint problematisch, weil die Reise im Einkommensteuerrecht von ganz bestimmten Normen geregelt wird. Der steuerliche Reisebegriff gehört systematisch zur Ebene der Ermittlung der Erwerbseinkünfte gem § 2 Abs 3 Z 1 bis 4 EStG 1972/1988. Das Einkommensteuerrecht kennt daher die betrieblich …
…Verpflegungsmehraufwand nach § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 geltend gemacht werden. Der Begriff „Reise“ ist nicht gesetzlich definiert. Durch die Judikatur sind aber Kriterien für den Reisebegriff des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 entwickelt worden. Eine Reise liegt danach vor, wenn sich…
… 4 Abs. 5 EStG 1988 unter anderem folgende Auffassung: EStR 2000 Richtlinie des BMF vom 14.12.2011, BMF-010203/0580-VI/6/2011 5.5.7 Reisekosten 5.5.7.1 Allgemeines 1378 Der Reisebegriff des § 4 Abs. 5 EStG 1988 deckt sich mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Susanne Haim, die Richterin Dr. Anna Zangerl-Reiter sowie die fachkundigen Laienrichter Mag Stefan Raab und Leopold Pichlbauer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Johann Eder, Eduard-Kyrle-Straße 8, 4780…