…Unterhaltsabsetzbetrag haben. Die Reihung der Kinder hat demnach zu erfolgen, inwieweit der Unterhaltsverpflichtete seiner Verpflichtung für das jeweilige Kind nachgekommen ist. Das "erste" alimentierte Kind im Sinne des § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 ist folglich jenes, für welches der Unterhaltsverpflichtete die Unterhaltsverpflichtung im…
…Kind Kind4 bleibt kein Unterhaltsabsetzbetrag übrig. Der Gesamtbetrag des Unterhaltsabsetzbetrages im Jahr 2006 ergibt daher 866,20 €. Obwohl der Gesetzestext keine Reihung der Kinder vorsieht, ergibt sich aus dem Inhalt und der Auslagung nach dem Zweck der Regelung in § 33 Abs 4 Z 3…
…respektive andersrum gesprochen die Rechtmäßigkeit der Rückforderung derselben den Streitgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens. 3. Rechtliche Würdigung 3.1 Rechtsgrundlagen Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder…
…über die Beschwerde der ***1*** ***2*** ***3*** ***4***, ***5***, ***6***, vom 28. November 2019 gegen den Bescheid des Finanzamts Hollabrunn Korneuburg Tulln, 3430 Tulln, Albrechtsgasse 26-30, vom 28. Oktober 2019, mit welchem zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe (165,10 €) und Kinderabsetzbetrag (58…
…geänderte Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe an die BF (Dok.10). Gegen den Bescheid vom 19.03.2018 richtet sich die Beschwerde vom 16.04.2018 (Dok.1). Darin wurde ausgeführt, dass es völlig tatsachenunrichtig sei, dass sich die Kinder im Zeitraum April bis…
…BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Im beschwerdegegenständlichen Zeitraum (August bis Oktober 2012) bezog zunächst die Kindesmutter KM (damals Km…
…2006/13/0120). Wie sich aus § 2 Abs. 2 ergibt, knüpft der Anspruch auf Familienbeihilfe primär an die Haushaltszugehörigkeit des Kindes an. Dabei geht das Gesetz erkennbar auch davon aus, dass ein Kind nur einem Haushalt angehören kann. Einerseits wird gemäß § 7 für ein Kind…
…gewesen sind, kommt es darauf an, wer die überwiegenden Unterhaltskosten getragen hat. Nach den getroffenen Sachverhaltsfeststellungen haben die monatlichen Unterhaltskosten jedenfalls zumindest € 2.400,00 für die Unterbringung und Betreuung in der Wohngemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe betragen. Zusätzlich sind Kosten für Bekleidung, Schulsachen…
…dass ein Kind nur einem Haushalt angehören kann, da die Familienbeihilfe nur einer Person gewährt werden kann und es unter dem Gesichtspunkt der "Haushaltszugehörigkeit" keine Regelung über eine Reihung von potentiell anspruchsberechtigten Personen, etwa nach Dauer oder Intensität einer solchen Zugehörigkeit gibt (vgl Nowotny in…
…der Familienbeihilfe für den Monat September 2025 erfolgte daher zu Recht. Mit Eingabe vom 17.04.2026 wurde durch die Beschwerdeführerin ein Vorlageantrag eingebracht. Im Rahmen dieses Vorlageantrages wurde - auszugsweise - wie folgt ausgeführt: Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte klarstellen, dass die vom Kindesvater…
…im Sinne der primären Wahrnehmung jener Aufgaben, deren Grundlage ein bestimmter Aufenthaltsort des Minderjährigen ist, also beispielsweise die Bestimmung eines Hauptwohnsitzes, Familienbeihilfe oder Wohnbeihilfe, nicht jedoch die alleinige Bestimmung des Wohnortes des Minderjährigen im In- und Ausland iSd § 162 Abs. 2 ABGB, dem Kindesvater zukommt…
…weder bei der Mutter noch beim Vater noch bei einem anderen Anspruchsberechtigten iSd § 2 Abs 3 FLAG 1967 haushaltszugehörig gewesen ist, ist noch zu prüfen, ob allenfalls eine Person die Unterhaltskosten überwiegend getragen hat. Dazu ist vorauszuschicken, dass für die Fremdunterbringung eines Kindes in einer…
…in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Dr. Anton Karner, Steyrergasse 103/II, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 09.10.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 05.09.2017 betreffend Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für…
…dass ein Kind nur einem Haushalt angehören kann, da die Familienbeihilfe nur einer Person gewährt werden kann und es unter dem Gesichtspunkt der "Haushaltszugehörigkeit" keine Regelung über eine Reihung von potentiell anspruchsberechtigten Personen, etwa nach Dauer oder Intensität einer solchen Zugehörigkeit gibt (vgl Nowotny in…
…2024, wonach der KV den Sohn über das Dachgeschoßfenster im Haus ihrer Eltern habe einsteigen lassen. Zur weiteren Klärung des Sachverhaltes wurde die BH ***7*** vom Finanzamt Österreich (FAÖ) um Stellungnahme ersucht, welche mit 28.08.2024 erfolgte: "Die KE (Anm: Kindeseltern) leben in Scheidung…
…Haushaltszugehörigkeit" keine Regelungen über eine Reihung von potenziell anspruchsberechtigten Personen, etwa nach der Dauer oder dem Grad der Intensität einer solchen Zugehörigkeit (vgl. VwGH 18.4.2007, 2006/13/0120; VwGH 28.10.2009, 2008/15/0214). Die Familienbeihilfe (und der Kinderabsetzbetrag) sind monatsbezogene Leistungen…
…Wirtschaftsführung eine Wohnung mit dieser Person teilt. Wie sich aus § 2 Abs 2 FLAG ergibt, knüpft der Anspruch auf Familienbeihilfe primär an die Haushaltszugehörigkeit des Kindes an. Dabei geht das Gesetz erkennbar davon aus, dass ein Kind nur einem Haushalt angehören kann. Einerseits wird gemäß …
…Haushaltszugehörigkeit" keine Regelungen über eine Reihung von potenziell anspruchsberechtigten Personen, etwa nach der Dauer oder dem Grad der Intensität einer solchen Zugehörigkeit (vgl. VwGH 18.4.2007, 2006/13/0120; VwGH 28.10.2009, 2008/15/0214). Die Familienbeihilfe (und der Kinderabsetzbetrag) sind monatsbezogene Leistungen…
…entsprechende Berücksichtigung und Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Der Beschwerde wurde eine Kontoübersicht beigefügt. Auf dieser ist ersichtlich, dass die Beschwerdeführerin für sechs Monate (Oktober 2021 bis März 2022) insgesamt einen Betrag von EUR 2.248,80 (EUR 374,80/Monat) an den Kindesvater überwiesen hat…
…dreizehnjähriges Kind und dessen Mutter typisch, wenn diese eine Wohnung teilen. Auch wenn der Bf. durch Unterhaltszahlungen und auch im persönlichen Kontakt allenfalls durch weitere Zahlungen zum Unterhalt des Kindes beigetragen hat, gehörte Kd1 dennoch dem Haushalt seiner Mutter an. Aufenthalte bei seinem Vater sind…