…in seinem Erkenntnis vom 28.06.2017, Ra 2016/15/0066, erwogen: " Der vorliegende Fall gleicht in Sachverhalt und Rechtsfrage (betreffend Studium der Rechtswissenschaften als Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen) dem - ebenfalls die Revisionswerberin betreffenden - Erkenntnis vom 28.06.2017, Ra 2016/15/0065, sodass insoweit gemäß …
…bezog für seinenSohn A., geb. 2000, bis August 2022 Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge. A. schloss das Studium der Rechtswissenschaften (UA101) am 25. Juni 2022 ab und machte vom 1. September 2022 bis 31. Jänner 2023 beim ***1*** Gerichtspraxis. Mit Bescheid vom 25. November 2022 forderte das…
…geboren am ***geb***, im Zeitraum Oktober 2024 bis Mai 2025 Familienbeihilfe samt Absetzbeträge. Der Sohn studiert seit 01.10.2021 Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens Universität Graz und war zunächst im Studienplan 2018W (UB 101) inskribiert. Mit 01.08.2022 wechselte er freiwillig nach Abschluss…
…zahlreiche Unterlagen vor und teilte auf das Wesentlichste zusammengefasst mit, dass er infolge der Auflösung seiner Dienststelle bei der Z AG in den Ruhestand versetzt worden sei und nunmehr das Studium der Rechtswissenschaften an der T Privatuniversität in A betreibe. 3. Mit Bescheid vom 28…
…eingelangten Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009, beantragte die Beschwerdeführerin (in Folge kurz Bf) den pauschalen Freibetrag für die Berufsausbildung ihres Sohnes (Diplomstudium Rechtswissenschaften in Wien). Im Einkommensteuerbescheid vom 21.01.2015 wurden die beantragten Kosten für die "auswärtige" Berufsausbildung nicht anerkannt. Begründend wurde vom Finanzamt …
…Somit liege keine verwandte Tätigkeit vor. Außerdem sei rechtliches Wissen in jedem Tätigkeitsbereich von Vorteil, und nach der Argumentation des Bf könnte jede im Handel tätige Person die Kosten eines rechtswissenschaftlichen Studiums als Werbungskosten absetzen. Dies sei zu weit gegriffen, weil es der Lebenserfahrung widerspreche…
…zurückgefordert. Begründung: Die Tochter habe sich im 6. Semester, am 20.7.2023, vom Studium der Rechtswissenschaften ab- und im Bachelorstudium Gebärdensprachdolmetschen ab dem WS 2023 angemeldet, weshalb ein schädlicher Studienwechsel vorliege. Der FB-Anspruch bestehe erst wieder nach Ablauf der Wartezeit gem. §2 Abs…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Die Tochter der Beschwerdeführerin hat die Reifeprüfung erfolgreich am 10.6.2015 abgelegt. Im Wintersemester 2015/2016 nahm sie das Diplomstudium der Rechtswissenschaften nach dem damals in Geltung gestandenen Studienplan an der Universität Wien auf. Dabei wurden in den ersten…
…da sie in Wien das Diplomstudium der Rechtswissenschaften studiert. Zunächst erfolgte durch das Finanzamt die erklärungsgemäße Veranlagung mit Einkommensteuerbescheid 2012 datiert vom 3.5.2013. In der Folge hat das Finanzamt hinsichtlich der Einkommensteuer für 2012 das Verfahren mit Bescheid wiederaufgenommen und hat gleichzeitig einen…
…1. Verfahrensablauf: Der Beschwerdeführer (idF Bf.) beantragte die Berücksichtigung des Pauschbetrages für seine in Wien Rechtswissenschaften (Diplomstudium) studierende Tochter für 2013 und 2014 als außergewöhnliche Belastungen. Das Finanzamt erließ die Einkommensteuerbescheide 2013 und 2014 am 19.9.2016 und 21.9.2016 mit der Begründung…
…gefundenen Ergebnisse in schlüssiger Weise zu argumentieren (§ 1 Abs. 1 des von der Universität veröffentlichen Curriculums zum Diplomstudium der Rechtswissenschaften). Das Diplomstudium dauert acht Semester und umfasst 240-ECTS Punkte. Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte. Der erst Studienabschnitt dauert zwei Semester mit 44…
…heute nicht erreicht......" In seiner Beschwerde führte der Beschwerdeführer aus, seine Tochter A habe im Wintersemester 2014 das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität C als Hauptstudium aufgenommen. Sie habe den für das erste Studienjahr erforderlichen Studienerfolg durch Ablegung von Prüfungen am a.1.2015…
…Begründet wurde dies damit, dass der Sohn den ersten Studienabschnitt des Diplomstudiums Rechtswissenschaften noch nicht abgeschlossen und die vorgesehene Studiendauer für den ersten Studienabschnitt (drei Semester) zuzüglich eines Semesters auf Grund der COVID-19 Krise, überschritten habe. Fristgerecht erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde und gab an…
…118). 3.1.2. Erwägungen: Unstrittig ist, dass die Tochter der Bf. ihr Studium der Rechtswissenschaften am 31.März 2023 abgeschlossen und ab 1. September 2023 ein Gerichtspraktikum absolviert hat. Die Bf. vertritt - entgegen der Feststellung des Finanzamtes - die Auffassung, dass ihr für ihre Tochter…
…Die für den Familienbeihilfenanspruch vorgesehene Studienzeit für den I. Abschnitt des Diplomstudiums Rechtswissenschaften sei aber mit Ende des Wintersemesters 2021/22 abgelaufen. Ab 01.03.2022 habe kein Anspruch mehr auf Familienbeihilfe bestanden. Mit 31.05.2022 langte der Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde…
…teilte die Beschwerdeführerin (kurz: Bf) dem Finanzamt (kurz: FA) mit, dass ihr Sohn K (kurz: P) das Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen habe und am 01.03.2023 das Gerichtspraktikum beginne. Diesem Schriftsatz legte sie den Bescheid des Oberlandesgerichtes O vom 09.02.2023 sowie das…
…da er nach Ablegung der Reifeprüfung im Juni 2020 ab dem Wintersemester 2020/2021 mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität ***2*** begann. Am 01.04.2021 übermittelte die Beschwerdeführerin (Bf.) dem Finanzamt den Bescheid der Zivildienstserviceagentur vom 08.02.2021 über die Zuweisung…
…Lebensjahr, im Juni 2021 das 24. Lebensjahr und im Juni 2022 das 25. Lebensjahr vollendet. Er betreibt seit dem Wintersemester 2018 bis zumindest inklusive Sommersemester 2022 das Studium der Rechtswissenschaften (lt. Studienblatt) und arbeitet daneben in einer Anwaltskanzlei (siehe lt. "Sozialanamnesen" der SMS-Gutachten), aus…
…1997, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge. AB studiert an der Johannes Kepler Universität Linz (UK101 Diplomstudium Rechtswissenschaften). Im Zuge der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen (Schreiben des Finanzamtes, kurz: FA, vom 31.08.2021) legte die Bf dem FA eine Studienbestätigung und eine Bestätigung des Studienerfolges vor. Mit Schreiben…
…eine Anrechnung etwaiger Prüfungen aus Österreich ohnehin für eine Anerkennung in Deutschland nur in den äußersten Fällen herangezogen werden können, zumal sich die Studiengänge Rechtswissenschaften in Österreich und Deutschland deutlich voneinander unterscheiden. Darüber hinaus besuchte mein Sohn diverse Einführungsvorlesungen um sich vor Augen zu führen…