…Anspruchszinsen für das Jahr 2006 in Höhe von € 102,99 fest. In der rechtzeitig dagegen eingebrachten Beschwerde wendet sich der Beschwerdeführer im Wesentlichen gegen den gleichzeitig bekämpften Stammabgabenbescheid betreffend Einkommensteuer 2006 und begehrt folglich die Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Vom Finanzamt wurde am 27…
…der den Änderungen im Stammabgabenbescheid Rechnung trägt, erlassen. Dies gilt auch für den Fall der Stattgabe Ihrer Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2009. Es hat von Amts wegen ein weiterer Zinsenbescheid zu ergehen, ohne dass eine Abänderung des ursprünglichen - wirkungslos gewordenen - Zinsenbescheides zu erfolgen hat (VwGH…
…Stammabgabenbescheides geltend macht, der Erfolg versagt bleiben (Ritz, BAO- Kommentar5, § 205, Tz. 34, 35). Aus der Konzeption des § 205 BAO folgt, dass jede Nachforderung bzw. Gutschrift gegebenenfalls einen Anspruchszinsenbescheid auslöst. Es liegt je Differenzbetrag eine Abgabe vor. Die Abänderung eines Zinsenbescheides - etwa infolge der Rechtswidrigkeit…
…Der Festsetzung von Anspruchszinsen kann aber nicht mit dem Grunde einer allfälligen Rechtswidrigkeit des jeweiligen Stammabgabenbescheides entgegen getreten werden, weil eine Überprüfung der Rechtsrichtigkeit dieses Bescheides im Verfahren betreffend Anspruchszinsen nicht stattfindet. Vielmehr ist der Zinsenbescheid an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommen- bzw…
…neuer, an den Abänderungs- bzw. Aufhebungsbescheid gebundener Zinsenbescheid, erlassen. Eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides ist nicht vorgesehen. Die eventuell vorliegende inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides ist auf Grund der oben angeführten Bindung daher für den Zinsenbescheid nicht relevant (siehe auch Ritz, BAO-Handbuch, § 205 BAO, Seite…
…Aus der Konzeption des § 205 BAO folgt, dass jede Nachforderung bzw. Gutschrift gegebenenfalls einen Anspruchszinsenbescheid auslöst. Es liegt je Differenzbetrag eine Abgabe vor. Die Abänderung eines Zinsenbescheides - etwa infolge der Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides - ist im Gesetz nicht vorgesehen. Bei Abänderung des Stammabgabenbescheides hat das Finanzamt…
…0150). Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides (z.B. des Einkommensteuerbescheides) - wohl aber einen solchen Bescheid - voraus. Anspruchszinsenbescheide sind daher nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid sei rechtswidrig. Erweist sich (z.B. im Beschwerdeverfahren) nachträglich die Rechtswidrigkeit der maßgebenden (Nachforderungszinsen bedingenden) Abgabenfestsetzung…
…der Konzeption des § 205 BAO folgt, dass jede Nachforderung bzw. Gutschrift gegebenenfalls einen Anspruchszinsenbescheid auslöst. Es liegt je Differenzbetrag eine Abgabe vor. Die Abänderung eines Zinsenbescheides - etwa infolge der Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides - ist im Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr wäre einer Abänderung des Stammabgabenbescheides im Zuge…
…der Konzeption des § 205 BAO folgt, dass jede Nachforderung bzw. Gutschrift gegebenenfalls einen Anspruchszinsenbescheid auslöst. Es liegt je Differenzbetrag eine Abgabe vor. Die Abänderung eines Zinsenbescheides - etwa infolge der Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides - ist im Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr wäre einer Abänderung des Stammabgabenbescheides im Zuge…
…die Beschwerde zeigt somit keine Rechtswidrigkeit (Art. 132 Abs. 1 Z 1 B-VG) des angefochtenen Anspruchszinsenbescheids vom 22. 11. 2013 auf. Dieser Anspruchszinsenbescheid vom 22. 11. 2013 erweist sich nicht als rechtswidrig, da ihm die Einkommensteuervorschreibung vom 22. 11. 2013 als Stammabgabenbescheid zugrunde liegt. …
…Bescheid über die Festsetzung der Anspruchszinsen 2016 wurde damit begründet, dass infolge der inhaltlichen Unrichtigkeit und Rechtswidrigkeit des Einkommensteuerbescheides 2016 sich auch der Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2016 als inhaltlich unrichtig und rechtswidrig erweise. Fragwürdig erscheine der Bf in diesem Zusammenhang auch der…
…der diesbezüglichen Säumniszuschläge, die noch in anderen Verfahren des Bundesfinanzgerichtes anhängig sind. Die belangte Behörde wies den gegenständlichen Antrag mit Bescheid vom 20. November 2020 ab, mit der Begründung, dass die Aussetzung der Einhebung von Aussetzungszinsen bei Anfechtung des Stammabgabenbescheides zwar möglich sei, weil die…
…Bescheid vom 19. Dezember 2019 ab, mit der Begründung, dass die Aussetzung der Einhebung von Aussetzungszinsen bei Anfechtung des Stammabgabenbescheides zwar möglich sei, weil die Einhebung einer Abgabe aussetzbar sei, wenn ihre Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Beschwerde abhänge, aber da im…
…Bescheid vom 30. April 2019 ab, mit der Begründung, dass die Aussetzung der Einhebung von Aussetzungszinsen bei Anfechtung des Stammabgabenbescheides zwar möglich sei, weil die Einhebung einer Abgabe aussetzbar sei, wenn ihre Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Beschwerde abhänge. Da aber im…
…nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre rechtswidrig (vgl. Ritz. BAO6, § 205, Tz 33-34). Dem gegenständlich angefochtenen Anspruchszinsenbescheid liegt die im - mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 22. Juni 2020 geänderten - Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2013…
…dass infolge der inhaltlichen Unrichtigkeit und Rechtswidrigkeit des Einkommensteuerbescheides 2016 sich auch der Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2016 als inhaltlich unrichtig und rechtswidrig erweise. Fragwürdig erscheine dem Bf in diesem Zusammenhang auch der Zeitraum für den die Anspruchszinsen berechnet und vorgeschrieben worden seien…
…anfechtbar, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre rechtswidrig. Aus der Konzeption des § 205 BAO folgt allerdings, dass jede Nachforderung bzw. Gutschrift gegebenenfalls einen weiteren Anspruchszinsenbescheid auslöst. Damit wird einer allfälligen Abänderung des ebenfalls angefochtenen Einkommensteuerbescheides aus der Sicht der Anspruchsverzinsung dadurch Rechnung getragen, dass…
…in Höhe von 90,09 € festgesetzt wurden. Die Beschwerde wurde sinngemäß lediglich mit der Rechtswidrigkeit des zugrundliegenden Einkommensteuerbescheides begründet. Dem ist entgegenzuhalten, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Stammabgabenbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht mit…
…ff). Erweise sich der Stammabgabenbescheid als rechtswidrig und werde er entsprechend abgeändert (z.B. in einem Beschwerdeverfahren) so werde diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (z.B. Beschwerdevorentscheidung) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (z.B. Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalls einer rechtswidrigen Nachforderung). Es ergehe…
…keine Rechtswidrigkeit der Anspruchszinsenbescheide aufgezeigt. Zinsenbescheide sind zwar mit Beschwerde anfechtbar. Im Hinblick auf die Bindung des (Anspruchs)-Zinsenbescheides an die im Spruch des zur Nachforderung führenden Stammabgabenbescheides ausgewiesene Nachforderung muss aber der Beschwerde gegen einen Zinsenbescheid, die ausschließlich eine inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides geltend…