…Nach der Judikatur des Bundesfinanzgerichtes und des Verwaltungsgerichtshofes ist ein nach der Beschwerdeerledigung unerledigter Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen. Das Aussetzungsverfahren verlangt ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer unerledigten Beschwerde, weshalb eine Bewilligung der Aussetzung ab dem Zeitpunkt der Beschwerdeerledigung nicht mehr in Betracht kommt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Renate Schohaj im Verfahren betreffend die Anträge der ASt, vom 31. August 2014, ihr gemäß § 40 VwGVG einen Verteidiger zur Erhebung einer Beschwerde gegen die Straferkenntnisse des Magistrates der Stadt Wien Magistratsabteilung 67, Parkraumüberwachung, 1200 Wien, Dresdner…
…Damit hat die Bf. den Erstantrag (in ergänzter und verbesserter Version) zurück genommen. Auch ohne ausdrückliche Erwähnung durch den Gesetzgeber ist das Rechtsschutzbedürfnis des Bf. Voraussetzung für das Eingehen des Verwaltungsgerichtes in eine Beschwerde. Das Rechtsschutzbedürfnis besteht im objektiven Interesse des Bf. an der Beseitigung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Verfahren betreffend den Antrag der Uta S*****, *****Adresse*****, vom 19. 10. 2015, ihr gemäß § 40 VwGVG einen Verteidiger zur Erhebung einer Beschwerde gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 Parkraumüberwachung, 1200…
…0115). Aus § 33 Abs. 1 VwGG lässt sich auch entnehmen, dass der Gesetzgeber das Rechtsschutzbedürfnis für das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof als Prozessvoraussetzung versteht. Führt nämlich die Klaglosstellung einer revisionswerbenden Partei in jeder Lage des Verfahrens zu dessen Einstellung, so ist anzunehmen, dass eine Revision…
…Abs 5 und 6 der Erstattungs-V, auch auf im Inland ansässige Unternehmer anzuwenden, die im Stadium der Umsatzsteuervoranmeldung in einem vergleichbaren Rechtsschutzbedürfnis stehen, weil in der Erstattungs-V im Wege der Gesamtanalogie eine passende innerstaatliche Norm zur Verfügung steht. Aufgrund der vergleichbaren Rechtsschutzinteressen - in…
…wenn sie nicht zulässig ist. Jede Beschwerde setzt eine beschwerdeführende Partei und deren "Beschwer" begrifflich voraus. Auch ohne ausdrückliche Erwähnung durch den Gesetzgeber ist das Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers Voraussetzung für eine Beschwerde. Das Rechtsschutzinteresse besteht im objektiven Interesse des Beschwerdeführers an einer Beseitigung des angefochtenen…
…wenn sie nicht zulässig ist. Jede Beschwerde setzt eine beschwerdeführende Partei und deren "Beschwer" begrifflich voraus. Auch ohne ausdrückliche Erwähnung durch den Gesetzgeber ist das Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers Voraussetzung für eine Beschwerde. Das Rechtsschutzinteresse besteht im objektiven Interesse des Beschwerdeführers an einer Beseitigung des angefochtenen…
…oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Jede Beschwerde setzt eine beschwerdeführende Partei und deren "Beschwer" begrifflich voraus. Auch ohne ausdrückliche Erwähnung durch den Gesetzgeber ist das Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers Voraussetzung für eine Beschwerde. Das Rechtsschutzinteresse besteht im objektiven Interesse des Beschwerdeführers an einer Beseitigung des angefochtenen…
…dass das Bundesfinanzgericht über eine Beschwerde meritorisch entscheiden darf, ist daher das Vorliegen einer rechtlichen Beschwer. Bei der rechtlichen Beschwer handelt es sich um das vorausgesetzte Rechtsschutzbedürfnis des Rechtsmittelwerbers. Das Fehlen einer Beschwer macht ein Rechtsmittel unzulässig (vgl. Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner (Hrsg) Abgabenverfahren I3…
…Nach der Judikatur des Bundesfinanzgerichtes und des Verwaltungsgerichtshofes ist ein nach der Beschwerdeerledigung unerledigter Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen. Das Aussetzungsverfahren verlangt ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer unerledigten Beschwerde, weshalb eine Bewilligung der Aussetzung ab dem Zeitpunkt der Beschwerdeerledigung nicht mehr in Betracht kommt…
…Beschluss des Bundesfinanzgerichts, BFG 28.4.2020, RV/7105070/2017. Jede Beschwerde setzt begrifflich eine beschwerdeführende Partei (Bf) und deren "Beschwer" voraus. Das Rechtsschutzbedürfnis der Bf besteht nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 3.9.1987, 86/16/0125; 27.10.2014, 2012/04/0143…
…Nach der Judikatur des Bundesfinanzgerichtes und des Verwaltungsgerichtshofes ist ein nach der Beschwerdeerledigung unerledigter Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen. Das Aussetzungsverfahren verlangt ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer unerledigten Beschwerde, weshalb eine Bewilligung der Aussetzung ab dem Zeitpunkt der Beschwerdeerledigung nicht mehr in Betracht kommt…
…Nach der Judikatur des Bundesfinanzgerichtes und des Verwaltungsgerichtshofes ist ein nach der Beschwerdeerledigung unerledigter Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen. Das Aussetzungsverfahren verlangt ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer unerledigten Beschwerde, weshalb eine Bewilligung der Aussetzung ab dem Zeitpunkt der Beschwerdeerledigung nicht mehr in Betracht kommt…
…Voraussetzung dafür, dass das Bundesfinanzgericht über eine Beschwerde meritorisch entscheiden darf, ist daher das Vorliegen einer rechtlichen Beschwer. Bei der rechtlichen Beschwer handelt es sich um das vorausgesetzte Rechtsschutzbedürfnis des Rechtsmittelwerbers. Das Fehlen einer Beschwer macht ein Rechtsmittel unzulässig. In der Beschwerde vom 15. Mai…
…Nach der Judikatur des Bundesfinanzgerichtes und des Verwaltungsgerichtshofes ist ein nach der Beschwerdeerledigung unerledigter Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen. Das Aussetzungsverfahren verlangt ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer unerledigten Beschwerde, weshalb eine Bewilligung der Aussetzung ab dem Zeitpunkt der Beschwerdeerledigung nicht mehr in Betracht kommt…
…Nach der Judikatur des Bundesfinanzgerichtes und des Verwaltungsgerichtshofes ist ein nach der Beschwerdeerledigung unerledigter Aussetzungsantrag als unbegründet abzuweisen. Das Aussetzungsverfahren verlangt ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer unerledigten Beschwerde, weshalb eine Bewilligung der Aussetzung ab dem Zeitpunkt der Beschwerdeerledigung nicht mehr in Betracht kommt…
…Parteienantrag gebunden. Da somit faktisch bereits für einen längeren Zeitraum ein Strafaufschub bestand als überhaupt beantragt wurde, ist das Beschwerdebegehren gegenstandlos geworden und die Beschwerde war daher abzuweisen. Schon aus diesem Grunde mangelt es im vorliegenden Fall an einem Rechtsschutzbedürfnis, was den Strafaufschub anlangt. Denn…
…ist. Da Ermahnungen in Vorstrafenregistern nicht vorgemerkt werden und damit nirgends aufscheinen, hat eine Ermahnung keine Rechtswirkungen. Die Bf. hat daher kein Rechtsschutzbedürfnis dahingehend, dass ihr Verwaltungsstrafverfahren nach einem anderen Einstellungsgrund als § 45 Abs 1 Z 4 VStG eingestellt wird. Die Bescheidbeschwerde der Bf. ist…
…im Lichte der zitierten Judikatur wenig erfolgversprechend sei, entgegnete der Beschwerdeführer, dass damit das Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers "völlig ad absurdum" geführt werde. Er verwies auf den vom Verwaltungsgerichtshof als rechtswidrig erkannten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates und führte aus, dass durch eine Zurücknahme der Beschwerde der…