BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende A und die weiteren Senatsmitglieder B, C und D im Beisein der Schriftführerin E in der Beschwerdesache F vertreten durch Dr. Hermann Friedrich Aflenzer, Lessingstraße 40, 4020 Linz , gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Grieskirchen Wels vom…
…Über diesen Antrag sei mittels Bescheid vom 26. April 2013 abgesprochen und die Rechtsmittelfristverlängerung für den SZ-Bescheid gewährt worden. Die im Schreiben vom 22.April 2013 zum Ausdruck gebrachte unzutreffende Rechtsansicht der Abgabepflichtigen, dass für die dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Bescheide die Rechtsmittelfrist bis…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache Ing. K. A., A-Gasse 1, 1XXX Wien, vertreten durch Mag. Erich Wachernig, Hegergasse 3/7, 1030 Wien, gegen die Bescheide des Finanzamts Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf, betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Bf., G. gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 15.07.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Eine Revision…
…muss vor Rechtskraft des Bescheides gestellt werden, um eine hemmende Wirkung zu entfalten. Da im beschwerdegegenständlichen Fall die Rechtskraft des Bescheides durch Ablauf der Rechtsmittelfristverlängerung mit 28.2.2014 bei Einbringen des Vorlageantrages am 1.3.2014 bereits eingetreten war, war die Beschwerde zurückzuweisen. Die…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Elfriede Sixt, Eichenstraße 28, 2102 Bisamberg, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über den Antrag des Beschuldigten vom 27…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch S, über die Beschwerde vom 09.02.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 23.05.2016, betreffend Einkommensteuer 2003, zu Recht erkannt…
Wenn die Abgabenbehörde die Heranziehung des Bf als Gesamtschuldner einerseits auf die Uneinbringlichkeit bei der M-GmbH und anderseits auf ein unredliches, bewusstes Zusammenwirken der beteiligten Unternehmen zum Zwecke der Vermeidung einer Umsatzsteuerlast aus dem strittigen Rechtsgeschäft stützte, räumte sie damit den beiden zuvor genannten…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Heinz Neuböck Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.H., Bauernmarkt 24, 1010 Wien, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt XYZ vom 21.6.2016 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2012 bis 2013…
Wie ausgeführt, ging der Heranziehung der Gesamtschuldner zunächst im Juli 2019 die Ablehnung der Insolvenzeröffnung über das Vermögen der M-GmbH wegen Vermögenslosigkeit und sodann im Sept. 2019 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens voraus. Mit einer Einbringlichkeit der im Mai 2019 vorgeschriebenen Umsatzsteuer bei der M…
…steuerliche Vertreter diesbezüglich vor: "Mail vom 10.12.2019 von Frau Y, Finanzamt A, in dem eine weitere Rechtsmittelfristverlängerung bis 10.1.2020 gewährt wird. Dem Mail vorangegangen ist ein Telefonat mit Frau Y, bei der unter anderem die Fristverlängerung besprochen wurde….". Mit Schreiben…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ewald Rabensteiner in der Beschwerdesache Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf vom 16.10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. September 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 6. August 2019 betreffend Abweisung eines Antrages auf Verlängerung der Beschwerdefrist hinsichtlich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende***SenV***, die Richterin***Ri1*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ECA Schreiner und Stiefler Steuerberatung GmbH, Wiener Straße 86-88/2/13, 3500 Krems/Donau, über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Deutschland, vertreten durch Stb., über die Beschwerde vom 27. März 2012 gegen den Bescheid des ***FA*** bzw. Finanzamt Österreich vom 2. März 2012 betreffend Umsatzsteuer 2006 zu Steuernummer…
…nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen, da der Antrag auf Rechtsmittelfristverlängerung nicht rechtzeitig eingebracht und der gegenständliche Vorlageantrag daher erst nach Ablauf der Beschwerdefrist eingebracht wurde. Die Ausführungen der beschwerdeführenden Partei zur Rechtzeitigkeit des Vorlageantrages vom 24.10.2025 beschränken sich auf den Hinweis, dass dieser innerhalb…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R.*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch "CURA" Treuhand- und Revisions- gesellschaft m.b.H., Gumpendorfer Straße 26, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 12. April 2017 gegen den Bescheid des ehemaligen Finanzamtes…
…der Behörde kein Antrag auf Rechtsmittelfristverlängerung eingelangt sei, sei die Berufung zu spät eingebracht worden. In der fristgemäßen Berufung vom 26.9.2013 gegen den Zurückweisungsbescheid wandte der steuerliche Vertreter ein, aus dem Postausgangsbuch sei ersichtlich, dass zeitgerecht ein Antrag auf Rechtsmittelfristverlängerung eingebracht worden sei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., E, über die Beschwerde vom 9. September 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 3. August 2016, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2015 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht…
…4.2010 an die "***Bf1*** z.Hdn Dr. UA RA…" wurde die Adressatin dieses Bescheides zur Kapitalertragsteuerhaftung in Anspruch genommen. Nach Rechtsmittelfristverlängerungen wurde gegen diese Erledigung mit Schreiben vom 31.8.2010 durch Frau Dr. UA RA als Masseverwalterin im Konkurs der ***Bf1*** Berufung…