…Zollamt Graz konnte die Aussetzungszinsen bisher nicht von Amts wegen herabsetzen, weil die Aussetzungszinsen im gegenständlichen abgabenrechtlichen Verfahren strittig in der Zuständigkeit des BFG verfangen waren. Das Zollamt Graz hat über die dem Aussetzungsantrag zugrunde liegende und die Hauptsache betreffende Beschwerde mit BVE vom 30…
…umfasst (auch) den Straftatbestand der Abgabenhinterziehung (§ 35 Abs. 2 FinStrG). Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist, ist eine Vorfrage, für deren Beantwortung ein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren nicht erforderlich ist (VwGH 31.8.2000, 99/16/0110). Es bedarf nicht einmal eines förmlichen Strafverfahrens…
…umfasst (auch) den Straftatbestand der Abgabenhinterziehung (§ 35 Abs. 2 FinStrG). Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist, ist eine Vorfrage, für deren Beantwortung ein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren nicht erforderlich ist (VwGH 31.8.2000, 99/16/0110). Es bedarf nicht einmal eines förmlichen Strafverfahrens…
…sei also die Rechtskraft der strafgerichtlichen Entscheidung abzuwarten. Der Behauptung der Beschwerdeführerin, es sei ihr die Einsicht in beschlagnahmte Unterlagen verwehrt worden, werde unter Hinweis auf den § 90 Abs.1 BAO entgegengehalten, dass im bisherigen Verfahren eine Akteneinsicht in beschlagnahmte Unterlagen gar nicht begehrt worden…
…auch) den Straftatbestand der Abgabenhinterziehung (§ 35 Abs. 2 FinStrG). Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist, ist eine Vorfrage, für deren Beantwortung ein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren nicht erforderlich ist (VwGH 31.8.2000, 99/16/0110); e s bedarf hiefür nicht einmal eines förmlichen…
…gewerblichen Zwecken in Besitz gehalten werden. Eine Erhebung der Verbrauchsteuer in den Durchgangsmitgliedstaaten, die zu einer Mehrfachbesteuerung führen könnte, ist zur Verhinderung von Missbräuchen und Steuerhinterziehung nicht erforderlich, da sowohl der Einfuhrmitgliedstaat als auch der Bestimmungsmitgliedstaat bekannt sind und feststeht, dass die Waren in den…
…oder Bauführer bei der Realisierung von Bauvorhaben des angefallenen Abbruchmaterials entledigen, um beim weiteren Bauvorhaben durch das Material nicht behindert zu werden (subjektiver Abfallbegriff). Zudem weisen Baurestmassen ein erhöhtes Schadstoffpotential im Vergleich zu Primärrohstoffen auf, die eine Sammlung, Lagerung und Behandlung des Abfalls erforderlich machen …
…veräußerlichen und vererblichen Rechte, auf oder unter der Bodenfläche ein Bauwerk zu haben, belastet werden (Baurecht). (2) Das Baurecht kann sich auch auf Teile des Grundstückes erstrecken, die für das Bauwerk selbst nicht erforderlich, aber für dessen Benützung vorteilhaft sind. (3) Die Beschränkung des Baurechtes…
…ein Büro des Bf. in Österreich existiert habe, beantwortet der Vertreter des Finanzamtes damit, dass er dies nicht wisse. Er sei hinsichtlich des Bf. in der Hauptsache mit dem diesbezüglich erstellten Sicherstellungsauftrag beschäftigt gewesen. Ein Kontakt habe auch zu Frau Frau bestanden, diese habe den…
…auch bei der Aussetzung der Vollziehung anzuwenden sind (VwGH 7.8.2003, 2000/16/0573). Wie bereits oben festgestellt, hat das das Zollamt Wien mit Beschwerdevorentscheidung vom 19. Mai 2014, Zl. 100000/90.303/1234. in der Hauptsache rechtskräftig entschieden. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über…
…in der Literatur vertretene Meinung stützen, wonach ein einer Sachentscheidung zugänglicher und nach dem Ergehen der Beschwerdevorentscheidung in der Hauptsache noch unerledigter Aussetzungsantrag jedenfalls abzuweisen ist (Ritz BAO6, § 212a Rz 12). Eine nähere Auseinandersetzung des Bundesfinanzgerichtes mit den weiteren Voraussetzungen einer zu genehmigenden bzw. nicht…
…in der Hauptsache erst dann gefällt werden kann, wenn eine in den Wirkungsbereich einer anderen Behörde oder eines Gerichtes fallende Frage geklärt ist. Bei einer Vorfrage handelt es sich sonach um eine Frage, für die die in einer Verwaltungsangelegenheit zur Entscheidung berufene Behörde sachlich nicht…
…ist daher ab dem Zeitpunkt der Erledigung der Beschwerde in der Hauptsache eine Aussetzung der Einhebung nicht mehr zu bewilligen. Eine solche ist in diesen Fällen auch nach dem Normzweck (Effizienz des Rechtsschutzes) nicht erforderlich, da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden…
…133 Abs. 4 B-VG hindeuten und zur Frage der Bewilligung einer Aussetzung nach Erledigung des Rechtsmittels in der Hauptsache eine einheitliche höchstgerichtliche Rechtsprechung besteht, von der im Erkenntnis nicht abgewichen worden ist, war die Revision als unzulässig zu erklären. Es war daher wie im…
…ihm durch die Rechtskraft des aufgehobenen Bescheides eine Rechtsposition erwachsen, sodass er in seinem Recht auf Treu und Glauben auf die Gültigkeit von behördlichen Entscheidungen verletzt werde, wird ausgeführt: Nach der Judikatur des VwGH schützt der Grundsatz von Treu und Glauben nicht ganz allgemein das…
…frei, im Zusammenhang mit dem Vorlageantrag in der Hauptsache einen Aussetzungsantrag einzubringen. Ein Eingehen auf das Vorbringen, ob die gegen den Einkommensteuerbescheid 2020 eingebrachte Beschwerde erfolgversprechend sei, war daher nicht erforderlich. Gemäß § 229 BAO ist als Grundlage für die Einbringung über die vollstreckbar gewordenen Abgabenschuldigkeiten…
…Der Gesellschaft sind daher auch aufgrund des in ihrer Person verwirklichten Erwerbsvorganges nach § 1 Abs 3 GrEStG einer anderen Gesellschaft gehörende Grundstücke zuzuordnen. Hat die Gesellschaft daher selbst als Erwerber eine Anteilsvereinigung erfüllt, kann sie (mag sie auch zivilrechtlich nicht Eigentümer des Grundstückes sein…
…Aussetzung der Einbringung (mit nachfolgender Beschwerde) beantragt. 4) Ungeachtet dessen wurde mir ein mit 11.4.2023 datierter "Bescheid über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages" zugestellt. Die Festsetzung des Säumniszuschlages von € 165,59 sei erforderlich, weil die Einkommensteuer 2020, € 8.279,65, nicht…
…U 48/08 = VfSIg 18.613 erforderliche Gewichtung, und damit auch über die Hauptsache. 4.) a.) Daher müsste für jene Fälle, in welchen nach dem Rechtsstaatsprinzip Einzelrichterinnen nicht höchstgerichtlich entscheiden dürften, ein Rechtszug zum Verwaltungsgerichtshof vorgesehen sein. Dies sei aber so nicht der Fall…
…48/08 = VfSIg 18.613 erforderliche Gewichtung, und damit auch über die Hauptsache. 4.) a.) Daher müsste für jene Fälle, in welchen nach dem Rechtsstaatsprinzip Einzelrichterinnen nicht höchstgerichtlich entscheiden dürfen, ein Rechtszug zum Verwaltungsgerichtshof vorgesehen sein. Dies ist aber so nicht der Fall. b.…