… der Einkommensteuerbescheid 2008 vom 21.1.2010 war am 24.3.2021 zum Zeitpunkt der Erlassung des beschwerdegegenständlichen Einkommensteuerbescheids 2008 im Rechtsbestand und rechtskräftig. § 295 Abs. 4 BAO sehe nach dem eindeutigen Wortlaut lediglich eine an Stelle des aufgehobenen Bescheids tretende Abgabenfestsetzung vor. Der bekämpfte…
…grundsätzliche Verpflichtung der Abgabenbehörde bzw des Bundesfinanzgerichtes (§ 114 Abs. 1 BAO iVm § 269 Abs. 1 BAO), hinsichtlich aller in abgabepflichtigen Fällen entstandener Abgabenansprüche jedenfalls entsprechende Abgabenfestsetzungen vorzunehmen. Diese Maßnahmen erfolgen gemäß § 206 BAO von Amts wegen (VwGH 24.06.2010, 2008/15/0195). Der Verwaltungsgerichtshof…
…grundsätzliche Verpflichtung der Abgabenbehörde bzw des Bundesfinanzgerichtes (§ 114 Abs. 1 BAO iVm § 269 Abs. 1 BAO), hinsichtlich aller in abgabepflichtigen Fällen entstandener Abgabenansprüche jedenfalls entsprechende Abgabenfestsetzungen vorzunehmen. Diese Maßnahmen erfolgen gemäß § 206 BAO von Amts wegen (VwGH 24.06.2010, 2008/15/0195). Der Verwaltungsgerichtshof…
…grundsätzliche Verpflichtung der Abgabenbehörde bzw des Bundesfinanzgerichtes (§ 114 Abs. 1 BAO iVm § 269 Abs. 1 BAO), hinsichtlich aller in abgabepflichtigen Fällen entstandener Abgabenansprüche jedenfalls entsprechende Abgabenfestsetzungen vorzunehmen. Diese Maßnahmen erfolgen gemäß § 206 BAO von Amts wegen (VwGH 24.06.2010, 2008/15/0195). Der Verwaltungsgerichtshof…
…grundsätzliche Verpflichtung der Abgabenbehörde bzw des Bundesfinanzgerichtes (§ 114 Abs. 1 BAO iVm § 269 Abs. 1 BAO), hinsichtlich aller in abgabepflichtigen Fällen entstandener Abgabenansprüche jedenfalls entsprechende Abgabenfestsetzungen vorzunehmen. Diese Maßnahmen erfolgen gemäß § 206 BAO von Amts wegen (VwGH 24.06.2010, 2008/15/0195). Der Verwaltungsgerichtshof…
…BAO in der Fassung des COVID-19-Steuermaßnahmengesetzes - COVID-19-StMG, BGBl. I Nr. 3/2021, in Kraft, wonach einerseits der Antrag auf Aufhebung innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Zurückweisung zu stellen ist und andererseits der an die Stelle des aufgehobenen Bescheides tretenden Abgabenfestsetzung…
…nach der Rechtsprechung für das Entstehen einer Säumniszuschlagspflicht allein maßgeblich ist, ob das objektive Tatbestandsmerkmal, nämlich die Nichtentrichtung einer Abgabenschuld spätestens zum Fälligkeitstag, erfüllt ist. Diesfalls genügt der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld, und zwar unabhängig von der sachlichen Richtigkeit oder der Rechtskraft der Abgabenfestsetzung und…
…dass die Schätzungen im Abgabenfestsetzungverfahren unzutreffend gewesen wären, kann daher im Nachsichtsverfahren nicht berücksichtigt werden. Daran ändern auch die am 26.8.2024 vorgelegten Einnahmen-Ausgabenrechnungen nichts. Im Ergebnis würde eine solche Berücksichtigung auf eine unzulässige Durchbrechung der Rechtskraft der Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes vom 15…
…Gutschrift heranzuziehen ist. Anspruchszinsen im Sinne des § 205 BAO sind eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Die Bestimmung berücksichtigt nicht die Gründe, aus welchen im Einzelfall Differenzbeträge an Einkommensteuer, die sich aus Abgabenbescheiden ergeben…
…bestimmte Personen handle (Gesamtbescheid). Diese Willensäußerung werde im Verwaltungsrecht häufig auch als konkret bezeichnet. Stoll formuliere im Kommentar zu § 198 BAO in Zusammenhang mit der Abgabenfestsetzung: "Die bescheidmäßige (und zwar spruchmäßige) individualisierende Konkretisierung des Abgabenfalles ist geboten, damit ein konkretes Geschehen, ein bestimmter Sachverhalt (mit…
…Gutschrift heranzuziehen ist. Anspruchszinsen im Sinne des § 205 BAO sind eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Die Bestimmung berücksichtigt nicht die Gründe, aus welchen im Einzelfall Differenzbeträge an Einkommensteuer, die sich aus Abgabenbescheiden ergeben…
… 212a Abs. 2 lit. c BAO in Betracht kommt das im zeitlichen Zusammenhang mit einer der Abgabenfestsetzung durch das Finanzamt vorausgegangenen abgabenbehördlichen Prüfung gesetzt wurde." Der Rechtsprechung des VwGH ist daher zu entnehmen, dass nicht nur ein Verhalten des Abgabepflichtigen berücksichtigen ist, das in engem…
…2008 im Rechtsbestand und rechtskräftig gewesen. § 295 Abs. 4 BAO würde nach dem eindeutigen Wortlaut lediglich eine an Stelle des aufgehobenen Bescheids tretende Abgabenfestsetzung vorsehen. Der bekämpfte Einkommensteuerbescheid 2008 vom 14.4.2021 solle nach dem Spruch und der Intention der Behörde an die Stelle…
…nach Verjährung vorzunehmende Abgabenfestsetzung zu einer Gutschrift führt. Die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2005 vom 10.1.2014 lässt den Einkommensteuerbescheid vom 21.7.2006 wieder in Rechtskraft erwachsen und die sich daraus ergebende Änderung der Abgabenfestsetzung führt zu einer Gutschrift. Insoweit steht der Abänderung bzw…
…Jahren ab Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides 1999 vom 08.01.2004 gestellt hat. Die Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 1999 ist daher gemäß § 304 lit b BAO in der am 07.09.2010 geltenden Fassung ausgeschlossen. D.5. Hängt eine Abgabenfestsetzung unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer…
…Abgabenfestsetzung gemäß §§ 207 bis 209 BAO oder bei Zutreffen einer Ausnahme gemäß § 209a BAO zulässig ist. Nur wenn die Erlassung eines neuen Einkommensteuerbescheides für 2004 hinsichtlich Verjährung zulässig ist, kann das Finanzamt Österreich in Bezug auf seine Erlassung säumig sein. Die Verjährung zur Festsetzung der…
…gestützte Bescheide auf Antrag der Partei aufzuheben. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Zurückweisung zu stellen. Der an die Stelle des aufgehobenen Bescheides tretenden Abgabenfestsetzung steht, soweit sie im das Dokument ersetzenden Bescheid enthaltene Feststellungen übernimmt, der Eintritt der Verjährung nicht entgegen…
…Jahre 2012 bis 2015 vorliegt. In diesem Zusammenhang ist zunächst auf die Rechtskraftwirkung der vorgenannten Bescheide vom 17. Mai 2017 einzugehen. Zu den Bescheidwirkungen zählt auch die materielle Rechtskraft. Unter materieller Rechtskraft wird die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides verstanden (vgl VwGH 17.4…
…nicht zutreffend. a) Unter der Abgabennummer 09 ***BF1StNr1*** ist ein Betrag von 1,625.866,08 als "Schuld" ausgewiesen, ohne dass über den Akt durch das Bundesfinanzgericht rechtskräftig entschieden wurde. Mangels rechtskräftiger Entscheidung gilt der Akt als unerledigt und ist somit nicht von einer "Schuld…
…innerhalb der Einhebungsverjährung eine Aussetzung der Einhebung am 13. 01. 2010 bewilligt und wurde das lnsolvenzverfahren über die Primärschuldnerin am aa/bb/2013 eröffnet und ee/ff/2014 aufgehoben. § 9 Abs. 1 lO sieht einen speziellen Unterbrechungstatbestand vor. Daher begann die Einhebungsverjährung mit Rechtskraft der…