…1959 ist daher noch nichts für die Zulässigkeit der Postzustellung der strafbewehrten Aufforderung der belangten Behörde vom 13.12.2022 zu gewinnen. b) Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20…
…Mitgliedstaaten und die Kommission in Fragen der Koordinierung und der Bewertung zusammenarbeiten sollen. (3) Diese Richtlinie berührt nicht die Anwendung der Vorschriften über die Rechtshilfe in Strafsachen in den Mitgliedstaaten. Sie berührt auch nicht die Erfüllung der Verpflichtungen, die den Mitgliedstaaten in Bezug auf eine…
…diese nicht in die slowakische Sprache übersetzt worden seien, wird entgegengehalten, dass die eingewendeten Verträge und Übereinkommen zwischen Österreich und der Slowakischen Republik bzw. zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union keine Anwendung auf die vorliegende Haftungsinanspruchnahme findet, da diese lediglich die Rechtshilfe in Strafsachen behandeln…
…ident. Eine Übersetzung des Schriftstückes der österreichischen Finanzstrafbehörde in ungarische Sprache scheint nicht stattgefunden zu haben (Finanzstrafakt Bl. 89 ff). Direkte Zustellungen von Poststücken der Finanzstrafbehörde nach Ungarn sind gemäß dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der EU (EU-RHÜ 2000)…
…Bundesamt für Justiz, welches für die Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland zuständig ist, bezüglich der Fälle von Halterhaftung auf § 87b des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) und nutze mein Zeugnis- und Aussageverweigerungsrecht und stelle den erneuten Antrag das Verfahren einzustellen. | …
…sei. Entscheidend seien in erster Linie bestehende internationale Vereinbarungen. Gemäß Art. XIII Abs. 4 zweiter und dritter Satz des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen und in Erleichterung seiner Anwendung, BGBl…
…mein Aussageverweigerungsrecht § 136 und § 163a (StPO) Laut dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) § 87b Zulässigkeitsvoraussetzungen ist die Vollstreckung der Geldsanktion der o.g. Strafverfügung in Deutschland nicht zulässig. Deshalb beantrage ich hiermit die Einstellung des Verfahrens, um weiteren Verwaltungsaufwand zu begrenzen!" Mit…
…mein Aussageverweigerungsrecht § 136 und § 163a (StPO) Laut dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) § 87b Zulässigkeitsvoraussetzungen ist die Vollstreckung der Geldsanktion der o.g. Strafverfügung in Deutschland nicht zulässig. Deshalb beantrage ich hiermit die Einstellung des Verfahrens, um weiteren Verwaltungsaufwand zu begrenzen!" Mit…
…Konditionen zu befolgen. Dieses allgemeine Prinzip des Völkerrechts bildet einen Teil der österreichischen Rechtsordnung, seine Verletzung ist rechtswidrig. In Verhältnis zur S gilt das europäische Übereinkommen über Rechtshilfe in Strafsachen, zu dem die S einen Vorbehalt erklärt hat. Dieser Vorbehalt erlaubt der S, die im…
…die GesbR sei eine reine Erfindung des Prüfers. In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung zu den Feststellungsbescheiden 2006-2009 bzw. Umsatzsteuer 2006-2009 berief sich das Finanzamt hinsichtlich der Feststellungen zum Vorliegen einer GesbR auf ein Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz zu HV. Das OLG (Bs…
…aus Z7, ab S 446 - s 465 (./8) Internationale Rechtshilfe S, ON 436 im Strafverfahren aus Z7, AS 1- AS 5 (./9) Rechtshilfeersuchen FS, ON 160 im Strafverfahren aus Z7, AS 1- AS 15 (./10) Das Finanzamt hätte daher in seiner Bescheidbegründung dartun müssen, dass…
…beizuschaffende Akt des LG für Strafsachen Wien zur GZ hh, die Einvernahme des N, die Einvernahme des E und ein einzuholendes Sachverständigengutachten geführt. Der Berufungswerber stellt abschließend die Anträge, es wolle - der Berufung Folge gegeben und der Bescheid ersatzlos behoben, - in eventu der angefochtene Bescheid…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt In den Jahren 2001 bis 2004 hat das Zollamt Wien mit Genehmigung des Bundesministeriums für Finanzen für verfallen erklärte, ursprünglich geschmuggelte Zigaretten (Drittlandsware) zum Kauf angeboten. Die verkauften Zigaretten mussten vom Käufer im gebundenen…
…der Akt des Landesgerichtes für Strafsachen Wien beigeschafft und er einvernommen werden sowie abschließend die Anträge, es möge - der angefochtene Bescheid aufgehoben und dahingehend abgeändert werden, dass eine Zollschuld nicht entstanden ist und das Verfahren gegen ihn eingestellt werden, - in eventu der angefochtene Bescheid aufgehoben…
…Sie, dass die Einzahlung nur bei korrekter Angabe der Zahlungsreferenz zugeordnet werden kann. Erfolgt binnen dieser Frist keine Zahlung, wird der Gesamtbetrag nach dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen vom 31. Mai 1988 vollstreckt. Gemäß…
…ha ben dann den Gesamtbetrag (Strafe, Kosten) unverzüglich zu überweisen. Erfolgt dennoch keine Zahlung, wird der ausstehende Betrag nach dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen vom 31. Mai 1988 vollstreckt. Gemäß § 96 des deutschen Ordnungswidrigkeitengesetzes …
…Juli 2010 sei somit unrichtig. Die Voraussetzungen des bilateralen Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und die Rechtshilfe in Abgabensachen würden nicht vorliegen, weshalb der bekämpfte Bescheid ersatzlos aufzuheben und die erklärte Anerkennung- und Vollstreckbarkeitserklärung der Rückstandsanzeige seien für nichtig…
…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof besteht bei Vorliegen der - durchwegs formellen - Voraussetzungen des Artikels 11 Abs 1 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen für die nach Artikel 11 Abs 2 zuständige Behörde nicht nur die Berechtigung…
…in dem zugestellt werden soll, oder die internationale Übung zulassen, erforderlichenfalls unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden, vorzunehmen." Artikel 10 Abs. 1 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen normiert: "(1) Schriftstücke in Verfahren nach Artikel 1…
…Sicherung, Einbringung sowie der Vollzug der nach dem FinStrG verhängten Geld- und Freiheitsstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) sowie e) die internationale Amts- und Rechtshilfe in Finanzstrafsachen soweit diese Aufgaben mit Ausnahme der lit. b nicht gemäß § 53 FinStrG in die Zuständigkeit der Gerichte fallen oder gemäß § 58 Abs…