… 130 UGB auch für jene Zeiträume zur Haftung heranzuziehen war, die vor seinem Eintritt in die OG als unbeschränkt haftender Gesellschafter und damit dem Rechtsformwechsel von der KG zur OG lagen. Zu dieser - als Vorfrage - ausschließlich nach Gesellschaftsrecht zu lösenden Rechtsfrage liegt keine Rechtsprechung des…
…das Umgründungssteuerrecht vom Grundsatz der Objektbezogenheit des Übergangs von Verlustvorträgen aus. Daher gehe bei Umgründungen der Verlustvortrag auf den Rechtsnachfolger über. Wirtschaftlich gesehen sei eine Umgründung als Rechtsformwechsel zusammen mit einer Vermögensübertragung zu charakterisieren. Von der bloßen Änderung der Rechtsform eines Unternehmens unterscheide sich eine…
…das Umgründungssteuerrecht vom Grundsatz der Objektbezogenheit des Übergangs von Verlustvorträgen aus. Daher gehe bei Umgründungen der Verlustvortrag auf den Rechtsnachfolger über. Wirtschaftlich gesehen sei eine Umgründung als Rechtsformwechsel zusammen mit einer Vermögensübertragung zu charakterisieren. Von der bloßen Änderung der Rechtsform eines Unternehmens unterscheide sich eine…
…worden, welche bis zum heutigen Tag in gleicher Form beibehalten worden sei. Im Jahr 2005 sei durch eine Einbringung nach Art III UmgrStG ein Rechtsformwechsel von der GesbR in eine GmbH erfolgt. Die GmbH sei insbesondere aus haftungsrechtlichen Gründen sohin für das Außenverhältnis geschaffen worden…
…Umwandlung dar und fällt daher nicht unter Art II UmgrStG. 2. Die geplante Umwandlung der niederländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung BF in eine niederländische Genossenschaft BF NEU kann für österreichische Zwecke nicht als rein rechtsformwechselnd angesehen werden. Das hat für Zwecke des Ertragsteuerrechts zur Folge…
…September 2020 durchgeführten mündlichen Verhandlung brachte der steuerliche Vertreter der Beschwerdeführerin vor, der Geist des UmgrStG sei, einen steuerneutralen Rechtsformwechsel zu ermöglichen. Die Beschwerdeführerin habe sich keinen steuerlichen Vorteil durch die Umgründung erworben. Er ersuchte um eine wohlwollende Prüfung der Frage des Zeitpunktes der Schenkung…
…so ausdrücklich Szep in Artmann/Karollus, AktG III6 § 241 Rz 1), bzw. der Rechtsformwechsel erst nach erfolgter Eintragung in das Firmenbuch Wirksamkeit entfaltet (so ausdrücklich Zollner in Doralt/Nowotny/Kalss, AktG § 241 I. Grundlagen Rz 1). Was in weiterer Folge die Mindestkörperschaftsteuer gemäß § 24 Abs…
…nach dem Umgründungsstichtag angeschafft wurden, infolge Betriebsidentität: Nach Darlegung der Vorgangsweise des Finanzamtes wurde eingewendet, dass die Argumentation der Prüferin in krassem Widerspruch zur Intention des UmgrStG stehe, wonach Rechtsformenwechsel aus Vereinfachungsgründen rückwirkend, ertragsteuerneutral und ohne Sanktionen zugelassen werden sollten. Dh es sei sehr wohl…
…des Einzelunternehmens mit dem Unternehmensgegenstand Unternehmensberatung des Mag. V. U.. Die Einbringungsfähigkeit des Betriebs wurde seitens der Finanzverwaltung anerkannt und auch der Rechtsformwechsel durch die Einbringung nicht in Zweifel gezogen. P. kann die Marktchancen folglich selbst nutzen. Dies wird für den Zeitraum 2005 bis 2008…
…üblich war, das Sparbuch die beste Verzinsung bot und die Hausbank gleich gegenüber dem Wirtshaus gelegen ist. Dass durch den Rechtsformwechsel zur fehlenden Ordnungsmäßigkeit durch das Nichterfassen der Zahlungsströme in der Buchhaltung die Sphärenmischung zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter hinzutrat, war der Bf nicht bewusst. Der…
…der Käuferin stattgefunden habe. Dies auch dann, wenn wie im Kauf- und Abtretungsvertrag vom 22. März 2013 unter II/ Punkt 5 lediglich für den Fall des Rechtsformwechsels der Zielgesellschaft ausgeführt werde, dass sich entsprechend der Kaufgegenstand ändere. Denn auch der Vertragspunkt "VIII. Zeitraum zwischen Signing…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin NU in der Beschwerdesache der Fa. A Ges.m.b.H., Ort, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt B vom 11.09.2018, betreffend Körperschaftsteuervorauszahlung 2018 und die als Bescheid bezeichnete Erledigung vom 04.12.2018 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache der A-KG als Rechtsnachfolgerin der B-AG, Anschrift, vertreten durch HEINLEIN & PARTNER Steuerberater GmbH, Teinfaltstraße 5/4, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 28.05.2010 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache der A-KG als Rechtsnachfolgerin der B-AG, Anschrift, vertreten durch HEINLEIN & PARTNER Steuerberater GmbH, Teinfaltstraße 5/4, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 01.08.2008 gegen den Bescheid des…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. R über die Beschwerde namens der Fa. A GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 19. Jänner 2010 betreffend Körperschaftsteuer 2008 beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri1***, die Richterin***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch die TPA Steuerberatung, Wiedner Gürtel 13, Turm 24, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 21. Dezember 2012 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des VORNAME FAMILIENNAME als Rechtsnachfolger der FAMILIENNAME GmbH, ADRESSE, vertreten durch Steuer- und Wirtschaftberatung GmbH, Ferstelg. 6/7, 1090 Wien über die Beschwerde vom 02.10.2012 gegen den Bescheid der…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Monika Ahorn in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch HSP Rechtsanwälte GmbH, Gonzagagasse 4, 1010 Wien, betreffend die Beschwerde vom 30. Jänner 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Martina Salzinger in der Beschwerdesache ***1***, betreffend die Beschwerde vom 12. Juni 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes ***2*** vom 7. Mai 2013 betreffend die Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 2005 und…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 22. April 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 21. Februar 2014 betreffend Gesellschaftsteuer 04.09.2012 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Die Beschwerde vom…