…keine Verschulden vorzuwerfen sei. Die Bf. hat der Berufung die Verpflichtungserklärung und den CMR-Frachtbrief angeschlossen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 16. März 2010, Zahl: 100000/xxx/2009-4, hat das Zollamt Wien als Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe die Berufung vom 25. August 2009 als unbegründet abgewiesen. …
…xxx/2009-8, hat das Zollamt Wien als Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe die Berufung vom 28. August 2009 als unbegründet abgewiesen. Es hat zunächst nach einer gerafften Wiedergabe des Sachverhaltes und des Verfahrensverlaufes auf die wesentlichsten, der Entscheidung zugrunde gelegten gesetzlichen Bestimmungen (Art. 96 ZK…
…2012-AFC/Cs, hat das Zollamt Wien als Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Gegen die Beschwerdevorentscheidung hat der Bf. mit Schreiben vom 14. Juni 2014 fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Bundesfinanzgericht gestellt. Der Bf. bringt im…
…durch den Vorlageantrag geht die Zuständigkeit auf das BFG über. Eine mündliche Verhandlung bei der Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe ist im geltenden Recht nicht vorgesehen. Gemäß § 167 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen…
…nachfolgend: BVE) vom 5. Juni 2015 Zahl: 520000/xxxx/04/2015, hat das Zollamt als Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Gegen die BVE vom 5. Juni 2015 hat B im Auftrag des Bf mit Schreiben vom 11. August 2015 in offener…
…Danach darf die Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe den angefochtenen Bescheid in jeder Richtung abändern, aufheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abweisen. Als Entgegnung auf die unter dem Titel eines Verböserungsverbotes bzw. der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteiles vorgetragenen Einwendungen genügt es im Hinblick auf die Entscheidungsbefugnis…
…darf in Erinnerung gebracht werden, dass eine mündliche Verhandlung bei der Rechtsbehelfsbehörde der ersten Stufe im geltenden Recht nicht vorgesehen ist. Auf den weiteren Inhalt dieses ergänzenden Vorbringens wurde bereits in den Entgegnungen auf die Vorbringen in der Beschwerde eingegangen, weshalb sich ein weitere Auseinandersetzung…
…Beschwerde ist daher hinsichtlich der Monate 01/2010 bis 12/2011 als unbegründet abzuweisen. 4 Revision: Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist nach § 133 Abs. 4 erster Satz B-VG die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des A, in B, vom 13. Februar 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 10. Februar 2014, betreffend die Vorschreibung von ersten Säumniszuschlägen gemäß § 217 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des A, vertreten durch B, vom 27. September 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch C, vom 11. September 2017, betreffend die Vorschreibung eines ersten Säumniszuschlages gemäß 217…
…zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft zu bezahlen. Erfolgt binnen dieser Frist keine Zahlung, kann sie unter Setzung einer angemessenen Frist von höchstens zwei Wochen eingemahnt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Unrechtsfolge zu vollstrecken. Ist mit Grund anzunehmen, dass der Bestrafte zur Zahlung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des A, in B, vom 14. Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch C, vom 9. Juli 2015, betreffend die Vorschreibung eines ersten Säumniszuschlages gemäß 217 Bundesabgabenordnung…
…ein erster Säumniszuschlag vorgeschrieben, weil die Jahresumsatzsteuer 2013 in Höhe von € 37.723,35 nicht bis zum 17. Februar 2014 (Fälligkeitstag) entrichtet wurde. Gegen diesen Bescheid brachte die Beschwerdeführerin durch ihre ausgewiesene Vertreterin im Wege von Finanzonline am 24. Februar 2015 das Rechtsmittel der…
…so ist gemäß § 217 Abs. 1 und 2 BAO ein erster Säumniszuschlag in Höhe von 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages zu entrichten. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge. Die Säumniszuschlagspflicht setzt demnach nicht den Bestand einer sachlich richtigen oder gar rechtskräftigen, sondern einer formellen…
…0,00 € zu bemessen und der Einkommensteuerbescheid 2014 zur Gänze aufzuheben. Weil die Einkommensteuer 2014 in Höhe von 4.274,00 € nicht bis zum 28.05.2015 entrichtet wurde, wurde mit Bescheid vom 09.06.2015 ein erster Säumniszuschlag in Höhe von 85…
…zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft zu bezahlen. Erfolgt binnen dieser Frist keine Zahlung, kann sie unter Setzung einer angemessenen Frist von höchstens zwei Wochen eingemahnt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Unrechtsfolge zu vollstrecken. Ist mit Grund anzunehmen, dass der Bestrafte zur Zahlung…
Im gegenständlichen Fall ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig, weil sich die gegenständliche Entscheidung unmittelbar aus den oben zitierten Gesetzesbestimmungen ableitet und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu lösen war. Linz, am 27. April 2021
…zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft zu bezahlen. Erfolgt binnen dieser Frist keine Zahlung, kann sie unter Setzung einer angemessenen Frist von höchstens zwei Wochen eingemahnt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Unrechtsfolge zu vollstrecken. Ist mit Grund anzunehmen, dass der Bestrafte zur Zahlung…
…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine solche Rechtsfrage war im gegenständlichen Fall nicht zu klären. Die Bindungswirkung schlüssiger Gutachten des Bundessozialamtes entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Der Frage, ob…
Das Amtssitzabkommen enthält keine positivrechtliche Regelung, die einen allfälligen ungerechtfertigten Übergenuss bei der Bf verhindert, sollte sie im Streitzeitraum vom Zentrum vergleichbare Familienleistungen in ungekürzter Höhe bezogen haben, indem die belangte Behörde die Familienbeihilfe unmittelbar an das Zentrum überweist. Die vorrangige Leistungspflicht Österreichs entfällt nicht…