…zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung iSd § 11 UStG 1994 ausgehen zu können. Name und Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers müssen sich eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben. Die Angabe des liefernden und leistenden Unternehmers dient nicht nur der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger eine (zum…
…Z 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ist daher, dass sich der Name und die Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben (vgl. VwGH 25.4.2001, Zl. 98/13/0081 noch zum UStG…
…Z 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ist daher, dass sich der Name und die Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben (vgl. VwGH 25.4.2001, Zl. 98/13/0081 noch zum UStG…
…Z 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ist daher, dass sich der Name und die Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben (vgl. VwGH 25.4.2001, Zl. 98/13/0081 noch zum UStG…
…Z 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 ist daher, dass sich der Name und die Anschrift des tatsächlich liefernden oder leistenden Unternehmers eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben (vgl. dazu VwGH 25. April 2001, 98/13/0081 noch zum UStG…
…dass sich u. a. Name und Anschrift des tatsächlichen liefernden oder leistenden Unternehmens eindeutig aus der Rechnungsurkunde selbst ergeben. Wenn ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Ausstellung der gegenständlichen Rechnung an der in dieser Rechnung angegebenen Adresse nicht bekannt war, ist die angegebene Adresse eindeutig falsch…
…Hinsichtlich Pkt. 5 brachte die Prüferin vor, dass die gegenständliche Rechnung der Firma DachdeckerbetriebXY, welche als „Info-Rechnung“ bezeichnet worden sei, sämtliche Rechnungsmerkmale aufweise und daher als Rechnungsurkunde einzustufen sei. Jeglicher Vermerk, dass dies nicht so wäre, fehle. 75. Der Sicherheitszuschlag sei betraglich in der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch die WTH-Gesellschaft, über die Beschwerde vom 19.03.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 17.03.2015 betreffend Umsatzsteuer zu Recht erkannt: Der…
Am 6.5.2019 wurde im Zuge einer Vorsprache beim Bundefinanzgericht ein Ordner mit diversen Unterlagen, wie in der mündlichen Verhandlung vereinbart, vorgelegt und darüber folgende Niederschrift aufgenommen: FA: warum kommen Rechnungen mit A so spät?: BP war überraschend und auch deren Abschluss. Vorgelegt wird…
Diese Rechnung verweist auf Materialverbrauch für August und September 2010. Die ihr durch die Bf. in der mündlichen Verhandlung im Vorverfahren zugeordneten Eingangsrechnungen stammen aus den Monaten Juni bis September 2010. Rechnung D (Nr. 10-4741 vom 25. November 2010) Diese Rechnung ist mit Rechnungsweiterleitung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Richterin Dr. Elisabeth Hafner als Vorsitzende, den Richter Mag. Hannes Prosen sowie die fachkundigen Laienrichter A und B in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. Februar 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Deutschland, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. November 2012, betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2011, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Bezüglich der Bemessungsgrundlage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger über die Beschwerde des Beschwerdeführers BF, WOHNANSCHRIFT gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See, 5600 St. Johann, Hans Kappacher-Straße 14, vertreten durch Dkfm. Hermann Rohrmoser betreffend die…
Conrad von Hötzendorf-Str. 14-18 8010 Graz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 22.6.2012, betreffend Vorsteuererstattung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterX. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Deutschland, über die Beschwerde vom 10. April 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. März 2019 betreffend Vorsteuererstattung für den Zeitraum 1-12/2017 Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr in der Beschwerdesache b, adr, ort, vertreten durch vertr, adr, ort gegen den Bescheid des FA Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 23.11.2011, betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für den Zeitraum 1-3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch RAEGmbH, über die Beschwerde vom 01.12.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 26.11.2015, betreffend die Erstattung von Vorsteuern für 01-12/2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, Türkei, vertreten durch Stbg, über die Beschwerde vom 07.11.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 13.10.2017, betreffend Umsatzsteuer (Vorsteuererstattung 1-12/2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf über die Beschwerde vom 29.5.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 04.03.2013, betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für den Zeitraum 8-12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Bf. in Wien, vertreten durch Stb., vom 08.08.2003, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf Platz 2, betreffend…