…an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Bei der Beschwerdeführerin (in der Folge Bf.), die einen Rauchfangkehrerbetrieb führt, wurde für die Jahre 2009 bis 2011 eine Prüfung u.a. hinsichtlich Lohnsteuer durchgeführt. Einsicht wurde in die Lohnkonten…
…abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer führt einen Rauchfangkehrerbetrieb. Im Zuge einer Lohnabgabenprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Dienstverhältnisse mit den langjährigen Mitarbeitern A (Eintritt 1…
…ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Bei der Beschwerdeführerin (Bf.) die einen Rauchfangkehrerbetrieb führt, wurde für die Jahre 2009 bis 2011 eine Prüfung u.a. hinsichtlich Lohnsteuer durchgeführt und mit Bericht vom 2…
…639,22 € | offener Restbetrag | 600.000,00 € lt. Rechnung vom 31.8.2010: | Firmenwert (Kundenstock für den Rauchfangkehrerbetrieb) | 563.666,10 € | Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens lt. Aufstellung | 9.530,00 € | geleistete noch nicht verrechnete Dienstleistungen…
…4 Kehrbetriebe und keine Umstände, die auf eine Änderung des Bedarfes schließen lassen. Mit Kaufvertrag vom 31. August 2010 erwarb der Bf im selben Kehrgebiet xy per 1. September 2010 einen Rauchfangkehrerbetrieb mit Standort in PL2 K1 aberge, dessen Kehrbereich die Ortschaften K1, K2, K3…
…Die Kehrgebiete sind gemäß der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs durch Verordnung des Landeshauptmannes derart abzugrenzen, dass innerhalb eines Kehrgebietes die wirtschaftliche Lebensfähigkeit von mindestens zwei Rauchfangkehrerbetrieben gewährleistet ist. Der Oberste Gerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union aufgrund der Meinung betreff die Unvereinbarkeit der Beschränkung der…
…unbegründet abzuweisen. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der Beschwerdeführer ist alleinstehend und verfügt in der ***Adr. Bf***, über eine Wohnung. Er ist in zwei Rauchfangkehrerbetrieben in ***Bf1-Adr*** ([PLZ) ***Bf1-Adr*** ***Str. 1***, und [Geschäftsadresse], ***Str. 2***) nichtselbständig beschäftigt. Beide Arbeitsstätten sind weniger…
…5649; zur Verpachtung einer Apotheke ohne Betriebsaufgabe s UFS 18.5.10, RV/0755-G/07; dazu Setina UFSj 10, 254; zum Zeitpunkt der Aufgabe eines Rauchfangkehrerbetriebs s UFS 24.4.12, RV/0110-G/09, dazu Setina UFSj 12, 169). Nicht notwendig ist hingegen…
Wie bereits im den ersten Rechtsgang abschließenden Erkenntnis - unbestritten - zum Ausdruck gebracht, kommen für einen "externen" Vergleich - sachverhaltsmäßig am ehesten vergleichbar - die Arbeitsbedingungen der ArbeitnehmerInnen in der Mineralölindustrie Österreichs in Betracht. In Pkt 10 des Anhanges 4 zum Kollektivvertrag wird österreichweit einheitlich bei der Reinigung…