…dieses Anbringens vom 6.5.2019 nicht der später mittels elektronischer Vorausmeldung am 7.8.2019 erzeugte Web-Rückzahlungsantrag unterschrieben sein kann. Faktum ist, dass ausschließlich das bei der elektronischen Vorausmeldung generierte Web-Antragsformular auf Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer als Antrag gemäß § 240 Abs…
…lt. Angaben des Bf.= 0,75 % halber Sachbezugswert - entspricht einer Basis von 20.904,- Anschaffungskosten des Fahrzeuges). Der Beschwerdeführer brachte am 19.1.2012 beim Finanzamt einen Antrag auf Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer mit der Begründung, er sei „keinen einzigen Privatkilometer“ gefahren, ein…
…zu entscheiden. IV. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgericht ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage ahängt, der grundsätzlicher Bedeutung zukommt. Diese Voraussetzung liegt im Beschwerdefall nicht vor, da der Umstand, dass eine Rückzahlung der zu Unrecht einbehaltenen Lohnsteuer…
…das Finanzamt u.a. aus, dass eine Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer bei unbeschränkt Steuerpflichtigen generell im Zuge der Veranlagung (Arbeitnehmerveranlagung) beim zuständigen Finanzamt zu beantragen sei. Auch dann, wenn das Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers bereits rechtskräftig abgeschlossen sei, komme eine Rückzahlung gem. § 240 Abs…
…habe auch kein Lohnsteuerabzug vom Arbeitgeber vorgenommen werden dürfen. In eventu beantragte die Bf. die Berücksichtigung der tatsächlichen Werbungskosten durch teilweise Stattgabe und Abänderung der Rückzahlung der vom Arbeitgeber zu Unrecht einbehaltenen und abgeführten Lohnsteuer iHv 1.782,00 € statt 3.296,00 €…
…Entscheidungsgründe Der Bf. stellte mit Schriftsatz vom 24.07.2013 einen auf der Norm des § 240 Abs. 3 BAO basierenden Antrag auf Erstattung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer für die Jahre 2010 bis 2012. Hierbei wurde begründend ins Treffen geführt, dass der Bf. seit dem 04…
…Bescheidbegründung angeführt, dass hinsichtlich der zu Unrecht einbehaltenen Lohnsteuer die Möglichkeit besteht einen Rückerstattunsantrag gem. § 240 Abs. 3 BAO zu stellen. Gemäß § 240 Abs. 3 lit. c BAO hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht…
…Bf.) vom 3. November 2017 betreffend Rückerstattung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer (§ 240 Abs. 3 BAO) mit folgender Begründung abgewiesen: Gemäß § 240 Abs. 3 BAO hat die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht · eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß § 240 Abs…
…Jänner 2020 betreffend Abweisung eines Antrages auf Rückerstattung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer gem § 240 Abs 3 BAO, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 5. November 2025 in Anwesenheit der Schriftführerin ***Sf*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen…
…Behörde dem Bundesfinanzgericht die Beschwerde vom 23. Februar 2024 vor. Als "angefochtene Bescheide" wurden die Bescheide vom 23. Jänner 2024, mit denen die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO abgewiesen wurden, vorgelegt. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1…
…3 BAO auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer für die Jahre 2013 und 2014 betreffend den Dienstnehmer ***3*** eingebracht wurde (Sichtweise der Bf.) oder lediglich eine amtswegige Anregung auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 und 2014 betreffend den Dienstnehmer ***3*** gestellt wurde…
…zurückzuzahlenden Abgabe zuständig ist, verdrängt. Ist ein Ausgleich der zu viel einbehaltenen Kapitalertragsteuer nicht im Wege der Veranlagung möglich, kann eine Rückzahlung gemäß § 240 BAO beantragt werden. Für das Verfahren über die Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuerbeträge ist grundsätzlich jenes Finanzamt zuständig, das bereits für…
… 240 Abs. 3 BAO auf Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener und abgeführter Grunderwerbsteuer gestellt. Der Rückzahlungsantrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO bezieht sich allerdings auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltenen Abzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer). Im gegenständlichen Fall ist der Antrag auf Rückerstattung einer vom Parteienvertreter selbst berechneten…
…zurückzuzahlenden Abgabe zuständig ist, verdrängt. Ist ein Ausgleich der zu viel einbehaltenen Kapitalertragsteuer nicht im Wege der Veranlagung möglich, kann eine Rückzahlung gemäß § 240 BAO beantragt werden. Für das Verfahren über die Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuerbeträge ist grundsätzlich jenes Finanzamt zuständig, das bereits für…
… UFS 9.7.2010, RV/0112-I/09, keine Begünstigung bei Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Arbeitslosenversicherungsbeiträge). Wenn das Gesetz bei einem "willkürlichen" Verschieben des Auszahlungszeitpunktes die Anwendung von Abs 8 lit c ausschließt, dann erfasst es damit sowohl den Missbrauch, außerdem aber auch jedes freiwillige…
…habe, beantrage er mit folgender Begründung die Rückzahlung der per Gerichtsurteil für unrechtmäßig erklärten einbehaltenen Lohnsteuerabgaben für die Jahre 2007 und 2008 auf sein Konto: Gemäß § 241 BAO Abs. 1 sind Abgaben, die zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurden, über Antrag zurückzuzahlen. "Zu Unrecht" deswegen, weil…
…des § 240 Abs. 3 BAO handle, sei diese nicht berechtigt, einen Antrag auf Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages einzubringen; antragsberechtigt seien nur die hinter der Personengesellschaft stehenden Gesellschafter. Es sei daher mangels Aktivlegitimation der Beschwerdeführerin der von ihr gestellte Antrag gemäß § 240 Abs. 3…
…zu Unrecht einbehaltener Beträge richtet sich grundsätzlich nach der Zuständigkeit zur Erhebung der betroffenen Abgabe. Eine Ausnahme hievon sieht der letzte Satz des § 240 Abs. 3 (idF BGBl I 9/2010) vor, wonach sich die Zuständigkeit für die Rückzahlung im Einkommensteuerrecht geregelter Abzugsteuern (insbesondere Lohnsteuer…
…Bescheidbegründung angeführt, dass hinsichtlich der zu Unrecht einbehaltenen Lohnsteuer die Möglichkeit besteht einen Rückerstattunsantrag gem. § 240 Abs. 3 BAO zu stellen. Gemäß § 240 Abs. 3 lit. c BAO hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht…
…des § 240 Abs. 3 BAO handle, sei diese nicht berechtigt, einen Antrag auf Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages einzubringen; antragsberechtigt seien nur die hinter der Personengesellschaft stehenden Gesellschafter. Es sei daher mangels Aktivlegitimation der Beschwerdeführerin der von ihr gestellte Antrag gemäß § 240 Abs. 3…