…MA 40 nicht bekanntgegeben. Aufgrund dieser Tatsache habe sich eine Neuberechnung der Mietzinsbeihilfe und eine Rückforderung ergeben. In den rechtzeitig eingebrachten Beschwerden führte der Bf. begründend aus, dass die MA 40 ihm mitgeteilt habe, dass er beim Finanzamt um Mietzinsbeihilfe einreichen könne. Danach habe er…
…NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Juni 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. Mai 2023 betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe für die Kinder ***2***, ***1***, ***3***, ***4***, ***5***…
…der Mietzinsbeihilfe und der Familienbeihilfe (inkl Kinderabsetzbetrag). Mit Bescheid vom 17. Mai 2023 wurde über diesen Antrag abweislich entschieden und mit Bescheid gleichen Datums die für den Zeitraum Juni 2022 bis Mai 2023 ausbezahlte Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbeträgen zurückgefordert. Das Finanzamt begründete die Rückforderung zusammengefasst damit…
…vertreten durch Dr. Ralph Trischler, Lindengasse 38/3, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 28. November 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2011 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe (KG) für ***5*** (geb. ***6***), Vers. Nr. ***49***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
…das Finanzamt die Forschungsprämie für das Jahr 2010 mit € 934.491,91 fest. Diese Festsetzung führte zu einer Rückforderung an Forschungsprämie in Höhe von € 1.793.752,41 Euro. Zur Begründung wurde im Bescheid auf den Bericht der Außenprüfung samt Beilage und Prüfungsfeststellungen…
…Tag der Einreichung des Verzeichnisses zurück. …Sowohl die Prämien als auch Rückforderungsansprüche gelten als Abgaben vom Einkommen im Sinne der Bundesabgabenordnung und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes. Auf Gutschriften und Rückforderungen sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten…
…vom 07.01.2016 (persönlich überreicht: 08.01.2016) gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 10.12.2015 betreffend Mietzinsbeihilfe entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gemäß Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…vom 12. Jänner 2021 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes ***FA**** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 18. Dezember 2020, zu Versicherungsnummer ***000***, über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienleistungen (Ausgleichszahlung gem. Verordnung (EG) 883/2004 und Kinderabsetzbetrag) für *******, VNR: ***111***, für die Zeiträume Jänner 2015, April…
Ein allfälliger gutgläubiger Verbrauch steht der Rückforderung ebenso wie die schwierige wirtschaftliche Situation der Bf nicht entgegen. Abstandnahme von der Rückforderung, Ratenzahlung, Nachsicht Ein allfälliges Ansuchen der Bf um Anweisung, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, weil die Rückforderung unbillig wäre, wäre an das…
…Die Sendung wurde nicht behoben und an das Finanzamt Österreich (Dienststelle 53) retourniert. Da das Finanzamt von einer Rückforderung der gesamten zu Unrecht für den Zeitraum ab 8/2014 ausbezahlten Familienbeihilfe absah und den Rückforderungszeitraum (aufgrund unzutreffender Erwägungen zur Verjährung - siehe dazu unten Punkt 3…
…die Beschwerde vom 5. Juli 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. Juni 2023 betreffend die Rückforderung der Familienbeihilfe sowie des Kinderabsetzbetrages für den Zeitraum Oktober 2021 bis April 2022 zum Ordnungsbegriff ***OB*** zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…8.-31.12.2004: 751,44 € 1.1.-31.12.2005: 2.211,90 € 2006: 2.211,90 € Rückforderung NÖ GKK 30.3.2011 1.1.- 3.1.2007: 18,18 € Es wurde ein Schreiben der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse vom 11.1…
…betreffend die Rückforderung der für das Kind X für den Monat März 2013 ausgezahlten Familienbeihilfe und des entsprechenden Kinderabsetzbetrages (Gesamtrückforderungsbetrag 183,90 €) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Wochenstunden. Das Finanzamt gab der Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 5. Dezember 2024 teilweise Folge und schränkte die Rückforderung auf die Zeiträume Februar 2024 bis August 2024 ein. Im gegenständlichen Fall sei der Bf. die Familienbeihilfe ab Februar 2024 aufgrund der vorgelegten Schulbestätigung der HAK für…
…vom 26. März 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 25. März 2019, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe 10.2018-02.2019 für den Sohn ***2***, geb ***3***, SVN ***4***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279…
…Dezember 2021, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. November 2021, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für das Kind S. für September 2020, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…
…über die Beschwerde vom 09.12.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 13.11.2015, betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages, welche für NN VN-Kd für den Zeitraum von Juli 2013 bis Juli 2015 gewährt worden waren…
…Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 23.05.2013 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum August 2012 bis Mai 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben: 1. Der Beschwerde wird hinsichtlich der für die Monate August 2012…
…und Pflichten der Bezugsberechtigten hervorgehen, anzuschließen. (3) Ein Bescheid ist auszustellen, 1. wenn ein Anspruch auf eine Leistung gar nicht oder nur teilweise anerkannt wird oder 2. bei Rückforderung einer Leistung gemäß § 31 oder 3. bei Widerruf oder rückwirkender Berichtigung einer Leistung gemäß § 30 Abs…
…Straßenbez ONr., 1220 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 09.06.2015 betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages, welche für NN VN-Tochter für den Zeitraum von Juli 2012 bis September 2013 gewährt worden waren, zu Recht erkannt…