…der Schule weit höher als die Wochenstunden der Fächer mit Beurteilung Iaut Zeugnissen. Man könne daher von mindestens 20 Wochenunterrichtsstunden ausgehen. Ersucht werde auch zu berücksichtigen, dass ***2*** für die An- und Rückfahrt von ***7*** zum Wohnort und den dazugehörigen Wegen einen Zeitaufwand von rund…
…Bf (im Ergebnis) dargetan, dass nicht nur der Zeitaufwand für die Rückfahrt von der Schule, sondern auch jener für die Hinfahrt zur Schule über einer Stunde liegt (1 Stunde und vier Minuten von Ortsmitte Ortsgemeinde bis zum Bahnhof in Schulort). Damit scheinen die Voraussetzungen für…
…50/2016, anzuwenden. Nach Abs. 2 leg.cit. gelten Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3…
… 1 Abs. 2 der VO, BGBl. 1995/624 idF BGBl. II 2001/449 gelten Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den…
…von 80 km zum Wohnort gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung des BMF zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995 idgF, dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort bzw. vom Ausbildungsort zum…
…Somit ist von der Gemeinde Wohnort_2 die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort Wohnort_1 zumutbar. Wohnort_1 kann vom Wohnort des Abgabepflichtigen aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb einer Stunde Fahrzeit erreicht werden. Eine Unzumutbarkeit der täglichen Hin-und Rückfahrt wegen überlanger…
…eine gleichwertige Ausbildungsmöglichkeit in 2, sodass eine außergewöhnliche Belastung nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 im beschwerdegegenständlichen Zeitraum nicht zu berücksichtigen und daher spruchgemäß zu entscheiden war. Auf die von der Beschwerdeführerin vorgebrachte fehlende Erreichbarkeit des Schulortes 1 von ihrem damaligen Wohnort aus mit öffentlichen…
…Rechtslage 1. Nach § 2 Abs. 2 der Verordnung BGBl. 1995/624 gelten Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß…
… 2. (1) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt…
…und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 genannt, ist nach § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBI. Nr. 624/1995 idgF. zu prüfen, ob die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort…
…und ***10*** geb. 2006) in Ungarn die Schule und ein Nachweis über die tägliche Hin- und Rückfahrt wurde von Ihnen trotz Aufforderung nicht erbracht. Sie geben selbst an die Wohnung im Krankheitsfall der Kinder zu nutzen, um ihnen hier eine gute ärztliche Versorgung zu bieten…
…b ist bei gleichbleibenden Verhältnissen für das gesamte Kalenderjahr einheitlich zu beantragen. Wird von den Anspruchsberechtigten die Berücksichtigung in einer Höhe beantragt, die insgesamt über das nach Z 1 oder Z 2 zustehende Ausmaß hinausgeht, ist jeweils die Hälfte des monatlich zustehenden Betrages zu berücksichtigen.…
…Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992 in der bis zum 31.8.2017 geltenden Fassung BGBl. I 50/2016 samt den bis zu diesem Zeitpunkt in Geltung gestandenen Verordnungen über die Erreichbarkeit von Studienorten verwiesen wird. § 2 Abs. 1 und 2 Berufsausbildungs-VO in der Fassung BGBl…
…vom Wohnort zur Schule als auch zurück von der Schule zum Wohnort öffentliche Verkehrsmittel verfügbar, die das Kind der Beschwerdeführerin tatsächlich benützen hätte können. 2) Besuch einer sprengelfremden Volksschule Das Kind der Beschwerdeführerin besuchte im beschwerdegegenständlichen Zeitraum nicht die von der Wohnung nur 1,9…
…Staat_1 aufhältig. Weiters sei er im Jahr 2016 auch drei Wochen beim Arbeitgeber_2 engagiert gewesen. Aus der staatlichen_1 Steuererklärung für 2016 ergebe sich eine Entfernungspauschale für die mit dem eigenen PKW an 230 Kalendertagen zurückgelegten Wegstrecken vom Wohnort zum Arbeitsplatz von je…
…Es sei nicht zumutbar, das Kind mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Schule, die vom Wohnort aus über D****** nach E****** „ziemlich kompliziert zu erreichen“ sei, zu schicken. In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung zitierte das Finanzamt § 30b Abs 1 FLAG 1967, wonach kein Anspruch auf Gewährung einer…
…1.)Schulweg des Sohnes: a.)Feststellungen über die Fahrten des Sohnes vom Wohnort zum Ausbildungsort und zurück: Der Sohn besuchte eine Schule in PLZSCH2 Stadt2 bei WOBS, 12,7 km von seinem Wohnort entfernt. Vom Wohnort in WO war 2019 die tägliche Hin- und Rückfahrt…
…Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnt wird. Finden Schüler oder Lehrlinge innerhalb einer Entfernung von 25 km zum Wohnort keine gleichwertige Ausbildungsmöglichkeit und bewohnen sie für die Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Unterkunft am Ausbildungsort (zB Internat), ist nach § 2 Abs. 3 der VO nicht…
…von 80 km zum Wohnort gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung des BMF zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995 idgF, dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort bzw. vom Ausbildungsort zum…
…berücksichtigt. Nach § 2 Abs. 1 der zu dieser Bestimmung erlassenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995 idF BGBl. II Nr. 449/2001, gelten "Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort ... dann als…