…beispielsweise den Brauereien, N etc. Eine Rückabtretung des Kundenstocks der Bf alleine würde daher, aber auch aus der eingangs angeführten Sicht der Synergieeffekte keinen Sinn ergeben. Aus Sicht der Betriebsprüfung wurden im Zuge der Umstrukturierung sämtliche Bereiche des Vertriebs sowie die o.a. sonstigen Betriebsbereiche…
…Steuern sowie weiters Kosten der steuerlichen und anwaltlichen Vertretung und sonstigen Verbindlichkeiten, die aus der ordnungsgemäßen Durchführung der Treuhandschaft und der Rückabtretung des Treugutes an die Treugeber oder eine von diesen namhaft zu machende … Person erwachsen, schad- und klaglos zu halten. Der Treuhänderin sind…
…deren Vater nie beabsichtigt. Diese sind aufgrund des verbindlichen und unbefristeten Kaufanbotes der bP an ihren Vater auch tatsächlich nie eingetreten. Mit der Annahme des Anbotes auf Rückabtretung des Anteiles wollte der Vater die bP mit € 300.000,00 bereichern. Vater und bP waren…
…von angeschafften Gemälden (Tz. 8) < unrichtige Ermittlung der Luxustangente (Tz. 9) < doppelt verbuchte Aufwendungen (Tz. 14) < Nichterfassung der Rückabtretung der Mietverträge (Tz. 16) < unterlassene Weiterverrechnung von Kosten, die für Tätigkeiten für die C D Deutschland erwachsen seien (Tz. 17) < teilweise…
…ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO darstellen könne. Dem folgend sei die ursprüngliche Anteilsabtretung vom 25.10.2013 von den Vertragsparteien einvernehmlich in Form der Rückabtretung der Anteile mit Aufhebungsvereinbarung vom 20.5.2015 aufgelöst worden, weil die Anteilsabtretung in der vereinbarten Form…
…Durch die gegenständliche Abtretung kommt es zur Vereinigung der Anteile in die Hand des Erwerbers. Auch wenn die Rückabtretung wegen des Eintritts einer auflösenden Bedingung erfolgte ändert dies nichts daran, dass durch das nunmehrige Rechtsgeschäft oder auch durch Wegfall des ursprünglichen Abtretungsvertrages wegen Eintritt der…
…geb. ZZ.ZZ.ZZZZ, und die G GmbH, FN ZZZZZZa, Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts „Hausgemeinschaft M-B“. III. Rückabtretung Herr Anton B, geb. ZZ.ZZ.ZZZZ, erklärt bereits zu diesem Zeitpunkt seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung, dass der mit dieser Urkunde erworbene Geschäftsanteil an…
…vom Bundesfinanzgericht getroffene Feststellung, die Leasingnehmerin habe sich bereits im Jahr 1990 des Aufgriffsrechts begeben, spricht letztlich aber auch der Umstand, dass der Vorgang der behaupteten Rückabtretung nicht der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Z 4 Grunderwerbsteuergesetz 1987 unterzogen wurde (vgl. die im Akt erliegende…
…Dabei stelle sich die Frage, ob außersteuerliche Gründe für eine derartige, kurzfristige Hin- und Rückabtretung überhaupt vorliegen würden. In Form von diversen Nachreichungen seitens der Bf an das Bundesfinanzgericht, ist im Wesentlichen Folgendes neu: Ein einbringungsfähiges Vermögen nach § 12 Abs 3 UmgrStG liegt nicht nur…
…Mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom ***3*** wurde der im Jahr 2014 abgeschlossene Zahlungsplan für nichtig erklärt, weil der Bf. die im Zahlungsplan vorgesehenen Raten nicht fristgerecht beglichen hat. Mit Rückabtretungserklärung vom 24. April 2019 wurden die Forderungen an den Bf. seitens der Republik Österreich rückübertragen…
…Ein Eingangsstempel des Finanzamtes ist jedoch nicht zu ersehen. Ob eine Schenkungsmeldung erstattet wurde bzw. ob Schenkungssteuer vorgeschrieben wurde, konnte im Abgabeninformationssystem nicht ermittelt werden. Zum Rückabtretungsanbot der Geschenkgeberin an ihren Sohn Herrn A. ist zu sagen, dass bereits vor der gegenständlichen Anteilsabtretung Herr A…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Holding, AdresseBf, SitzBf, vertreten durch RA, AdresseRA, über die Beschwerde vom 28.09.2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 29.08.2012 betreffend…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf., X. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19.02.2014, Erf.Nr x…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch WT., Adresse2, gegen die Bescheide des FA vom 16./19.12.2011 betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen 2001 bis 2005 beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 85 Abs. 2 iVm § 278 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des Herrn BF, ADR, vertreten durch RA, ADR-RA gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 22. Oktober 2009 betreffend Grunderwerbsteuer (Abweisung von Anträgen gemäß § 17 GrEStG…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Eva Woracsek in der Beschwerdesache Bf, AdresseBf, vertreten durch PERLOGIS Mag. Franz Harrand Wirtschaftstreuhand GmbH, Bahnstraße 7, 2345 Brunn am Gebirge, über die Beschwerde vom 11.01.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde (Magistrat der Stadt…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den [Richter] in der [Beschwerdeführerin] gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 7. März 2012, betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer, Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_des_BFG in der Beschwerdesache Name_1 GmbH, Adresse_1 , hinsichtlich der Bescheide des Finanzamtes vom 25. Jänner 2010 über die Festsetzung von Anspruchszinsen für die Jahre 2004 und 2005 beschlossen: 1. Die Beschwerde vom 17. Februar 2010…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***2***, nunmehr infolge Rechtsnachfolge ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Rivo Java Killer, Hauptplatz 26, 2700 Wiener Neustadt, betreffend die Beschwerde vom 19. Jänner 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 18…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***6***, ***7*** über die Beschwerde vom 17. Februar 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 26. Jänner 2021 betreffend Grunderwerbsteuer 2020 - Antrag gemäß…