…verrechnet; diese sind nicht in den den Schreiben des Finanzamtes vom 25.3.2013 und 17.2.2014 beigeschlossenen Rückstandsausweisen nicht enthalten. 4. Der unter Punkt 2 angeführte Betrag wurde vom Finanzamt am 8.10.2012 an das Massekonto rücküberwiesen; dies mit der Anmerkung, dass…
…Mit Eingabe vom 3. Dezember 2015 beantragte die Insolvenzverwalterin die Rücküberweisung dieser Gutschrift auf das Massekonto des Bf. Nach Berechnung, Genehmigung und erfolgter Verteilung der Konkursquote von 0,388854% an die Insolvenzgläubiger wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes ***1*** vom 19. Februar 2018 das Insolvenzverfahren mangels…
…worden, wodurch sich die offenen Verbindlichkeiten an das Finanzamt auf € 173.147,16 erhöht hätten. Aufgrund der Rückforderungen des Masseverwalters wären mit 13.12.2016 16.000,00 € und mit 10.1.2017 36.000,00 € auf das Massekonto überwiesen worden. In…
…StNr. 22, über die Abweisung eines Rückzahlungsantrages zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Der Antrag auf Erstattung der Verfahrenskosten wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Am 28.7.2014…
…§ 216 und 239 BAO, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 14.04.2016…
…Beschwerde wird gemäß § 256 Abs 3 BAO als gegenstandslos erklärt. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Mit Beschluss des Landesgerichts Ort1 vom Datum, GZ Gz wurde über…
…betreffend Sonstiges 2018 Steuernummer Bf_StNr zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1…
…12.2013 umsatzsteuerpflichtige Einnahmen am Massekonto in der Höhe von € 2.000,00 verzeichnet werden können, welchen vorsteuerabzugsberechtigte Ausgaben in Höhe von € 3.087,60 gegenüberstünden. Es sei daher denkunmöglich, dass für das Jahr 2013 eine offene Masseforderung an Umsatzsteuer in der genannten…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes FA zu Steuernummer 123/4567 vom 2. März 2010, betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…Behörde Finanzamt Salzburg-Stadt vom 30.Juli 2014, betreffend die Abweisung eines Antrages auf Rückzahlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 12. Mai 2014, Bescheid über die Abweisung eines Rückzahlungsantrages zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Aus…
…RA, über die Beschwerde vom 10.04.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Innsbruck vom 18.03.2013 über die Abweisung eines Umbuchungsantrages zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…iVm § 264 Abs. 4 lit. e BAO als unzulässig zurückgewiesen. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) übte seit Gesellschaftsgründung am 1. Juni 2012 das Reinigungsgewerbe und ab 7. August 2012…
…2016 betreffend Rückzahlung gemäß § 239 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird insoweit abgeändert, als nunmehr der Antrag als unbegründet abgewiesen wird. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…der belangten Behörde FA Graz-Umgebung vom14.4.2011, betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…den Bescheid des Finanzamtes vom 15. November 2012, betreffend Abweisung eines Antrages auf Rückzahlung eines bestehenden Abgabenguthabens zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…sei sowohl gemäß den §§ 213 ff BAO als auch nach § 19 IO zu Recht erfolgt. Für die insolvenzrechtliche Beurteilung komme es entscheidend darauf an, dass es sich hier um einen bereits vor Insolvenzeröffnung entstandenen Gegenanspruch handle. Wie die Bf. richtig ausführe, sei für die Beurteilung…
…3 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 verwendete Begriff "Zessionar" auch den Neugläubiger einer Sicherungszession bezeichnet, dem die Forderung durch einen Zedenten abgetreten wurde. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde an den unabhängigen Finanzsenat vom 17. August 2012, in der die oa Berufungsvorentscheidung dem gesamten…
…1 lit. b BAO iVm § 264 Abs. 4 lit. e BAO als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revsion an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes- Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 21.03.2013, AZ. 4 S 46…
… 260 Abs. 1 lit. a BAO (BAO) als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Über das Vermögen der B-AG wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom Datum1 das Sanierungsverfahren eröffnet…