…Veranlassung nur dann vor, wenn die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist. Allgemein interessierende Programmpunkte dürfen zeitlich gesehen nicht mehr Raum als jenen einnehmen, der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zu anderen als beruflichen Tätigkeiten verwendet wird. Dabei ist von einer…
…wenn die Ausübung der künftigen nichtselbständigen Arbeit noch ungewiss ist. In der Karriereberatung sah die belangte Behörde auf Grund allgemein gehaltener Programmpunkte die private Lebensführung tangiert. Vorlageantrag Im Vorlageantrag vom 18.3.2024 wird zum einen auf die Lohnsteuerrichtlinien und auf Rechtsprechung zur Karriereberatung verwiesen…
…auf interessierte Teilnehmer der Berufsgruppe des Steuerpflichtigen abgestellt sein, dass sie jeglicher Anziehungskraft auf andere als in der spezifischen Richtung beruflich interessierte Teilnehmer entbehrten. Andere allgemein interessierende Programmpunkte dürften zeitlich gesehen nicht mehr Raum als jenen einnehmen, der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig…
…oder sonst in einer Weise, die die zumindest weitaus überwiegende berufliche Bedingtheit einwandfrei erkennen lässt, erfolgen. Dieses Programm muss ein durchschnittliches tägliches 8 Stunden Programm (Normalarbeitszeit) mit genauer Zeiteinteilung der jeweiligen Programmpunkte enthalten. Eine Studienreise, die nicht erkennen lässt, was sie von den Reisen anderer…
…Reiseprogramme vorliegen, handelt es sich um solche, die nur allgemein interessierende Programmpunkte enthalten. Nach der Rechtsprechung sind bei Reisen mit klar abgrenzbarem betrieblichen und privaten Reiseteil die Reise- und Fahrtkosten hinsichtlich des betrieblich veranlassten Reiseteils grundsätzlich abzugsfähig (VwGH 27.01.2011, 2010/15/0197; VwGH…
…ist somit nicht möglich. Es liegt ein untrennbares Mischprogramm vor; sämtliche Programmpunkte sind nicht nur für Angehörige der Berufsgruppe des Beschwerdeführers interessant, sondern auch für die Allgemeinheit von Interesse. Insgesamt unterscheiden sich die jeweiligen Reiseprogramme nicht von denen einer normalen Urlaubsreise. Dies zeigt sich auch…
…und Durchführung müsse nahezu ausschließlich auf interessierte Teilnehmer im Tätigkeitsbereich des Steuerpflichtigen abgestellt seien, sodass sie auf andere Teilnehmer keine Anziehungskraft ausüben würden. - Allgemein interessierende Programmpunkte dürften nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen, als während einer regelmäßigen betrieblichen Betätigung als Freizeit verwendet werde. Da im…
…ein homogener Teilnehmerkreis gegeben gewesen sei, die Programmpunkte dazu gedient hätten neue Ideen für das eigene Unternehmen zu finden und den Horizont im Hinblick auf Umsetzungsmöglichkeiten und das eigene Hotelmanagement zu erweitern. Zudem sei die Reisetätigkeit während der Dienstzeit erfolgt und es sei eine Genehmigung…
…geht hervor, dass sich der Teilnehmerkreis aus Juristen, Pädagogen/Sozialarbeiter, Polizisten und weiteren Fachleuten aus Praxis und Lehre zusammengesetzt hat. Im Einzelnen umfasste die Studienreise folgende Programmpunkte: Samstag, 29.5.2004: Anreise, Quartiernahme 20:00 Uhr Abendessen, Eröffnung und Erläuterungen der Tagungswoche Sonntag, 30.5…
…auf interessierte Teilnehmer der Berufsgruppe des Steuerpflichtigen abgestellt sein, dass sie jeglicher Anziehungskraft auf andere als in der spezifischen Richtung beruflich interessierte Teilnehmer entbehren. - Allgemein interessierende Programmpunkte dürfen zeitlich gesehen nicht mehr Raum als jenen einnehmen, der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zu…
…9.00 Uhr und Diskussionsrunden beim gemeinsamen einstündigen Mittagessen (z.B. in der Jagahütte) keine weiteren betriebsbezogenen Programmpunkte erkennbar sind. Die übrige Zeit wurde mit Schifahren und sonstiger (Urlaubs)Freizeitgestaltung wie Frühstück im Iglu, Eisstockschießen und Aprés-Ski verbracht. Aus diesem Event und den Nebenkosten…
…nicht erblickt hätte werden können. Darüber hinaus hätte keine lehrgangsmäßige Organisation (mehr als 8 Stunden pro Tag ausschließliche Berufsausübung) vorgelegen und würden derartige Reisen eine Vielzahl allgemein interessierender Programmpunkte (neben zahlreichen Besichtigungsmöglichkeiten auch Treffen mit alten Bekannten seiner Heimatuniversität) bieten. Von den Telefonkosten seien für…
…abgestellt sein 4. Allgemein interessierende Programmpunkte dürfen nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen als sonst neben einer Normalarbeitszeit von 8 Stunden als Freizeit zu anderen als beruflichen Tätigkeiten verwendet wird.“ Kosten einer Reise mit Mischprogramm seien der privaten Lebensführung zuzuordnen. Beim gegenständlichen Kurs seien die…
…können. In einer ergänzenden Mitteilung vom 22.1.2013 brachte der Bf im Wesentlichen vor, dass mit Ausnahme des Besuchs des Toten Meeres alle Programmpunkte dem biblisch-theologischen Themenbereich zuzuordnen seien. Neben den aus dem beiliegenden Textheft hervorgehenden größeren Gottesdiensten und meditativen Texte habe es…
…einwandfrei Fortbildungskosten vor, da bei einem homogenen Teilnehmerkreis auf Probleme des Schulalltages abgestellte Programmpunkte absolviert wurden. Die - im gegenständlichen Fall vorliegende - Teilnahme von Angehörigen verschiedener Berufsgruppen an dem besuchten Kurs ist als weiteres Indiz dafür zu werten, dass das dort vermittelte Wissen von allgemeiner Art…
…in d. spezifischen Richtung beruflich interessierte Teilnehmer entbehren. 4. Andere allgem. interessierende Programmpunkte dürfen zeitlich gesehen nicht mehr Raum als jenen einnehmen, der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zur Verfügung steht. Verböserung weil Pkt. 4 nicht gegeben." Dagegen brachte die Bw. einen Vorlageantrag…
…Aus den von Ihnen am 19.12.2014 beigebrachten Reiseprogrammen ergibt sich Folgendes: „Studienreise Provence“: Organisator ist der Verband sozialdemokratischer GemeindevertreterInnen in [Bundesland]. Bei den Programmpunkten handelt es sich durchwegs nur um touristische Besichtigungsziele. In keiner Weise wird im Programm irgendwo eine politische Vernetzung erwähnt…
…Chefdirigenten zu verpflichten. Die Tätigkeit eines Chefdirigenten bei Proben und Aufführungen unterscheide sich jedoch nicht von jener eines Gastdirigenten. Bereits die Verpflichtung von Herrn X, eine bestimmte Anzahl von Programmpunkten mit dem Orchester einzuspielen und eine oder mehrere Reprisen zu dirigieren, zeige, dass der mit…
…Leistungen zu präsentieren und Folgegeschäfte anzubahnen, sondern charakterisiert die dialogorientierte Ausgestaltung des Marketingkonzepts. Auch die zeitliche und räumliche Gestaltung der Veranstaltungen bestätigt diese Funktion. Die offiziellen Programmpunkte waren bei den einzelnen Formaten unterschiedlich stark fachlich geprägt; teilweise standen Gastvorträge, Musik oder ein sonstiges Rahmenprogramm im…
…auf interessierte Teilnehmer der Berufsgruppe des Stpfl abgestellt sein, dass sie jeglicher Anziehungskraft auf andere als in der spezifischen Richtung beruflich interessierte Teilnehmer entbehren. • Allgemein interessierende Programmpunkte dürfen zeitlich gesehen nicht mehr Raum als jenen einnehmen, der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zu…