IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Bf, W, gegen den Bescheid des Finanzamtes W. vom 20.10.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Besteuerungsgrundlagen und…
…Staatsbürgerin, begründete im März 2016 erstmals einen Hauptwohnsitz in Österreich und bezog ab 1. März 2016 bis September 2018 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von der Universität Innsbruck als ordentliche Professorin. Zuvor war sie an einer Universität in Deutschland tätig. Mit Schreiben der Abgabenbehörde vom 24…
…sei. (In der Vorhaltsbeantwortung betreffend ESt 2014 gibt die Beschwerdeführerin weiters an: „ 1. Als Professorin an der PH a hatte ich eine Lehrverpflichtung von 1,5 Wochenstunden. Von September 2011 bis Juni 2014 leitete ich einen Lehrgang mit durchschnittlich 40 Studierenden in Form von geblockten…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) bezog im Beschwerdejahr als Professorin an der HTL Z Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mit ihren am 4. November 2013 bei der Abgabenbehörde eingereichten Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre…
…wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin, eine AHS-Professorin für Deutsch, Geschichte und Sozialkunde, machte bei der Arbeitnehmerinnenveranlagung ua. folgende Aufwendungen in Höhe von 10.086,80 € als Werbungskosten…
…nicht gerade zu ihren Stärken zählt, war es nicht einfach für sie eine Arbeit zu schreiben. Auch die Leseprobe, die sie ihrer Professorin geschickt hatte, stieß nicht auf eine gute Kritik. Somit begann für N... einer ihrer größten Herausforderungen, mit der sie am Anfang alleine…
…Überprüfung des Antrages. Der Akt wurde am 18.12.2024 dem Bundesfinanzgericht vorgelegt. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist Professorin für die Fächer Musik, Italienisch und Stimmbildung und ist an zwei Institutionen, am BG/BRG ***X*** und an der PH ***Y…
…belangte Behörde nach Art. 133 Abs. 6 Z 2 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das bisherige Verfahren stellt sich wie folgt dar: Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist Ao. Univ. Professorin (E1) und A der B und C, D, an der E, F der G, H. Die…
…cit. drei Standardfälle, in denen der Zuzug eines Wissenschaftlers oder Forschers jedenfalls im öffentlichen Interesse liegt. Dies betrifft neben Professorinnen/Professoren iSd § 94 Abs. 2 Z 1 Universitätsgesetz 2002 (Z 1) und habilitierten Wissenschaftlern und Forschern an bestimmten Forschungseinrichtungen (Z 2) auch Personen, deren Tätigkeit…
…nicht alleine ihrer Tochter zur Last zu legen. Mit Schreiben vom 20. Juli 2021 (Ergänzungsersuchen) wurde von der Bf. ein Nachweis über den Fortschritt der Diplomarbeit von Oktober 2019 bis laufend samt einer Bestätigung des betreuenden Professors und unter Angabe z. B. Angabe der Forschungsarbeit…
… 2 Abs. 2 ZBV käme bei der Bf. nicht in Betracht, weil sie nicht als Professorin an der Universität tätig werde und auch nicht habilitiert sei. Bei der vorzunehmenden Beurteilung des Einzelfalles im Sinne des § 2 Abs. 1 ZBV 2016 sei aber das Vorliegen eines…
… er komme jedoch nicht zu den Unterlagen, da die Professorin „im Burnout“ sei. Einem aktenkundigen Versicherungsdatenauszug vom 20.5.2014 ist zu entnehmen, dass der Sohn der Beschwerdeführerin ab dem 15.1.2014 als Angestellter der M GmbH erwerbstätig war. In einem Vorhalt vom 21…
…Mietwohnung in I. aufgegeben und den Mietvertrag gekündigt. Frau Mag. L. verdiene als HAK-Professorin in Wels weit mehr als € 6.000,00 pro Jahr, sodass dies auch der zweite Grund sei, warum eine Verlegung des Familienwohnsitzes unzumutbar sei. Außer Zweifel stehe, dass eine…
…cit. drei Standardfälle, in denen der Zuzug eines Wissenschaftlers oder Forschers jedenfalls im öffentlichen Interesse liege. Dies betreffe neben Professorinnen/Professoren iSd § 94 Abs. 2 Z 1 Universitätsgesetz 2002 (Z 1) und habilitierten Wissenschaftlern und Forschern an bestimmten Forschungseinrichtungen (Z 2) auch Personen, deren berufliche…
…Weitere Beurteilungen sind nicht vorhanden, bzw. hat VN-Sohn nicht erhalten. Eine TeiInahmebestätigung/Unterschriftenliste wurde nur bei den Pflichtfächern durchgegeben und diese wurde dann an die ProfessorInnen weitergegeben. Muss VN-Sohn diese von den ProfessorInnen abverlangen? Nachweis Stundenplan wurde beigelegt. Weitere Stundenpläne sind nicht vorhanden…
…für eine berufsorientierte Ausbildung angesehen. Hingegen der Privatunterricht meiner Tochter wird angezweifelt, obwohl durch die Qualität der LehrerInnen (ProfessorInnen des Konservatoriums der Stadt Wien - Privatuniversität) ein Bestehen der Prüfung wesentlich wahrscheinlicher ist als bei der genannten Firma. Erschwerend hinzu kommt, dass den TeilnehmerInnen der Kurse…
…Dies folgt aus dem Umstand, dass sich die Musikstücke nach den - sehr unterschiedlichen und sich regelmäßig ändernden - Wünschen und Vorstellungen der zu begleitenden Studenten und deren Professoren der ***universität richtet. Vor dem Hintergrund dieser beruflichen Umstände verbringt ein Korrepetitor den deutlich überwiegenden Teil seiner Arbeit…
…3*** ***5***, diverse Lehrer in diversen Schulen mit Spezialisierung auf Behinderungen; Betreuer für Autisten und u.a. Professorin im BORG ***5*** mit Studium der Psychologie, anderer Psychiater [Name fällt uns momentan nicht ein], Psychologe ***6*** mit Spezialisierung auf Behinderungen, Ergotherapeutinnen) eine korrekte Diagnose erstellen bzw…
…es sich um einen Grazer und einen Wiener Universitätsprofessor für interne Medizin und klinische Pharmakologie, um drei Professoren der Stanford - Universität (Los Angeles), Dr. GEP TSO, heute Vorstandsvorsitzender der Muttergesellschaft, Prof. LNA , Professorin in Singapur für kardiovaskuläre Erkrankungen (https://Bf1.eu/boards/; NiS MV S…
…finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit und der Umstand, dass die Beschwerdeführerin laufend Zahlungen im Sinne einer Schadenswiedergutmachung an das Finanzamt geleistet hat. Sachverhalt: 1.) Die Bf.in erzielte bis Mitte 2013 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Professorin und fungierte als Geschäftsführerin zweier GmbHs, welche im Jahr 2003 bzw…