…zustimmten. Gleichzeitig wurde die ***16*** Co. Ltd. über die erfolgten Mitteilungen informiert; dabei hat die belangte Behörde auf zwei unterschiedliche Bescheide (Produktpiraterie) Bezug genommen. Gegen die vorstehend angeführten Mitteilungen richteten sich die Widersprüche der Beschwerdeführerin vom 2. September 2023, 4. September 2023 und vom 15…
…7*** Co. Ltd. über die erfolgten Mitteilungen informiert; dabei hat die belangte Behörde auf zwei unterschiedliche Bescheide (Produktpiraterie) Bezug genommen. Gegen die vorstehend angeführten Mitteilungen richteten sich die Widersprüche der Beschwerdeführerin vom 27. September 2023 und vom 28. September 2023. In diesen Widersprüchen stellte die…
…Fällen sei zum Zolllagerverfahren Verpackungsmaterial angemeldet worden, in einem Fall sei festgestellt worden, dass es sich dabei um den Produktpiraterie-Vorschriften unterliegende Waren gehandelt habe. Die für die Durchführung der zollrechtlichen Vorgänge erforderliche Gewähr sei daher nicht gegeben. Bei dem für die Beschwerdeführerin bewilligten Warenort…
…bringen müssen, geht ins Leere. Zum einen lag zu diesem Zeitpunkt kein Ermittlungsbericht der deutschen Behörden betreffend E. vor. Der Verdacht des Zollbeamten Ende Jänner 2006 bestand vorwiegend hinsichtlich Produktpiraterie. Dass die Waren, die zum Verfahren 42 angemeldet wurden, nicht aus dem Drittland stammten, ergab…
…B ist für die Produktqualität verantwortlich, diese muss den Vorschriften der EU entsprechen; - A akzeptiert keine Waren, bei denen es sich um Produktpiraterie handelt; - Mängelbeschwerden werden von den Endabnehmern direkt an B gerichtet; - A übernimmt keine Haftung für Zahlungsausfälle zwischen den Endabnehmern und B; - B…
…30 Abs. 2 Buchstabe b ZK iVm § 184 BAO zur Anwendung, zumal es an den dafür notwendigen Zollbelegen fehlte und die Begutachtung und Musterentnahme anlässlich der Abfertigungen unbestrittener Weise lediglich im Hinblick auf Produktpiraterie erfolgt ist.Die Zollwertermittlung erfolgte vielmehr gem. Art. 31 ZK. Bei…
…der Produkte verantwortlich, diese müsse den Vorschriften der EU entsprechen; A akzeptierte keine Waren, bei denen es sich um Produktpiraterie handle; Mängelbeschwerden würden direkt von den Endabnehmern an B gerichtet; A übernehme keine Haftung für allfällige Zahlungsausfälle oder Zahlungsverzug zwischen den Endabnehmern und B; der…
…Qualität der Produkte verantwortlich, diese muss den Vorschriften der EU entsprechen; - A akzeptiert keine Waren, bei denen es sich um Produktpiraterie handelt; - Mängelbeschwerden werden von den Endabnehmern direkt an B gerichtet; - A übernimmt keine Haftung für allfällige Zahlungsausfälle oder Zahlungsverzug zwischen den Endabnehmern und B; …