…Erwägungen 4.1. Die Vorbringen des Bf stützen sich auf Zweierlei: Zum Einen beruft er sich darauf, die Geschäftsführung der T GmbH nie tatsächlich ausgeübt, sondern diese Funktion lediglich pro forma bekleidet zu haben. Wie jedoch oben (Pt. 3.2.) dargestellt, vermag ihn dies nicht…
…gewesen, auszunützen zu können, dass der Bf Bankverbindungen eingehen konnte, die den Fortbestand aller Geschäftsbeziehungen ermöglichten und sicherten. Die Hierarchien der Firmen der F-Gruppe seien wie folgt festgelegt gewesen: 1. Als Pro-forma-Geschäftsführer habe der Bf fungiert. Planungen, Erfüllung behördlicher Auflagen, AUVA, Grundstücke…
…als "pro forma-Geschäftsführer (VwGH 2.7.2002, 99/14/0076) oder "nur auf dem Papier" (VwGH 19.1.2005, 2001/13/0168) tätig sei. Die Haftungsbestimmung des § 9 BAO stelle nicht auf die faktische Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten ab. Das Einverständnis eines handelsrechtlichen Geschäftsführers…
…Beschwerde wird vorgebracht, der Beschwerdeführer sei als Geschäftsführer von den finanziellen, insbesondere von steuerlichen Angelegenheiten, ausgeschlossen gewesen und dürfe daher nicht in Anspruch genommen werden. Er sei lediglich "pro forma"-Geschäftsführer gewesen und habe weder die Buchhaltung noch sonstige Geschäftsunterlagen zu Gesicht bekommen. Dies indiziere…
…VwGH 18.03.2013, 2011/16/0187). Kommt der Geschäftsführer der Aufforderung zu einer Präzisierung und Konkretisierung seines Vorbringens nicht nach und erbringt er nicht den ihm obliegenden Nachweis, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, haftet er dann für die…
…Finanzamt angeführt aus den Gesetzesmaterialien ergibt - diese Haftungen gegeneinander nicht ausschließen. Die vom Bf eingewendet gleichheitswidrige Behandlung bei ungleichen Sachverhalten ist daher (auch bei der Ermessensentscheidung) nicht nachzuvollziehen. Siehe wiederum die Rechtsprechung des VwGH zu pro forma Geschäftsführern, welche auch nach in Kraft treten des …
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
…Geschäftsführer auszuscheiden (VwGH 27.02.2008; 2005/13/0084). Hat ein Geschäftsführer diese Funktion als "pro forma Geschäftsführer" übernommen, ohne die abgabenrechtlichen Pflichten wahrzunehmen, trifft ihn ein haftungsbegründendes Verschulden für die Nichtentrichtung jener Abgaben, die während der Zeit angefallen sind, in der er zum Geschäftsführer…
…auf die Eintragungen in dem öffentlichen Register Firmenbuch vertrauen. Maßgebend für die Vertreterhaftung ist die gesellschaftsrechtliche Stellung als Geschäftsführer der GmbH. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffende Person tatsächlich als Geschäftsführer tätig ist oder zB nur ein "Pro-forma-Geschäftsführer" (VwGH 2.7.2002…
…1 GmbHG. Maßgebend für die Vertreterhaftung ist die gesellschaftsrechtliche Stellung als Geschäftsführer der GmbH. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffende Person tatsächlich als Geschäftsführer tätig ist oder zB nur ein "pro forma-Geschäftsführer" (VwGH 2.7.2002, 99/14/0076) oder "nur auf dem…
…sollen, um die Geschäftsanteile und seine Geschäftsführerstellung „endlich los zu werden“. Gerade vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung zum Verschulden eines „Pro-forma-Geschäftsführers“ sei der Umstand beachtlich, dass der Bf. seine Geschäftsanteile an der erstschuldnerischen GmbH rückübertragen und als Geschäftsführer zurücktreten habe „wollen“. Da…
…RV/7101084/2023). Maßgebend für die Vertreterhaftung nach § 9 BAO ist die gesellschaftsrechtliche Stellung als Geschäftsführer der GmbH. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffende Person tatsächlich als Geschäftsführer tätig ist oder zB nur ein "Pro-forma-Geschäftsführer" (VwGH 2.7.2002, 99/14/0076…
…nur ein "pro-forma-Geschäftsführer" (VwGH 16.10.2014, Ra 2014/16/0026) oder "nur auf dem Papier" (VwGH 30.5.2017, Ra 2017/16/0025). Der Beschwerdeführer war im haftungsrelevanten Zeitraum des Jahres 2017 unbestritten im Firmenbuch als alleiniger handelsrechtlicher Geschäftsführer der genannten Primärschuldnerin…
…Geschäftsführers als "pro forma Geschäftsführer" ohne Dispositionsbefugnis über das Gesellschaftsvermögen zu haben, ist er zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten tatsächlich nicht in der Lage. Ihn trifft deshalb ein haftungsbegründendes Verschulden für die Nichtentrichtung jener Abgaben, die während der Zeit anfallen, in der er als Geschäftsführer…
…die betreffende Person tatsächlich als Geschäftsführer tätig ist oder zB nur als "Pro-forma-Geschäftsführer" (VwGH 16.10.2014, Ra 2014/16/0026) oder "nur auf dem Papier" (VwGH 30.5.2017, Ra 2017/16/0025). Dass die Bestellung eines "Geschäftsführers auf dem Papier" an…
…mangels kostendeckenden Vermögens. Maßgebend für die Vertreterhaftung nach § 9 BAO sei die gesellschaftsrechtliche Stellung als Geschäftsführer. Dies gelte unabhängig davon, ob die betreffende Person tatsächlich als Geschäftsführer tätig sei oder z.B. nur ein "Pro-forma-Geschäftsführer" oder "nur auf dem Papier" (Ritz/Koran, BAO…
…Pflichten nicht eingebracht werden können. Der Beschwerdeführer vertritt die Ansicht, von der Geschäftsführung ausgeschlossene Geschäftsführer seien in der Regel nicht in Anspruch zu nehmen. Er sei lediglich "pro forma" Geschäftsführer gewesen sei und habe weder die Buchhaltungs- noch sonstige Geschäftsunterlagen zu Gesicht bekommen. Dies indiziere…
…ausgenützt habe. Dazu ist auszuführen, dass für die Vertreterhaftung die gesellschaftsrechtliche Stellung als Geschäftsführer der GmbH maßgebend ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffende Person tatsächlich als Geschäftsführer tätig ist oder zB nur ein "Pro-forma-Geschäftsführer" (VwGH 2.7.2002, 99/14/0076…
…dass die Beschwerdeführerin ohne ihr Verschulden an der Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der X GmbH gehindert worden wäre. Es zeigt im Gegenteil das Verschulden der Beschwerdeführerin auf: Nach der oben zitierten Judikatur treffen selbst einen "pro forma"-Geschäftsführer die Konsequenzen seiner handelsrechtlichen Stellung. Dazu kommt…
…12.2009, 2009/16/0092). Maßgebend für die Vertreterhaftung ist die gesellschaftsrechtliche Stellung als Geschäftsführer der GmbH. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffende Person tatsächlich als Geschäftsführer tätig ist oder zB nur ein „Pro-forma-Geschäftsführer“ (VwGH 2.7.2002, 99/14/0076; VwGH…