…Fahrten fehlen. Dadurch ist auch nicht zweifelsfrei nachvollziehbar, welche Fahrten getätigt wurden und ob dazwischen Privatfahrten getätigt wurden. Ein Privatnutzungsverbot der Firma liegt nicht vor. Es entspricht nicht den Erfahrungen des tätlichen Lebens, dass ein vor der Haustür geparkter PKW nie privat genutzt wird, insbesondere…
…und F sei die Privatnutzung untersagt, sei auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, nach welcher eine Lohnsteuer- und Dienstgeberbeitragspflicht nur dann zu verneinen sei, wenn der Arbeitgeber für die Wirksamkeit des Privatnutzungsverbotes vorsorge. Darin komme zum Ausdruck, dass dann, wenn es der Arbeitgeber dabei…
…wären, schließt weder die betriebliche Notwendigkeit noch die betriebliche Verwendung des gegenständlichen Fahrzeugs aus. Dem Vorbringen der Finanzbehörde, wonach für den Porsche ***36*** keine eigene Dienstanweisung mit ausdrücklichem Privatnutzungsverbot vorliege, ist entgegenzuhalten, dass im Unternehmen bereits seit dem Jahr 2015 eine allgemein gültige Dienstanweisung besteht…
…20 % der Gesamtfahrleistung ausmachen, darf das Fahrzeug für den Rest des Monates für Privatfahrten nicht verwendet werden. Die stl.Vertretung weist in diesem Zusammenhang auf ein Privatnutzungsverbot des Porsches für die Fahrschullehrer hin. Diese Vorbringen wurde allerdings durch keine eidestattliche Erklärung untermauert , weswegen von einer…
…Beschwerdeführerin (der Sohn des Geschäftsführers) ein Firmenfahrzeug für private Zwecke verwendet habe. Sie stützte diese Sachverhaltsannahme insbesondere darauf, dass im Unternehmen der Beschwerdeführerin kein generelles Privatnutzungsverbot bestanden habe. Daher wurde zunächst davon ausgegangen, dass das einzige im Unternehmen zu Verfügung stehende Fahrzeug von der Reinigungskraft…
…sei als Verwender des gegenständlichen Fahrzeuges anzusehen, da er sich aufgrund seiner Mehrfachfunktion (Geschäftsführer der D-GmbH und der Ö-GmbH) zwar selbst ein Privatnutzungsverbot auferlegt habe, dieses aber nicht kontrolliert werde (sonst wären die Unstimmigkeiten im Fahrtenbuch aufgefallen) und auch jederzeit abgeändert werden könne…
…15/0209). 2.5 Des Weiteren zog das Finanzamt in freier Beweiswürdigung die Schlussfolgerung, dass das dem Gesellschafter-Geschäftsführer durch andere Gesellschafter - die dem Familienkreis des Geschäftsführers angehören - untersagte "Privatnutzungsverbot des Firmen-PKWs" nicht als ernst gemeint zu werten gewesen sei. Dies vor allem deshalb…
…Zl. 2007/15/0238, mw Judikaturhinweisen). Ein geeignetes Mittel, für die Wirksamkeit des Privatnutzungsverbotes Vorsorge zu treffen, könnte nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes darin bestehen, dass der Arbeitgeber an Hand eigener Aufzeichnungen die Kilometerstände nach jeder beruflich veranlassten Fahrt kontrolliert (VwGH vom 4. Juni 1985…
…Die Privatnutzung durch einen Dienstnehmer geht aber stets zu Lasten der betrieblich veranlassten Nutzung, auch wenn es sich dabei um ein Familienmitglied des Dienstgebers handelt. Auch wurde das Vorliegen eines Privatnutzungsverbots seitens des Bf. nicht behauptet oder dessen Kontrolle mittels entsprechender Unterlagen nachgewiesen. Den Ausführungen…
…Vorsorge (zB. Auftrag zur Fahrtenbuchführung) treffen müssen. Mangels Vorlage eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches war die Überprüfbarkeit der Einhaltung eines tatsächlich gelebten "Privatnutzungsverbotes des Firmen-KFZ durch den Arbeitnehmer VN2 NN" somit weder für die Bf als Arbeitgeberin noch für das Prüfungsorgan feststellbar. Evident ist, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des FA CC-Umgebung vom 19. Mai 2008, betreffend Einkommensteuer 2007(Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. April 2016 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 9. März 2016 betreffend Dienstgeberbeitrag 2013 und 2014 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, Anschrift , über die Beschwerde vom 01.02.2015 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Grieskirchen Wels vom 07.01.2015, betreffend Kraftfahrzeugsteuer für die Zeiträume 4-12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Ortner über die Beschwerde vom 17.5.2021 der ***Bf1*** gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 26.4.2021 betreffend Lohnsteuerhaftung 2016-2018; Festsetzung des Dienstgeberbeitrages 2016-2018 und des Zuschlages zum…
Die im Jahr 2017 gekauften Gegenstände wurden lediglich für den "Arbeitsplatz" angeschafft. Und der Laptop Rucksack wurde für den Transport "Büro -Homeoffice" benutzt. Unter den sonstigen Werbungskosten 2017 iHv € 2.375,57 und 2018 iHv € 2.414,51 wurden Kosten für das im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Georg Lugert, Dr.Karl Renner Promenade 10, 3100 St. Pölten, über die Beschwerde vom 2. März 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 1. Februar…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Dr. Wilhelm Frick, Liesingbachstraße 226, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 17.06.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 26.05…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. R in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 12. November 2010, betreffend Umsatzsteuer 2009 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. A in der Beschwerdesache der B-KG, C Top 4, xxxx D, gegen die Bescheide des Finanzamtes E mit Ausfertigungsdatum 11.10.2012 sowie 15.11. und 21.11.2013 betreffend Umsatzsteuer 2011 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Marcus Totz Steuerberatungs KG, Grazbachgasse 57, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 30. März 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 10. März 2017…