…das Thema "Privatanteil von Computerzubehör" ein für alle Mal erledigt gewesen sei. Es werde daher seitens des Bf. eine "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 71 AVG" beantragt. In der Beschwerde vom 14. Dezember 2015 wurde beantragt, keinen Privatanteil bei den PC-Aufwendungen auszuscheiden und…
…Privatanteil angemessen. Die in dem Posten Büromaterial enthaltenen Einrichtungsgegenstände (zB Buchstütze) sind dem Arbeitszimmer zuzurechnen. Für das im Jahr 2017 angeschaffte Smartphone samt Hülle brachte die Beschwerdeführerin vor, dass keine Privatnutzung bestehe, da sie über ein Zweithandy verfüge. Auch hinsichtlich der in 2017 angeschafften PC…
…Drucker (Rechnung 01/2010) € 31,35 Hardware 12.) Notebook, Netbook (Rechnung Saturn 03/2010) € 418,99 13.) Anteilige Afa für PC und Bildschirm (Rechnung Saturn 08/2009) € 339,33 14.) Internetkosten (Telekom; 50 % betrieblich) € 119,40 Gesamt-Werbungskosten 2010 € 2…
…330,62 auf € 269,55 zu verringern. Im Jahr 2009 waren aus dem gleichen Grund von den EDV-Arbeitsmittel (€ 206,42) ein 40%iger Privatanteil (€ 88,56) auszuscheiden und die Werbungskosten um die AfA 2009 für den PC (€ 140) zu erhöhen…
…aus Versicherungsentschädigung von 35.268 S , aus Betriebskostenaconti von 7.250 S und aus einem Privatanteil für PC- Nutzung von 2.527,42 S. Die Mieterin des Erdgeschoßes habe in fünf Monaten des Jahres 2000 Miete bezahlt (HA 45/1999). Er erklärte (HA 8/2000…
…D-Drucker) strittig, sondern die Höhe des auszuscheidenden Privatanteiles. 7. Bezüglich der Höhe dieses Nutzungsumfanges waren folgende Überlegungen maßgebend: Die streitgegenständlichen Gegenstände (Laptop, sowie Zubehör, Internet) befinden sich hauptsächlich in der Wohnung des Bf.. Erfahrungsgemäß werden PC auch für private Zwecke genutzt, insbesondere wenn sie…
…nach Abzug eines Privatanteils von 40% und unter Ansatz einer Nutzungsdauer von 3 Jahren für den PC und 10 Jahren für den Monitor 371,27 EUR als AfA geltend machte. Der restliche Betrag der Arbeitskosten von 226,39 EUR umfasst verschiede Software und PC-Teile…
…Adr.Bf., vertreten durch Stb., gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 4.8.2014, betreffend Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für 2011, nach Durchführung einer nicht mündlichen Senatsverhandlung am 12. März 2015, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
…mit: "Zu a) Privatanteil Mobiltelefon: Bei Telefonkosten ist eine ausschließlich betriebliche Nutzung eines im Büro befindlichen Telefons unwahrscheinlich. Es liegt daher am Steuerpflichtigen, durch Aufzeichnung aller Telefongespräche die ausschließlich betriebliche Nutzung nachzuweisen (VwGH 21.02.1996, 93/14/0167). Gleiches gilt für die Benutzung eines…
…nicht konkret nachgewiesen, erfolgt die Aufteilung im Schätzungsweg. Bei den von ihnen beantragten Ausgaben für „AfA PC, Drucker und Verbrauchsmaterial“ wurde aufgrund der breiten Einsatzmöglichkeiten dieser Materialien und Wirtschaftsgüter ein geschätzter Privatanteil von 40 % ausgeschieden.“ Gegen die Berufungsvorentscheidung stellte der Bf. einen Vorlageantrag, in welchem…
…Einkommensteuer für 2019 fest, wobei Werbungskosten iHv € 1.077,66 und Außergewöhnliche Belastungen (nachgewiesene Kosten aus der eigenen Behinderung nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen) iHv € 706,42 anerkannt wurden. Begründend führte die belangte Behörde u.a. aus: "Vom PC wurde ein Privatanteil…
…90 für den im Jahr 2017 angeschafften Laptop € 62,20 für das Werk "Existenzanalyse und Logotherapie: Ein Handbuch für Studium und Praxis" Anteilige Kosten für Toner und Antivirusprogramm (nach Abzug eines Privatanteiles von 40%) in Höhe von € 85,87 Strom für PC und…
…Die Bf. erhob für die Arbeitnehmerveranlagung der Jahre 2006 und 2007 Anspruch auf den Abzug nachstehender Werbungskosten, die vom Finanzamt nur zum Teil anerkannt wurden. | Veranlagung 2006 | AN-Erklärung | angefochtener Est-Bescheid 2006 | abändernde BVE | PC- u. Telefonkosten | 718…
…dass von den geltend gemachten Büroaufwendungen für PC, Hardware und Zubehör ein 40%-iger Privatanteil in Abzug gebracht worden sei. Betreffend die Kosten für den 2. Bildschirm und das 2. Homeoffice sei eine berufliche Notwendigkeit nicht erkennbar. Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Werbungskosten betreffend…
…verwenden. Für private Arbeiten und Erledigungen hätte der Bf. ein privates Gerät. Es wäre daher nicht nachvollziehbar, weshalb nahezu die Hälfte der Kosten (40%) dem Privatbereich zuzuordnen wäre, wenn doch kaum privaten Aktivitäten mit dem Firmen-PC erledigt würden. Der Privatanteil ist derart untergeordnet, dass…
…und ordnungsgemäß bis längstens 2.9.1996 zu beantworten. In der ergänzenden Vorhaltsbeantwortung vom 13.9.1996 gab der Beschwerdeführer an, Honorare an seine Ehefrau F*** für Korrekturlesen, Korrespondenz, Auftragsverwaltung und Abrechnung, Schreibarbeiten, PC-Wartungsarbeiten "etc". in Höhe von 12 % der Bruttohonorare bezahlt zu haben…
…einen anzunehmenden Privatanteil der Computerverwendung durch griffweise Schätzung zu ermitteln, rechtlich unbedenklich (vgl. zB VwGH 21.09.2005, 2001/13/0241). Nach Rz 339 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 - welche für das Bundesfinanzgericht allerdings nicht bindend sind - ist auf Grund der Erfahrungen des täglichen Lebens davon auszugehen…
…der wesentlichen Begründung abgewiesen, als der werbewirksame Charakter nicht nachgewiesen worden sei. Die begehrten Kilometergelder wurden mangels Vorlage eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs um einen Privatanteil von 20% gekürzt. Weiters wurden für Verpflegungsmehraufwand lediglich € 279,40 anerkannt. Insgesamt wurden der Bf. Werbungskosten im Ausmaß von…
…als "Fotoequipment" (mit 3 beschriebenen Canon-Kameras). Den Abschreibungsbetrag reduzierte er um einen beschriebenen 30 %igen Privatanteil: Es war dem Finanzamt also auch bekannt, dass er für seine nichtselbständige Tätigkeit/Bundesdienst 3 (beschriebene) Canon-Kameras verwendete, die er zumindest laut Erklärung zu 30 % privat nutzte…
…€ für Möbel und PC-Zubehör Arbeitszimmer geltend gemacht. Laut Beschwerdevorentscheidung wurden die Büromöbel im Rahmen des Höchstbetrages gemäß iSd § 16 Abs. 1 Z 7a lit. a iVm § 124b Z 374 EStG 1988 anerkannt. Zudem wurden die Aufwendungen für einen zusätzlichen Monitor abzüglich 40 % Privatanteil…