…in dem Sinn sind, dass sie eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen oder gebieten. Entscheidet sich der Gesetzgeber daher dafür, den Aufwand für entgeltliche Werbeleistungen im Zusammenhang mit Werbung in Printmedien, in Hörfunk und Fernsehen ebenso wie Außenwerbung (Plakat etc.) zu besteuern (§ 1 Abs. 2 Z 1…
Bezogen auf den den Gegenstand des Verfahrens bildenden Fall kam er zum Ergebnis, dass die Verfassungswidrigkeit durch die Aufhebung der Ausnahmebestimmung der Z 1 des § 8 KommStG 1993 beseitigt werden konnte, und dass dadurch der Inhalt des Gesetzes insgesamt in wesentlich geringerem Maße verändert wurde…
…anhängige Rechtssache hätte." D) Erwägungen: Im gegenständlichen Verfahren bemängelte die Bf weder die Feststellung eines mangelhaften oder falschen Sachverhaltes noch bestritt sie, dass sie selbst als Printmedienunternehmen Entgelte für Werbeleistungen erzielte. Die Bf behauptete auch keine unrichtige Anwendung der in Geltung stehenden Bestimmungen des Werbeabgabegesetzes…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf) betreibt ein Printmedienunternehmen in der Rechtsform einer KG. In ihrer für das Jahr 2015 eingereichten Werbeabgabeerklärung gab die Bf als Bemessungsgrundlage für die Werbeabgabe Entgelte für die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken…
…Antrag auf Aufhebung des Werbeabgabegesetzes 2000 wegen Verfassungswidrigkeit richten. Die Verfassungswidrigkeit begründete sie zusammengefasst damit, dass mit der Besteuerung von Printmedien einerseits und die Nichtbesteuerung von Online-Werbung andererseits Gleiches ungleich behandelt werden und damit gegen den Gleichheitssatzes gemäß Art. 7 B-VG verstoßen werde…
…6.2013, G 26/2013 ua. die Auswirkung, daß keine Glücksspielabgaben zu erheben sind? 2. Liegt bei der ungleichen Besteuerung von Poker im Lebendspiel und Onlinepoker dieselbe Problematik wie bei der Werbeabgabe für Printmedien, aber nicht für Onlinewerbung, vor? 3. Liegt eine Unverhältnismäßigkeit vor, wenn…
setzte das Finanzamt die Glücksspielabgaben gemäß § 57 Abs. 1 GSpG aufgeschlüsselt nach Turnieren (Bemessungsgrundlage sind die in Aussicht gestellten vermögenswerten Leistungen d.s. Gewinne in Geld, Waren oder geldwerten Leistungen) und den Cashgames (Bemessungsgrundlage ist der Einsatz), sowie gemäß § 57 Abs. 3 GSpG für Ausspielungen…
Glücksspielabgaben gemäß § 57 GSpG „ Gemäß § 57 Abs. 1 GSpG unterliegen Ausspielungen , an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt, – vorbehaltlich der folgenden Absätze – einer Glücksspielabgabe von 16 vH vom Einsatz. Bei turnierförmiger Ausspielung treten außerhalb des Anwendungsbereiches von § 17 Abs. 2 an Stelle der Einsätze…
…sondern wie bei „Offlinepoker“ § 57 Abs. 1 GSpG die anzuwendende Besteuerungsnorm darstellen wird. Die Glücksspielabgabe kann daher mit der Werbeabgabe, die für Werbung in Printmedien zu entrichten ist, hingegen Online-Werbung steuerfrei ist (z.B. BFG 10.08.2016, RV/5100956/2016 - VfGH-Beschwerde zur…
Die Glücksspielabgabe ist nicht an eine Gewerbeberechtigung gebunden, da jeder – gleichgültig, ob mit oder ohne Gewerbeberechtigung – der die Glücksverträge Kartenpokerspiel anbietet, das Glücksspielabgabenmoment auslöst. Eine Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ schiebt die Strafbarkeit des „verbotenen Spiels“ hinaus, aber löst nicht die Bf. aus der…
…Sinn seien, dass sie eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen und gebieten würden. Entscheide sich der Gesetzgeber daher dafür, den Aufwand für entgeltliche Werbeleistungen im Zusammenhang mit Werbung in Printmedien, in Hörfunk und Fernsehen ebenso wie Außenwerbung (Plakate etc.) zu besteuern, so müsse er jene Werbeleistungen, die…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf: 1. Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz Bf) betreibt ein Printmedienunternehmen in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. 2. In ihrer am 20.05.2016 beim Finanzamt eingereichten "Erklärung über die Werbeabgabe für das Kalenderjahr 2015" wurde von…
…er beherrschte zu Beginn seiner Tätigkeit in Bratislava die slowakische Sprache überhaupt nicht, sodass naheliegend ist, dass auch der Bf Recherchen in österreichischen Informationsquellen (Printmedien etc) durchführte, wobei es naheliegend ist, dass diese im Inland durchgeführt wurden. Die Art der Tätigkeit des Bf wurde von…
…10.2016, betreffend Werbeabgabe für das Jahr 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die ordentliche Revision nach Art 133 Abs 4 B-VG an den Verwaltungsgerichtshof ist unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin ist Medieninhaberin eines Printmediums. Vom…
…der Verletzung des Gleichheitssatzes, begründet. Durch die Besteuerung von Printwerbung einerseits und die Nichtbesteuerung von Onlinewerbung andererseits werde im Wesentlichen Gleiches ungleich behandelt. Die Beschwerdeführerin sei als Medieninhaberin eines Printmediums und Unternehmen, welches Werbeumsätze überwiegend durch Printmedienwerbung erziele, dadurch beschwert. Der in § 1 Abs 1…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf: Die Beschwerdeführerin (Bf.) betreibt ein Printmedienunternehmen in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Am 26.04.2016 reichte die beschwerdeführende Partei (Bf.) eine Erklärung über die Werbeabgabe für das Kalenderjahr 2015 ein und gab darin Entgelte für die…
…nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz Bf) betreibt ein Printmedienunternehmen. In ihrer am 26.04.2016 beim Finanzamt von der steuerlichen Vertretung der Bf eingereichten "Erklärung über die Werbeabgabe für das Kalenderjahr 2015"…
…beim Gericht anhängige Rechtssache hätte." Im gegenständlichen Verfahren bemängelte die Bf. weder die Feststellung eines mangelhaften oder falschen Sachverhaltes noch bestritt sie, dass sie selbst als Printmedienunternehmen Entgelte für Werbeleistungen erzielte. Die Bf. behauptete auch keine unrichtige Anwendung der in Geltung stehenden Bestimmungen des Werbeabgabegesetzes…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf: Die Beschwerdeführerin (Bf.) betreibt ein Printmedienunternehmen in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft. Mit Bescheid vom 25.05.2016 wurde die Werbeabgabe für das Kalenderjahr 2014 in Höhe von 25.835,28 € (= 5% von 516.705…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) betreibt ein Printmedienunternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In der per Fax übermittelten Erklärung über die Werbeabgabe für das Kalenderjahr 2015 erklärte die Bf. eine Werbeabgabe in Höhe von…