…Gemäß § 211 Abs. 1 lit. d BAO würden Abgaben bei Überweisung auf das Postscheckkonto des Finanzamtes am Tag der Gutschrift als entrichtet gelten. Die grundsätzliche Regelung des § 217 Abs. 1 BAO mache den Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages allein davon abhängig, dass eine…
…Abgabepostamt oder in den Fällen des Abs. 1 lit. d die Gutschrift auf dem Postscheckkonto oder dem sonstigen Konto der empfangsberechtigten Kasse zwar verspätet, aber noch innerhalb von drei Tagen nach Ablauf der zur Entrichtung einer Abgabe zustehenden Frist, so hat die Verspätung ohne Rechtsfolgen…
…1 BAO regle den Zeitpunkt der Entrichtung für bestimmte Entrichtungsformen. Im Falle der Überweisung auf das Postscheckkonto des Finanzamtes gelte die Abgabe am Tag der Gutschrift auf dem Postscheckkonto des Finanzsamtes als entrichtet. Im beschwerdegegenständlichen Fall sei dies der 20.04.2014 (richtig 19.04…
…211 Abs. 1 BAO würden Abgaben in folgenden relevanten Fällen als entrichtet gelten: lit d): mit dem Tag der Gutschrift auf dem Postscheckkonto des Finanzamtes, lit g): bei Übertragungen von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch…
…2013), sondern "17.05.2013" ausgewiesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 4.7.2013 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Im Fall der Überweisung auf das Postscheckkonto des Finanzamtes würden Abgaben am Tag der Gutschrift auf diesem Konto als entrichtet gelten (§ 211 Abs. 1 lit…
…lit. d BAO bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschrift als entrichtet. Erfolgt in den Fällen des Abs. 1 lit. d die Gutschrift auf dem Postscheckkonto oder dem sonstigen Konto der empfangsberechtigten Kasse zwar verspätet, aber…
… 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und sind auf das Postscheckkonto der Finanzstrafbehörde zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe und der Wertersatzstrafe die Ersatzfreiheitsstrafen vollzogen werden müssten. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung…
… 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und sind auf das Postscheckkonto der Finanzstrafbehörde zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe und der Wertersatzstrafe die Ersatzfreiheitsstrafen vollzogen werden müssten. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung…
… 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und sind auf das Postscheckkonto der Finanzstrafbehörde zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe und der Wertersatzstrafe die Ersatzfreiheitsstrafen vollzogen werden müssten. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung…
…lit. d leg. cit.; Überweisungsauftrag der Bf. vom 17.9.2014) mit dem Einlangen des genannten Überweisungsbetrages am Postscheckkonto des Finanzamtes. Zuvor war es bereits hinsichtlich nachfolgender UVZ am Abgabenkonto der Bf. zu verspäteten, weder bis zum (gesetzlichen) Fälligkeitstag, noch innerhalb der (Respiro-)Frist des …
…kein grobes Verschulden trifft. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 211 Abs. 1 lit. d BAO gelten Abgaben bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschrift als entrichtet. Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit…
…Abgabepostamt oder in den Fällen des Abs. 1 lit. d die Gutschrift auf dem Postscheckkonto oder dem sonstigen Konto der empfangsberechtigten Kasse zwar verspätet, aber noch innerhalb von drei Tagen nach Ablauf der zur Entrichtung einer Abgabe zustehenden Frist, so hat die Verspätung ohne Rechtsfolgen…
…08). Darauf, in welchem Ausmaß und ob verschuldet oder unverschuldet die Entrichtung nicht zeitgerecht erfolgt, kommt es folglich nicht an. Bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse gelten die Abgaben am Tag der Gutschrift als entrichtet (§ 211 Abs. 1 lit…
…den Fällen des § 211 Abs. 1 lit. d BAO die Gutschrift auf dem Postscheckkonto oder dem sonstigen Konto der empfangsberechtigten Kasse zwar verspätet, aber noch innerhalb von drei Tagen nach Ablauf der zur Entrichtung einer Abgabe zustehenden Frist, so habe die Verspätung gemäß § 211 Abs…
…01.2014. Da die Kapitalertragsteuer erst am 17.01.2014 gemäß § 211 Abs. 1 lit. d BAO durch Überweisung auf das Postscheckkonto des Finanzamtes außerhalb der dreitägigen Respirofrist des § 211 Abs. 2 BAO entrichtet wurde und laut Aktenlage kein Aufschiebungsgrund nach § 217 Abs. 4 lit…
…des § 211 Abs. 2 und 3 erst mit dem Ablauf der dort genannten Frist (§ 217 Abs. 5 BAO). Bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse gilt die Abgabe am Tag der Gutschrift als entrichtet (§ 211 Abs. 1 lit. d BAO)…
…BAO gelten Abgaben bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschrift als entrichtet. Nach § 211 Abs. 2 BAO hat die Verspätung ohne Rechtsfolgen zu bleiben, wenn die Gutschrift auf dem Postscheckkonto oder dem sonstigen Konto der empfangsberechtigten…
…da diese nur in den Fällen einer Einzahlung durch Postanweisung sowie bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse gilt. Die Lohnabgaben 2/2013 wurden daher verspätet erst durch die am 18.3.2013 wirksame Gutschrift aus der Umsatzsteuervoranmeldung 2/2013…
…d BAO gelten Abgaben bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschrift als entrichtet. Anwendung dieser Rechtslage auf den vorliegenden Fall: Die Fälligkeitstermine der Körperschaftsteuervorauszahlungen und die Grundlagen ihrer Berechnung ergeben sich nicht nur aus dem Gesetz…
…d BAO gelten Abgaben bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschrift als entrichtet. Anwendung dieser Rechtslage auf den vorliegenden Fall: Die Fälligkeitstermine der Einkommensteuervorauszahlungen und die Grundlagen ihrer Berechnung ergeben sich nicht nur aus dem Gesetz…