IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2008 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der Einkommensteuerbescheid 2008 wird gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO…
…Beschwerdefall nicht vor, da die Frage, ob Politikeraufwendungen vorgelegen waren und der Nachweis für den Kirchenbeitrag in der beantragten Höhe erbracht worden war, in freier Beweiswürdigung zu beurteilen war. Mit der Überschreitung des Gesamtbetrags der Einkünfte von 60.000 Euro war kraft Gesetzes (§ 18 Abs…
Werte ermöglichen es mir meine Arbeit als Politiker zu tätigen und mein Einkommen zu sichern." Belegt wurde diese Zahlung durch die nachfolgend zitierte, an den Bf. adressierte Rechnung mit der Rechnungsnummer 01/2010 vom 29.12.2010: "Hiermit verrechne ich (Fr. X.Y.) Ihnen (Hrn…
Sofern die Beschwerdeführerin auf die Lohnsteuerrichtlinien verweist, nach denen etwa Spenden an Musikkapellen im Wahlkreis des Mandatars oder Spenden anlässlich von Ballbesuchen als abzugsfähige Werbungskosten angeführt sind, ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei Steuerrichtlinien lediglich um einen Auslegungsbehelf handelt, der im Interesse einer einheitlichen…
Die Vertreterin verweist auf den Schriftsatz 24.11.2014, Beantwortung Ergänzungsansuchen 2.9.2014 und die Schilderung der Coaching- und Supervisionsleistung, die speziell auf Frau Bf. Tätigkeit als Bürgermeisterin zugeschnitten war. Fahrtkosten 2007 und 2009 Die Vertreterin wird diesbezüglich Rücksprache mit der Beschwerdeführerin halten. Diäten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Sigrid Guggi in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch ECA Haingartner u Pfnadschek, Waasenplatz 1, 8700 Leoben, über die Beschwerde vom 10.02.2012 gegen den Bescheid des FA Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 21.12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr*** über die Beschwerde vom 14. Februar 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***FA*** vom 28. Jänner 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 zu Steuernummer ***Bf-StNr*** nach Durchführung einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Bf., Adresse, vom 11.08.2017, gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC vom 14.07.2017, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für 2015, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2007 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der Einkommensteuerbescheid 2007 wird gemäß § 279 Abs. 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch den Richter Mag. Christian Seywald in der Beschwerdesache ***Bf1*** (Beschwerdeführer, abgekürzt: Bf.), ***Bf1-Adr*** vertreten durch Steuerberaterin, AdresseSteuerberaterin, über die Beschwerde des Bf. vom 5. Mai 2022 gegen den Einkommensteuerbescheid 2020 des Finanzamtes Österreich vom 26…
Strittig ist, ob der Kauf der Bücher Werbungskosten im Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit darstellen. Als Begründung für die Abzugsfähigkeit findet sich auf der vorgelegten Rechnungskopie ein Vermerk mit den Stichworten "Geschenke Politik - Bildungsausschuss + Partnerstadt ***Ort Italien***". Daraus ist abzuleiten, dass der Bf. die Bücher…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Annika Streicher in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. November 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 21. September 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014…
Die in LStR 2002 Rz 383b dokumentierte Verwaltungspraxis hält (vgl. - tw. kritisch - Atzmüller/Lattner in Wiesner/Grabner/Wanke [Hrsg.], MSA EStG 11. GL § 16 Anm. 31 " Politiker - Spenden, Geschenke und dgl."; Doralt, EStG13, § 16 Tz 220 " Politiker"; Jakom/Lenneis, EStG, 2011, § 16 Rz 56 "Politiker…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. N.N1 in der Beschwerdesache ***Bf1***, PLZ Gmd.Name, vertreten durch Stb.GmbH GesmbH, H Straße Nr, Stadt, über die Beschwerde vom 27. September 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich (vormals: Finanzamt D…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Mag. Bf, Adr, gegen die Bescheide des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 02.02.2011 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2007 und 2008 Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. VN NN in der Beschwerdesache Bf VVN, Dorf 64, 0000 Wohnsitz gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 17.12.2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache BW, Adr, PLZ E, gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 11. Oktober 2013 betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung), Steuernummer StNr, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Annika Streicher in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 16. Jänner 2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 Steuernummer ***Bf1-StNr…
35 % für die weiteren 13.000,00 | 4.550,00 | 42 % für die weiteren 29.000,00 | 12.180,00 | 48 % für die weiteren 30.000,00 | 14.400,00 | 50 % für die restlichen 9.322,33 | 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, Adr1, vertreten durch Stb, Adr2 , betreffend die Beschwerde vom 25.01.2013 gegen den Einkommensteuerbescheid des FA vom 10.01.2013 für das Jahr 2011, zu Recht erkannt: Der Beschwerde…