…406 Abs. 1 ZK-DVO: (1) Einer Person, die im gemeinschaftlichen Versandverfahren beförderte Waren in ihrem Betrieb oder an einem anderen festgelegten Ort in Empfang nehmen möchte, ohne dass der Bestimmungsstelle die Waren gestellt und das Versandbegleitdokument vorgelegt werden, kann der Status eines zugelassenen Empfängers…
…Baden-Württemberg hat in einem Urteil dazu im Wesentlichen zum Ausdruck gebracht, dass es dahingestellt sein kann, ob auch andere Personen ebenfalls Zollschuldner geworden sind, da eine Heranziehung des Hauptverpflichteten als Zollschuldner bereits auf Grund der - sich aus dem eröffneten Versandverfahren für den Hauptverpflichteten ergebenden -…
…406 Abs. 1 ZK-DVO: (1) Einer Person, die im gemeinschaftlichen Versandverfahren beförderte Waren in ihrem Betrieb oder an einem anderen festgelegten Ort in Empfang nehmen möchte, ohne dass der Bestimmungsstelle die Waren gestellt und das Versandbegleitdokument vorgelegt werden, kann der Status eines zugelassenen Empfängers…
…für unzuständig erklärt haben. In dieser Sache ist Zollamt Wien zuständig geworden, weil die Zollschuld im Zuge der Beendigung des streitgegenständlichen Versandverfahrens in Österreich entstanden ist. In Hinblick auf den Vorwurf einer wiederholten Geltendmachung der Einfuhrzollschuld ist darauf hinzuweisen, dass Gesamtschuldverhältnisse vorliegen. Gibt es für…
…Die Bf. ist daher nicht für die (nachgesehene) Fristüberschreitung verantwortlich. Sie hat weder zollrechtliche Aufsichts- oder Erhebungsmaßnahmen behindert noch eine sonstige zollrechtliche Pflichtverletzung im Sinne des § 41 ZollR-DG begangen. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist…
…durch die ASFINAG-Auskünfte gewonnenen Erkenntnisse stützen. In den angefochtenen Bescheiden wird dazu festgestellt: Bescheid zz1: „Das Versandgut ist auf dem Weg von der Abgangsstelle in den Niederlanden zur Bestimmungsstelle in Österreich dann dem Versandverfahren und damit der zollamtlichen Überwachung im Zuständigkeitsbereich des Zollamtes St…
…auszugsweise): " […] 1) Unzulässigkeit der Abgeltung eines erhöhten Verwaltungsaufwandes […] 2) Keine Pflichtverletzung des BF Der BF übersieht, dass er in beiden Versandverfahren im Rahmen deren Beendigung als Zugelassener Empfänger (ZE)an seinem zugelassenen Warenort auftrat, der Waren, die im Rahmen des Unionsversandverfahrens befördert werden…
…vor. Im Vorlagebericht heißt es (auszugsweise): " […] 1) Unzulässigkeit der Abgeltung eines erhöhten Verwaltungsaufwandes […] 2) Keine Pflichtverletzung des BF Der BF übersieht, dass er im Versandverfahren im Rahmen der Beendigung als Zugelassener Empfänger (ZE)an seinem zugelassenen Warenort auftrat, der Waren, die im Rahmen…
…im Versandverfahren beförderte Gut noch am zugelassenen Warenort befunden hätte und dadurch eine Entstehung der Zollschuld nach Art. 203 ZK ausscheide. Die im Versandverfahren beförderten Waren seien jedoch nicht innerhalb der in diesem zollamtlichen Überwachungsdokument bezeichneten Frist der Bestimmungszollstelle gestellt worden, sodass von einer Pflichtverletzung…
…Das Entziehen von Waren stellt einen Realakt, eine reine Tathandlung dar. Steht fest, dass Waren - wie im gegenständlichen Fall - im Versandverfahren nicht gestellt worden sind, kommt einer fälschlicherweise und bewusst falsch ausgestellten Bestätigung der Bestimmungsstelle über die ordnungsgemäße Gestellung keine Bedeutung zu (vgl. Witte, ZK6…
…MRN 2, MRN 3, MRN 4 undMRN 5 externe gemeinschaftliches Versandverfahren im EDV-gestützten Verfahren „NCTS “ — New Computerised Transit System — für die Beförderung von eingangsabgabepflichtigen „Knoblauch“ vom Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt, Zollstelle Wiener Neudorf als Abgangsstelle zu dem in der Slowakei gelegenen Zollamt…
…als verantwortliche Zolldeklarantin der Spedition Sped., S (Dienstsitz: DS) am 14.10.2011 unter Außerachtlassung der gebotenen und ihr zumutbaren Sorgfaltspflicht unterlassen zu haben, die im gemeinsamen Versandverfahren mit Versandschein T1-MRN 34 vom 12.10.2011, Abgangsstelle AS (DE), und bei der Bestimmungsstelle BS …
…hat bereits mehrmals ausgesprochen, dass es bei der Zollschuldentstehung bloß auf die Pflichtenstellung des Wirtschaftsbeteiligten und nicht auf ein schuldhaftes Verhalten ankommt (siehe etwa EuGH 3.4.2008, C-230/06 zur Zollschuldnerschaft des Hauptverpflichteten im Versandverfahren). Der Umstand, dass die Bestimmungen des § 41 ZollR…
…auch die auf Pflichtverletzungen folgenden Konsequenzen zu tragen, sodass die Verwaltungsabgabe gegenüber der Bf. festzusetzen gewesen sei. Die Bf. stellte daraufhin mit Eingabe vom 23.11.2018 den Vorlageantrag. Die im Versandverfahren beförderten Waren seien der Bf. bereits verspätet übergeben worden. Die Pflichtverletzung habe daher…
…Bf.), der Bf, im Grunde des Art. 203 ZK die Zollschuld fest. Die am 3.2.2006 in den Niederlanden unter MRN ZZ1 in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren überführten eingangsabgabepflichtigen Waren seien am 04.02.2006 der zollamtlichen Überwachung entzogen worden. Dadurch sei gem. Art…
…der Bedeutung der Pflicht, im Versandverfahren für eine Gestellung der darin beförderten Waren zu sorgen, stellt die Eröffnung eines Versandverfahrens ohne jede erkennbare Sicherung der Gestellungspflicht in Gestalt des Disponenten und fehlenden Anweisung an den LKW-Fahrer ein grob fahrlässiges Handeln dar, umso mehr als…
…SpeditionNN, Inhaber Bf, im Grunde des Art. 203 ZK die Zollschuld fest. Die am 3.2.2006 in den Niederlanden unter MRN zZz in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren überführten eingangsabgabepflichtigen Waren seien am 4.2.2006 der zollamtlichen Überwachung entzogen worden. Dadurch sei gem. Art…
…Verband verhängten Finanzbuße beantragt mit folgender Begründung: "Begründung I zum Vorwurf lit a) Zutreffend ist, dass die im Erkenntnis unter lit a) aufgeführten Versandverfahren nicht korrekt beendet wurden. Die nicht korrekte Beendigung der Verfahren lag jedoch in strafrechtlicher Hinsicht nicht in der Verantwortung der ***Bf1…
…Arbeitsfehler). Anders als einzelne Arbeitsfehler sind auch Organisationsmängel vornehmlich geeignet, die offensichtliche Fahrlässigkeit zu begründen. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts handelt es sich bei der Einhaltung der Gestellungspflicht für Waren im Versandverfahren um eine einfache Materie, sodaß die Freigabe einer Ware durch den Disponenten, ohne dass…
…August 2013 erfolgte Verständigung der Zollbehörde diese jederzeit Zugang zu der ab der Beendigung des Versandverfahrens (schon) am 28. August 2013 im Status der vorübergehenden Verwahrung befindlichen unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware hatte und an der Durchführung von Zollkontrollen nicht gehindert wurde. Nach der Rechtsprechung…