…auf ihr gesetzliches Pflichtteilsrecht im weitesten Sinn sowie auf ihre Ansprüche aus dem gesetzlichen Vorausvermächtnis … nach dem jeweils anderen Ehegatten vorbehaltlos und unwiderruflich zu verzichten … Die Parteien verzichten auf die Anwendung der Umstandsklausel … auch bei einer geänderten Vermögenslage … V. Sämtliche mit…
…Beschwerdeführerin, an die Beschwerdeführerin die unbebaute Liegenschaft in EZ_1_GB_1. Die Abgabepflichtige als Geschenknehmerin erklärte im Gegenzug ihren Verzicht auf ihr gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht gegenüber ihrer Mutter_Name_A und ihrem Vater_Name_A. Das Grundstück wurde ohne vertraglicher Vereinbarung bzw. Bedingung…
…eingebrachte Beschwerde vom 30.04.2016, mit welcher die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides begehrt wird. Als Begründung wird ausgeführt, dass von den durch Testament bzw. Pflichtteilsrecht bestellten Erben mitgeteilt worden sei, dass Herr Ro, als Verlassenschaftskurator eingesetzt worden sei. Dieser habe Herrn B im…
…geb. …, erklärt, durch die Unterfertigung dieses Vertrages im Falle des Ablebens ihres Vaters Kommerzialrat BF für sich und ihre Nachkommen auf das ihr nach ihrem Vater zustehende gesetzliche Pflichtteilsrecht insoweit zu verzichten, als bei der Berechnung ihres Pflichtteiles im Sinne der §§785 und 951…
…alle ihm zustehenden Ansprüche aus dem Titel des gesetzlichen Pflichtteilsrechtes einschließlich Schenkungspflichtteil- und Pflichtteilsanrechnungsrechtes für sich und seine Nachkommen derart zu verzichten, dass weder er noch seine Nachkommen aus dem Nachlass seines Vaters aus dem Titel des gesetzlichen Pflichtteilsrechtes irgendeine Zuwendung zu erhalten haben. Auf…
…Anrechnung der Stiftungseingangswerte beantragt wurde. Es wurde dazu erklärt, dass sich der Stifter den Widerruf gemäß § 34 PSG nicht vorbehalten hatte; die Stiftung sei aus pflichtteilsrechtlichen Überlegungen unwiderruflich gestaltet worden. Da der Stifter jedoch in der Folge beschlossen hatte, seine Unternehmensanteile nicht der Bf. zuzuwenden…
…tt.02.2006, seit 2002 wohnhaft in ***22*** Wien, ***23***, für sich, seine Nachkommen und Rechtsnachfolger auf das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht (Siehe die auflösende Bedingung des bedingten Erb- und PflichtteilsverzichtsVertrags vom 18.3.2002) nach seinem Vater, Dr. ***18*** sen., zu verzichten, (der Großvater…
…Stiftung ist quasi das Vollzugsgeschäft zum bedingten Erb- und Pflichtteilsverzicht zwischen Vater und Sohn. Bei Zuwendungen aus Privatstiftungen und vergleichbaren ausländischen Vermögensmassen ist aber nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts bei Vorgängen, die im Erb- und Pflichtteilsrecht wurzeln, die sog. "Fiktion des Direkterwerbs" zu berücksichtigen…
…vom 6.6.2014) lag nach Ansicht des Finanzamtes ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde. In diesen Fällen wurden nach dem Tod des Stifters von den Pflichtteilsberechtigten Nachkommen Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht, es wurde ein Vergleich mit der Privatstiftung abgeschlossen Die Leistungen der Stiftung zur Erfüllung des…
…des Vertrages bzw. der Übertragung des Liegenschaftsanteiles von einem Sohn auf den anderen ist zu sagen, dass - wie die Bf ausführt - die neuerliche Übertragung des Liegenschaftsanteiles im Hinblick auf das Erb- und Pflichtteilsrecht erfolgt ist. Potentielle Erben pflegen sich üblicherweise nichts zu schenken. Insofern erscheint…
…des Vertrages bzw. der Übertragung des Liegenschaftsanteiles von einem Sohn auf den anderen ist zu sagen, dass - wie der Bf ausführt - die neuerliche Übertragung des Liegenschaftsanteiles im Hinblick auf das Erb- und Pflichtteilsrecht erfolgt ist. Potentielle Erben pflegen sich üblicherweise nichts zu schenken. Insofern erscheint…
…von ihren Kindern unentgeltlich angemessene Dienste verlangen (Schwimann in Schwimann2, § 137 ABGB Rz 4). Die Beistandspflicht ist eine Rechtspflicht, die unmittelbare Sanktionen nur im Unterhaltsrecht (§ 143 Abs 1 ABGB) und Pflichtteilsrecht (§ 768 Z 2, § 769 ABGB) hat, sonst aber lex imperfecta ist (Stabentheimer in Rummel3, …
…Nachlass nicht aus, um den Pflichtteil zu decken, räume § 951 ABGB eine Form des Widerrufsrechts hinsichtlich einer zum Nachteil des Pflichtteilsberechtigten erfolgten Schenkung ein, welches in einen Ergänzungsanspruch münde. Es handle sich dabei (auch nach den Feststellungen des Gerichtes) um eine Geldforderung, die durch Leistungsklage…
… 281 Abs. 1 BAO bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens vor dem LG *****, **Cg****, auszusetzen. 1.4 Aufgrund der nunmehr anhängigen Klage ist geklärt, dass der Erbschaftskläger jedenfalls sein Pflichtteilsrecht geltend macht, sodass die diesbezügliche Abzugsposition - gegebenenfalls auch vorläufig gem. § 200 Abs. 1 BAO - von…
…der Notariatsakt vom 24. Mai 1995 beinhalte nicht eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe von 1.370.000 DM sondern eine monatliche Rente in der Höhe von 8.333 DM für den Verzicht auf das Erb- und Pflichtteilsrecht. Dies sei aus der vorgelegten Versicherungspolizze der C…
…zB Pflichtteils(-ergänzungs-)ansprüchen, belastet sind. In einer solchen Konstellation befreie sich die Privatstiftung nämlich lediglich von einer sie treffenden, gesetzlich begründeten und bereits bei Vermögenseinlage latenten Verpflichtung gegenüber den Pflichtteilsberechtigten, sodass eine Zuwendung der Privatstiftung iSd § 27 Abs. 5 Z 7 EStG bei einer…
…Außenprüfung statt, bei der festgestellt wurde, dass die Bf. als Universalerbin nach ihrem Stifter den drei pflichtteilsberechtigten Töchtern des Stifters eine Abfindung ihrer Pflichtteilsansprüche ausbezahlt hatte. Die Bf. hatte diese Auszahlung als "Substanzauszahlung Pflichtteilsvergleich" steuerfrei verbucht. Das Finanzamt vertrat bei der Außenprüfung die Auffassung, dass…
…… erklären, dass sie in Kenntnis ihres gesetzlichen Pflichtteilsrechtes trotz ausdrücklicher Belehrung über ihren Anspruch tatsächlich unter Berücksichtigung der Übertragung des vertragsgegenständlichen Liegenschaftseigentums keinerlei weitere finanzielle Ansprüche gegenüber ihrem Vater stellen und zwar weder gegenwärtig noch in Zukunft, sodass sie … gegenüber ihrem Vater J…
…der allgemeinen Lebenserfahrung. Dadurch konnten überdies sowohl die Ansprüche der weichenden Geschwister als auch eventuell noch verbliebene oder noch entstehenden Ansprüche erb- oder pflichtteilsrechtlicher Natur seitens der erwerbenden Tochter ihrer Mutter gegenüber ordnungsgemäß und frei von allfälligen Zweifeln oder anderen Unzulänglichkeiten geregelt werden, worauf der…
…verpflichtet sich, seine Mutter Frau U.G. zu pflegen und räumt ihr ob dieser Liegenschaft neben einem lebenslangen Belastungs- und Veräußerungsverbot das lebenslängliche und unentgeltliche Servitut der Wohnung ein. Auf die Erb- und Pflichtteilsrechte werden im Punk VII. des Vertrages verzichtet, und zwar von Herrn…