…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Liegt eine Schenkung vor, wenn die Alleinerbin ihrer pflichtteilsberechtigten Tochter in Abgeltung deren Pflichtteiles nahezu alle Nachlassgegenstände übergibt, von denen 33,69% auf den Pflichtteilsanspruch entfallen, aber um 66,31% den Pflichtteilsanspruch übersteigen?…
…Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die Heranziehung unterschiedlicher Bewertungsmethoden für die Bemessungsgrundlagen von Erbe (dreifacher Einheitswert der Liegenschaft gem. § 19 ErbStG) und Pflichtteilsberechtigtem (Geldforderung bewertet gem. § 14 BewG) sachlich gerechtfertigt ist, und ob tatsächlich die endgültige Höhe des Pflichtteilsanspruchs nach Abzug aller Verfahrenskosten als…
…Die Verpflichtung die Forderungen von Pflichtteilsberechtigen zu erfüllen besteht unabhängig von dem einkommensteuerbaren Tatbestand der Grundstücksveräußerung. Der Bf wurde mit der Schenkung auf den Todesfall alleiniger Eigentümer des Grundstücks. Eine entsprechende anteilige Berücksichtigung der steuerlichen Folgen aus der Veräußerung für andere Pflichtteilsberechtige findet nicht statt…
…mit 25% von EUR 1.900.000,00 (EUR 475.000,00). Das FA begründete den Haftungsbescheid vom 22. Februar 2013 wie folgt: Der Pflichtteilsberechtigte hat nach § 951 ABGB zivilrechtlich einen Anspruch gegen den Beschenkten auf Zahlung des Ausfalls an Pflichtteil in die geschenkte Sache…
…nach xx, verst. y, einerseits und Z, Witwe des verstobenen xx als Pflichtteilsberechtigter andererseits in den Kanzleiräumen des Rechtsanwaltes C ein Pflichtteilsübereinkommen abgeschlossen, worüber am gleichen Tage von Notar D, ebenfalls in den Kanzleiräumen des Herrn C, ein Notariatsakt aufgenommen wurde. Laut Punkt 1. des…
…dem BFG zu. Gegenstand der Erbschaftssteuer ist grundsätzlich all das, was einem Erben, Legatar oder Pflichtteilsberechtigten aufgrund des Gesetzes oder einer letztwilligen Anordnung des Erblassers anfällt. Nur eine solche Anordnung kann auch den erforderlichen Titel schaffen. (VwGH 12.03.1970,1568/68) Ein Erblasser kann…
…Bf. an das Verlassenschaftsgericht den Antrag auf gerichtlichen Erlag von EUR 1,8 Mio. Aus diesem Schreiben geht hervor, dass die Bf. die pflichtteilsberechtigten Töchter aufforderte, die vom verstorbenen Stifter erhaltenen Schenkungen und Vorempfänge bekannt zu geben. Die Bf. hat darüber selbst Nachforschungen gestellt. Die…
…Die Bf gab zum gesamten Nachlass eine bedingte Erbserklärung ab. Mit Einantwortungsurkunde vom 22. Oktober 2003 wurde der Bf der Nachlass zur Gänze eingeantwortet. Daneben gab es mehrere Pflichtteilsberechtigte. Eine davon war die erblasserische Tochter M. M erhob Klage wegen Pflichtteilsergänzung gegen die Erbin. Am…
…zB Pflichtteils(-ergänzungs-)ansprüchen, belastet sind. In einer solchen Konstellation befreie sich die Privatstiftung nämlich lediglich von einer sie treffenden, gesetzlich begründeten und bereits bei Vermögenseinlage latenten Verpflichtung gegenüber den Pflichtteilsberechtigten, sodass eine Zuwendung der Privatstiftung iSd § 27 Abs. 5 Z 7 EStG bei einer…
…Außenprüfung statt, bei der festgestellt wurde, dass die Bf. als Universalerbin nach ihrem Stifter den drei pflichtteilsberechtigten Töchtern des Stifters eine Abfindung ihrer Pflichtteilsansprüche ausbezahlt hatte. Die Bf. hatte diese Auszahlung als "Substanzauszahlung Pflichtteilsvergleich" steuerfrei verbucht. Das Finanzamt vertrat bei der Außenprüfung die Auffassung, dass…
…9***. Für ***10*** lag eine Erbschaftssteuerversicherung im Sinne des § 16 ErbStG von der ***11*** vor. Der Pflichtteil wurde vom Pflichtteilsberechtigten ***Bf1*** geltend gemacht. Über die Höhe des Pflichtteiles bestand kein Einvernehmen mit den Erben. Erst mit gerichtlichem Vergleich vom ***12*** vor dem ***13***, ***14***, wurde…
…dass es im Einzelfall eine Frage der Auslegung sei, ob und welches Verhalten des Pflichtteilsberechtigten als Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches zu betrachten sei und verwies dabei auf eine Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 3.11.2008, RV/0255-S/10. An Sachverhalt wird ergänzt: „Aus den…
…zu. Nur dann, wenn das im Nachlass enth endbesteuerte Vermögen die dem Erben nach Erfüllung der Ansprüche der Legatare und Pflichtteilsberechtigten verbleibenden Vermögenswerte übersteigt, steht der vom Erben nicht ausgenützte Freibetrag nach S 15(1)17 ErbstG den Legataren zu (vgl UFS 12.1.06…
…zu. Nur dann, wenn das im Nachlass enth endbesteuerte Vermögen die dem Erben nach Erfüllung der Ansprüche der Legatare und Pflichtteilsberechtigten verbleibenden Vermögenswerte übersteigt, steht der vom Erben nicht ausgenützte Freibetrag nach S 15(1)17 ErbstG den Legataren zu (vgl UFS 12.1.06…
…zu. Nur dann, wenn das im Nachlass enth endbesteuerte Vermögen die dem Erben nach Erfüllung der Ansprüche der Legatare und Pflichtteilsberechtigten verbleibenden Vermögenswerte übersteigt, steht der vom Erben nicht ausgenützte Freibetrag nach S 15(1)17 ErbstG den Legataren zu (vgl UFS 12.1.06…
…getroffen (vgl. Prüfungsbericht vom 06.06.2008): “Tz. 1 Nutzung B-Gasse Gemäß Vereinbarung zw. den Pflichtteilsberechtigten und der X-Privatstiftung vom 25. Juni 1996 wurde allen Begünstigten der X-Privatstiftung das Recht eingeräumt, das Ferienhaus B-Gasse (KG Y) höchstpersönlich selbst bzw. gemeinsam mit…
…vom 6.6.2014) lag nach Ansicht des Finanzamtes ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde. In diesen Fällen wurden nach dem Tod des Stifters von den Pflichtteilsberechtigten Nachkommen Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht, es wurde ein Vergleich mit der Privatstiftung abgeschlossen Die Leistungen der Stiftung zur Erfüllung des…
…als Frau ***12*** ***6*** verstarb. Das Anerbengesetz zielt darauf ab, dass ein Erbhof bei der Aufteilung zwischen den Erben und Pflichtteilsberechtigten nicht zerschlagen wird. Es kann aber nicht dazu dienen, eine schon bestehende Trennung zwischen Grundstück und Gebäuden aufzuheben. Die Feststellung der Landwirtschaftskammer zielt darauf…
…Zahlung zur Tilgung gesetzlicher Ansprüche gemäß § 951 ABGB erfolge, sei diese Zahlung nicht von einem subjektiven Bereicherungswillen der Bf getragen. Daher liege durch diese Zahlung an den Pflichtteilsberechtigten keine der Kapitalertragsteuer unterliegende Zuwendung im Sinne des § 27 Abs. 5 Z. 7 EStG 1988 vor (vgl…
…Dezember 1991 und vom 13. Jänner 1994 als erbl. Witwe zur Gänze eingeantwortet. Mit den pflichtteilsberechtigten erbl. Kindern erfolgte über die Begleichung der "für Gebührenbemessungszwecke" mit je € 30.000,00 benannten Pflichtteilsansprüche eine außergerichtliche Einigung. Mit Erbschaftssteuerbescheid vom 24. November 2003 setzte das Finanzamt…