miterledigte GZ. RV/5100421/2013 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. R in der Beschwerdesache AB, geboren X, Adresse, gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 vom 29. November 2011 und den vorläufigen Einkommensteuerbescheid 2011 vom 27. Februar 2013 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Gabriele Soini-Wolf und die weiteren Senatsmitglieder Dr. Susanne Zankl, Mag. Peter Lederer und Dr. Johannes Dock in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 10.11.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., G, vertreten durch Dr. Christine Fidler, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Nußdorfer Straße 57/2/5, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 26. November 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache Bf., Adr. , über die Beschwerde vom 24.01.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt ABC vom 09.01.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch ***117*** ***108***, den Richter ***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***88*** und ***89*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerden vom ***1*** gegen den Einkommensteuerbescheid ***2*** und vom ***3*** gegen den Einkommensteuerbescheid ***4*** des Finanzamtes ***5…
…vice versa dieselben Voraussetzungen vor. Der Barwert der für die Pflege zu leistenden Zahlungen liege unter 75% des Wertes des übertragenen Betriebes. Es seien eine Landwirtschaft mit Pflegeverpflichtung übergeben und die Mehrkosten von den Übernehmern getragen worden. Das Bundesfinanzgericht stelle fest, dass es sich bei…
…ableiten. Eine andere Beurteilung könnte nur dann geboten sein, wenn zusätzlich besondere objektive Umstände vorlägen, etwa eine konkret bestehende und nicht anderweitig erfüllbare Betreuungs- oder Pflegeverpflichtung, eine existenzielle wirtschaftliche Tätigkeit am bisherigen Wohnort oder andere außergewöhnliche Gründe. Solche Umstände wurden im gegenständlichen Fall nicht festgestellt…
…1*** im April 2011 sei der Wert bis zum Ableben der ***2*** im April 2012 mit € 18.591 jährlich festgestellt worden. Zudem seien noch Begräbniskosten mit € 13.000 und der Wert der Pflegeverpflichtung für ***2*** mit € 23.936 bewertet worden. § 13 Abs…
…Mit dieser Übergabe Ist somit die (lediglich vertragliche, aber nicht verbücherte) Verpflichtung des Herrn ***Bf1*** erloschen und es wurde anlässlich der Übergabe an den Enkel ***S*** kein Wohnungsrecht und keine Pflegeverpflichtung vereinbart. Die außerbücherliche Wohnungsrechts - und Pflegevereinbarung mit Herrn ***Bf1*** war somit seit 2015 erloschen…
…1999, 98/15/0201), sondern eine bloße Vermögensumschichtung. Hierbei ist freilich zu beachten, dass ein konkreter Zusammenhang zwischen Vermögensübertragung und Belastung bestehen muss (etwa Pflegeverpflichtung auf Grund eines Ausgedinges, Wanke in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 34 Anm 11). Im beschwerdegegenständlichen Fall liegt ein konkreter…
…dienende Vermögen zugekommen ist, liegt insoweit keine Belastung vor. Hierbei ist freilich zu beachten, dass ein konkreter Zusammenhang zwischen Vermögensübertragung und Belastung bestehen muss (etwa Pflegeverpflichtung auf Grund eines Ausgedinges). Ist ein derartiger Zusammenhang gegeben, liegt eine außergewöhnliche Belastung erst dann vor, wenn die Zahlungen…
…außergewöhnlich, zwangsläufig erwachsen sein und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Laut Übergabsvertrag vom 30.06.1987 besteht eine Pflegeverpflichtung für Ihren Bruder ***Name1*** ***Vorname1*** gegenüber Ihrer Mutter ***Name1*** ***Vorname2***. Die freiwillig durchgeführten Fahrten zur Betreuung und Pflege Ihrer Mutter mangeln daher an der Zwangsläufigkeit. Es…
…besteht die vertragliche Verpflichtung des Bf auch durch die grundbücherliche Absicherung der Rechte für die Übergeberin. Natürlich ist einer Person in Zeiten, wo eine Pflegeverpflichtung noch nicht schlagend wird, nicht immer ganz bewusst, was dies bedeuten kann. Das Eingehen dieser Pflegeverbindlichkeit selbst war nicht zwangsläufig…
…10.1999, 98/15/0201), sondern eine bloße Vermögensumschichtung. Hierbei ist freilich zu beachten, dass ein konkreter Zusammenhang zwischen Vermögensübertragung und Belastung bestehen muss (etwa Pflegeverpflichtung auf Grund eines Ausgedinges, Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 34 Anm 11). Die oben zitierte Bestimmung des § 34…
…Sie sei also ganztägig für den Vater des Beschwerdeführers verfügbar gewesen. Es werde darauf hingewiesen, dass sich aus dem Übergabevertrag vom 11.3.2013 keine Pflegeverpflichtung für den Beschwerdeführer ergeben würde, war darauf schließen lasse, dass auch vor der Übergabe keine Pflegetätigkeit ausgeübt worden sei…
…1999, 98/15/0201), sondern eine bloße Vermögensumschichtung. Hierbei ist freilich zu beachten, dass ein konkreter Zusammenhang zwischen Vermögensübertragung und Belastung bestehen muss (etwa Pflegeverpflichtung auf Grund eines Ausgedinges, Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 34 Anm 11). Doralt führt im EStG-Kommentar (mwN), Bd…
…1999, 98/15/0201), sondern eine bloße Vermögensumschichtung. Hierbei ist freilich zu beachten, dass ein konkreter Zusammenhang zwischen Vermögensübertragung und Belastung bestehen muss (etwa Pflegeverpflichtung auf Grund eines Ausgedinges, Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 34 Anm 11). Im beschwerdegegenständlichen Fall liegt ein solcher konkreter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Diana Sammer, die Richterin Mag. Sonja Stradner sowie die fachkundigen Laienrichter Manfred Fiala und Mag. Andrea Prozekin der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch R & P Korneuburg Steuerberatung GmbH, Sudetendeutsche Straße 7, 2100 Korneuburg…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Bf, Anschrift, vertreten durch LBG Niederösterreich GmbH, Raiffeisenpromenade 2/1/6, 3830 Waidhofen an der Thaya, über die Beschwerde vom 05.11.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerde vom 17.10.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart vom 10.10.2017, betreffend Einkommensteuer 2016 (Arbeitnehmerveranlagung…