IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache B als Masseverwalter der BF, MVStraße, MVOrt gegen FA wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 20.06.2007 betreffend der Festsetzung einer Pfändungsgebühr und Barauslagen zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde…
…ist im Beschwerdeverfahren gegen den Bescheid über die Pfändung einer Geldforderung nämlich nicht mehr vorgesehen. Ob die Forderung der Abgabenbehörde besteht oder nicht, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren (VwGH 25.9.2013, 2011/16/0155). In dem vor der Titelbehörde durchzuführenden Verfahren gemäß …
…dass die Forderung nicht besteht. Ob die gepfändete Forderung besteht oder nicht, ist nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren. Die Finanzbehörde hat lediglich im Rahmen einer Schlüssigkeitsprüfung zu ermitteln, ob die Forderungen bestehen und dem (Abgaben-)Schuldner zustehen können und ob etwa Unpfändbarkeit vorliegt (VwGH…
…Im Beschwerdefall liegt eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht vor. Dass die Frage, ob die gepfändete Forderung besteht oder nicht, nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren, ist, sondern in diesem lediglich zu prüfen ist, ob die Forderung bestehen und dem Schuldner zustehen kann (Schlüssigkeitsprüfung) und…
…seine ehemalige Gattin aus einem Scheidungsvergleich gepfändet. Diese überwies in der Folge den im Scheidungsvergleich vereinbarten Betrag an das FA. Mit Antrag vom 25.03.2016 begehrte der rechtsfreundliche Vertreter des BF unter Verweis auf das Pfändungsverfahren und seine Vollmacht nach § 8 RAO Mitteilung darüber…
…letzter Satz BAO rechtmäßig erfolgt sei. Einwendungen, die sich gegen den Abgabenanspruch oder die Höhe der Abgabe richteten, seien im Veranlagungsverfahren und nicht im Pfändungsverfahren geltend zu machen, weshalb spruchgemäß zu entscheiden gewesen sei. Der Vollständigkeit halber werde darauf hingewiesen, dass sich im Zuge eines…
…Pfändung liege der Rückstandausweis vom 10. Juli 2024 zugrunde. Ob die Forderung der Abgabenbehörde bestehe oder nicht, sei nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren. Im gegenständlichen Beschwerdeverfahren sei nicht zu prüfen, ob die Abweisung des Nachsichtsansuchens zu Recht erfolgt sei. Durch die Einbringung eines Nachsichtansuchen…
…erfolgten am 2.10.2024 (€ 464,73) sowie am 4.11.2024 (€ 1.303,76). Das streitgegenständliche Pfändungsverfahren betreffend die aus der ImmoESt 05/2023 resultierende Abgabenschuld von € 102,00 wurde erst mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 26.11.2024 eingeleitet…
…5.1990, 90/14/0020) nicht Gegenstand der Prüfung im Pfändungsverfahren ist, ob die gepfändete Forderung (dem Bf gegenüber) besteht oder nicht. Sollte die gepfändete Forderung nicht bestehen, so ging die Exekution ins Leere. Der Bestand der Forderung ist daher im Pfändungsverfahren nicht zu prüfen;…
…3 AbgEO ist die Pfändung mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Im Einbringungsverfahren ist die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung nicht zu prüfen. Diesbezügliche Einwendungen sind daher im Pfändungsverfahren irrelevant. Prüfungsgegenstand ist nunmehr lediglich die Rechtmäßigkeit der Pfändung und Überweisung der Geldforderung. Gemäß …
…Februar 2019 der Beschwerde vom 22. Juni 2018 stattgegeben und den Lohnpfändungsbescheid vom 5. Juni 2018 aufgehoben. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Unstrittig ist, dass die im gegenständlichen Pfändungsverfahren erforderliche Mahnung nach § 156a Abs. 2 Insolvenzordnung (IO) mangels ordnungsgemäßer Zustellung derselben unterblieben ist. Gemäß § 300 Abs…
…im Pfändungsverfahren, ob die gepfändete Forderung (dem Bf. gegenüber) besteht oder nicht. Hierüber kann nur im Streit zwischen Überweisungsgläubiger und Drittschuldner entschieden werden. Sollte die gepfändete Forderung nicht bestehen, so ging die Exekution ins Leere. Der Bestand der Forderung ist daher im Exekutionsbewilligungs(Pfändungs)verfahren…
…zu setzen. Angeschlossen war eine Ausfertigung des Rückstandsausweises vom 15.2.2019. Weiters hat das Finanzamt FA in diesem Bescheid dem Antrag auf Einstellung der Pfändung bezüglich des KFZ X-Kfz stattgegeben und das diesbezügliche Pfändungsverfahren eingestellt. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 21.12.2019, dem Beschwerdeführer…
…Mai 2018 reduzierte das Finanzamt Spittal Villach die pfändbare Abgabenschuld auf € 8.922.44 und wies die Beschwerde im Übrigen mit der Begründung ab, dass die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung im Pfändungsverfahren nicht mehr zu prüfen sei. Der Forderungspfändung liege ein rechtsgültiger Rückstandsausweis zu Grunde…
…Jänner 2014 geltend gemachte Geschäftsführerhaftung hinsichtlich der noch offenen Abgabenschuldigkeiten zum tragen käme. Im Übrigen sei die Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheides im Pfändungsverfahren nicht mehr zu prüfen. Hinweise auf eine Unpfändbarkeit der Forderung hätten sich weder aus dem Beschwerdevorbringen noch aus dem Akteninhalt ergeben. Im Vorlageantrag…
…der Prüfung im Pfändungsverfahren. Hierüber könne nur im Streit zwischen dem Überweisungsgläubiger und Drittschuldner entschieden werden. Einwendungen gegen den Bestand oder der Höhe der gepfändeten Forderung seien im Drittschuldnerprozess und nicht mit Beschwerde gegen den Pfändungsbescheid geltend zu machen. Im Exekutionsbewilligungs-Pfändungs-verfahren erstrecke sich…
…nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität des Empfängers bestehen. Grundlage und somit Titel für das gegenständliche Pfändungsverfahren sei der Sicherstellungsauftrag vom 28.6.2017 über den Betrag von € 5,600.000,00. Die Behauptung der Rechtswidrigkeit des Sicherstellungsauftrages würde die Rechtmäßigkeit der…
…22.06.2007 zugestellt. Diese erhoben keine Einwendungen gegen die Pfändungen. Dies ergibt sich aus den Einbringungsakten des FA. In rechtlicher Hinsicht ist zum gegenständlichen Verfahren Folgendes zu sagen: Die in diesem Pfändungsverfahren in Frage stehenden Beträge betreffend die Umsatzsteuer 09/2006, 10/2006 und…
…als Guthaben rechtskräftig festgesetzt worden. Es bestehe daher keine Abgabenschuld gegenüber dem Finanzamt. Es seien daher die Pfändungsverfahren und ebenso der Bescheid über die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens vom 4. Juni 2014 in Höhe von € 17,24 einzustellen. Mit inhaltsgleichen Beschwerdevorentscheidungen…
…und er glaube, nach bestem Gewissen gehandelt zu haben. Das Finanzamt legt dem Bundesfinanzgericht die Beschwerde vor. Mit Schreiben vom 22.10.2014 ersuchte der Bf. um Abklärung, da das Finanzamt vor Ergehen eines Erkenntnisses ein Pfändungsverfahren eingeleitet habe. 2. Erwägungen: 2.1. Gesetzestexte § 24a…