…einheitliche Leistung mit der Personenbeförderung zu beurteilen sind. Die Klärung dieser Frage ist deshalb von wesentlicher Bedeutung, da nach § 19 Abs. 1 UStG 1994 für sonstige Leistungen die Steuerschuld ua. auf den Empfänger der Leistung übergeht, soweit der leistende Unternehmer im Inland weder einen Wohnsitz…
…sie den Gesamtbetrag der Vorsteuern auf insgesamt 17.824,75 Euro. Die Bf. gab an, dass mit dem in Österreich erworbenen Treibstoff Fahrzeuge für die Personenbeförderung im Rahmen ihres Unternehmens betanke. Die Bf. befördere Touristen für Reisebüros, Reiseagenturen etc. Eigene Reisen würden von der Bf…
…Sie gilt jedoch für Erstattungsanträge, die vor dem 1. Januar 2010 gestellt werden, weiter. .......... .......... Die Vorsteuererstattung für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die im Inland weder einen Sitz noch eine Betriebsstätte haben, ist nur in den in § 1 Abs. 1 der Verordnung des BM f…
…2 deutsches UStG liege eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vor, wenn unter anderem der Unternehmer oder Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert. Im vorliegenden Fall sei es zu keiner derartigen Beförderung in einen anderen Mitgliedstaat gekommen. Schon aufgrund der Feststellungen der Behörde…
…behördlichen Bewilligungen als Linienbus für die Personenbeförderung zwischen D. (Bosnien-Herzegowina) und E. (Schweden) verwendet werden. Eine Zuladung von Waren im Gemeinschaftsgebiet zur gewerblichen entgeltlichen oder unentgeltlichen Warenbeförderung sei nicht erlaubt. Dieser Umstand stelle einen unerlaubten Kabotageverkehr dar. Im Zuge einer Kontrolle des Reisebusses durch…
…Bf1*** (im Folgenden Bf.) ist eine im Vereinigten Königreich ansässige Gesellschaft. Laut "Certificate of Status of Taxable Person" ist die Bf. im Bereich des "Freight air transport", also dem Frachtflug tätig. Mit Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer vom 7…
…Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge einschließlich ua. Kombinationskraftwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur). Gemäß § 5 Abs. 2 NoVAG 1991 ist die Abgabe im Falle der erstmaligen Zulassung (§ 1 Z. 3) nach dem ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelten gemeinen Wert des Kraftfahrzeuges zu bemessen. Wird das Fahrzeug im übrigen Gemeinschaftsgebiet…
…der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen. Der Bundesminister für Finanzen kann durch Verordnung die Begriffe Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen näher bestimmen. Die Verordnung kann mit Wirkung ab 15. Februar 1996 erlassen werden. Vorsteuerabzug bei Reisekosten § 13 UStG 1994 (1) Für eine im Inland ausschließlich…
…Lieferer den Gegenstand in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt hat. Erwerber ist nach Art. 1 Abs. 1 lit 2 leg. cit. ein Unternehmer, der den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt, die Lieferung an den Erwerber wird durch einen Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausgeführt und…
…lit. e bis h und § 6 Abs. 1 Z 9 lit. c steuerfrei wären und der Leistungsempfänger keinen Wohnsitz (Sitz) im Gemeinschaftsgebiet hat. (4) Bewirkt der Unternehmer neben Umsätzen, die zum Ausschluß vom Vorsteuerabzug führen, auch Umsätze, bei denen ein solcher Ausschluß nicht eintritt, so…
…leistende Unternehmer in diesem Mitgliedstaat weder sein Unternehmen betreibt noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte hat. Dies gilt nicht, wenn mittels Gutschrift abgerechnet wird. Der Unternehmer hat seiner Verpflichtung zur Rechnungsausstellung für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführte sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger entsprechend Art…
…leistende Unternehmer in diesem Mitgliedstaat weder sein Unternehmen betreibt noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte hat. Dies gilt nicht, wenn mittels Gutschrift abgerechnet wird. Der Unternehmer hat seiner Verpflichtung zur Rechnungsausstellung für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführte sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger entsprechend Art…
…lit. e bis h und § 6 Abs. 1 Z 9 lit. c steuerfrei wären und der Leistungsempfänger keinen Wohnsitz (Sitz) im Gemeinschaftsgebiet hat. (4) Bewirkt der Unternehmer neben Umsätzen, die zum Ausschluß vom Vorsteuerabzug führen, auch Umsätze, bei denen ein solcher Ausschluß nicht eintritt, so…
…lit. e bis h und § 6 Abs. 1 Z 9 lit. c steuerfrei wären und der Leistungsempfänger keinen Wohnsitz (Sitz) im Gemeinschaftsgebiet hat. (4) Bewirkt der Unternehmer neben Umsätzen, die zum Ausschluß vom Vorsteuerabzug führen, auch Umsätze, bei denen ein solcher Ausschluß nicht eintritt, so…
…sind, b) die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80% dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen…
…ausschließlich im Drittlandsgebiet bewirkt werden, c) der Lieferungen, die nach § 3 Abs. 9 als im Inland ausgeführt zu behandeln sind. Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen vom Unternehmer buchmäßig nachgewiesen sein; 6. a) die Lieferungen von eingeführten Gegenständen an Abnehmer, die keinen Wohnsitz (Sitz) im Gemeinschaftsgebiet…
…sein; 6. a) die Lieferungen von eingeführten Gegenständen an Abnehmer, die keinen Wohnsitz (Sitz) im Gemeinschaftsgebiet haben, soweit für die Gegenstände zollamtlich eine vorübergehende Verwendung im Inland, ausgenommen die Gebiete Jungholz und Mittelberg, bewilligt worden ist und diese Bewilligung auch nach der Lieferung gilt. Nicht…
…lit. e bis h und § 6 Abs. 1 Z 9 lit. c steuerfrei wären und der Leistungsempfänger keinen Wohnsitz (Sitz) im Gemeinschaftsgebiet hat. (4) Bewirkt der Unternehmer neben Umsätzen, die zum Ausschluß vom Vorsteuerabzug führen, auch Umsätze, bei denen ein solcher Ausschluß nicht eintritt, so…
…a bis c und lit. e bis h und § 6 Abs. 1 Z 9 lit. c steuerfrei wären und der Leistungsempfänger keinen Wohnsitz (Sitz) im Gemeinschaftsgebiet hat. § 1 LVO lautet: § 1. (1) Einkünfte liegen vor bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis), die - durch…
…a bis c und lit. e bis h und § 6 Abs. 1 Z 9 lit. c steuerfrei wären und der Leistungsempfänger keinen Wohnsitz (Sitz) im Gemeinschaftsgebiet hat. § 1 LVO lautet: § 1. (1) Einkünfte liegen vor bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis), die - durch…