…erfüllt sein: 1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Einbringung der Abgabe beim Abgabenschuldner nicht ohne Schwierigkeiten möglich 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstigen Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §…
…kann, müssen daher die folgenden Tatbestandsmerkmale erfüllt sein: 1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Uneinbringlichkeit der Abgabe 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstiger Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe • Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §…
…Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Damit eine Person nach diesen Bestimmungen zur Haftung für eine fremde Abgabenschuld herangezogen werden kann, müssen daher die folgenden Tatbestandsmerkmale erfüllt sein: Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff…
…5 % unterliegen, zu verrechnen. Im Detail ergibt sich die uE nicht zu rechtfertigende Diskriminierung basierend auf dem vom EuGH angewandten Prüfungsschema wie folgt: 2.1 Persönlicher Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit Aufgrund der Ansässigkeit des Steuerpflichtigen in Österreich ist der persönliche Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit eröffnet. Durch die…
…zu verrechnen. Im Detail ergibt sich die uE nicht zu rechtfertigende Diskriminierung basierend auf dem vom EuGH angewandten Prüfungsschema wie folgt: Persönlicher Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit: Aufgrund der Ansässigkeit des Steuerpflichtigen in Österreich ist der persönliche Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit eröffnet. Durch die Veranlagung des Kapitals in…
…Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Einbringung der Abgabe beim Abgabenschuldner nicht ohne Schwierigkeiten möglich 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstiger Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe (Kausalität) 3.1.1. Zum persönlichen Anwendungsbereich…
…gerechtfertigte Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gem Art 63 AEUV aufgrund folgender Erwägungen: 3.1. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit Der Begriff des Kapitalverkehrs ist zwar im AEUV nicht definiert, nach der Rechtsprechung des EuGH sowie der hM ist für Zwecke der Auslegung dieses Begriffs…
…Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Einbringung der Abgabe beim Abgabenschuldner nicht ohne Schwierigkeiten möglich 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstiger Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe (Kausalität) 3.1.1. Zum persönlichen Anwendungsbereich…
…diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können." Damit eine Person nach diesen Bestimmungen zur Haftung für eine fremde Abgabenschuld herangezogen werden kann, müssen folgende Tatbestandsmerkmale erfüllt sein: -Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO…
…die folgenden Tatbestandsmerkmale erfüllt sein: 1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Uneinbringlichkeit der Abgabe 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstiger Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe 3.1.1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §…
…die folgenden Tatbestandsmerkmale erfüllt sein: 1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Uneinbringlichkeit der Abgabe 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstiger Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe 3.1.1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §…
…erfüllt sein: 1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Einbringung der Abgabe beim Abgabenschuldner nicht ohne Schwierigkeiten möglich 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstigen Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §…
…Tatbestandsmerkmale erfüllt sein: 1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Uneinbringlichkeit der Abgabe 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstiger Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe (Kausalität) 3.1.1. Zum persönlichen Anwendungsbereich - Vertreter iSd §…
…die folgenden Tatbestandsmerkmale erfüllt sein: 1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Uneinbringlichkeit der Abgabe 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstiger Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe 3.1.1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §…
…folgenden Tatbestandsmerkmale erfüllt sein: 1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Uneinbringlichkeit der Abgabe 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstiger Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe 3.1.1. Zum persönlichen Anwendungsbereich - Vertreter iSd §…
…gilt sinngemäß." 1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Einbringung der Abgabe beim Abgabenschuldner nicht ohne Schwierigkeiten möglich 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstigen Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §…
…Tatbestandsmerkmale erfüllt sein: 1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Uneinbringlichkeit der Abgabe 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstiger Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe (Kausalität) 3.1.1. Zum persönlichen Anwendungsbereich - Vertreter iSd §…
…erfüllt sein: 1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Einbringung der Abgabe beim Abgabenschuldner nicht ohne Schwierigkeiten möglich 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstigen Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §…
…10.2015, C-378/14, Trapkowski). bb) Persönlicher Anwendungsbereich Gemäß dem obig zitierten Artikel 2 VO 883/2004 gilt diese VO für "Staatsangehörige eines Mitgliedstaats […] sowie für ihre Familienangehörigen […]". Sowohl die Mutter des Beschwerdeführers als auch der Beschwerdeführer selbst sind österreichische Staatsbürger. Die…
…kann, müssen daher die folgenden Tatbestandsmerkmale erfüllt sein: 1. Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §§ 80ff BAO 2. Bestehen einer Abgabenschuld 3. Uneinbringlichkeit der Abgabe 4. Schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher oder sonstiger Pflichten durch den Vertreter 5. Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit der Abgabe • Persönlicher Anwendungsbereich - Vertreter iSd §…