…dass das Tatbestandsmerkmal des ständigen Aufenthaltes in § 3 Abs. 2 FLAG idF des Pensionsharmonisierungsgesetzes ebenfalls dem gewöhnlichen Aufenthalt iSd § 26 Abs. 2 BAO entspricht und daher das vom beschwerdeführenden Finanzamt ins Treffen geführte Fehlen eines zu dauerndem Aufenthalt berechtigenden Aufenthaltstitels unerheblich ist.' Verwiesen sei in…
…1967/376, haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder. § 3 Abs. 1 FLAG 1967 idF des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl I 142/2004, bestimmt, dass Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur…
… 3 FLAG 1967 in der Fassung vor der durch das Pensionsharmonierungsgesetz vorgenommenen Änderung besteht Anspruch auf Familienbeihilfe bei einem ständigen Aufenthalt in Österreich von mindestens 60 Kalendermonaten oder einer unselbständigen rechtmäßigen Beschäftigung von zumindest drei Monaten. Da die Asylverfahren Ihrer Kinder auf Grund der späteren…
…ist, dass die im offenbar nicht zugestellten Bescheid vom 5.5.2009 vertretene Ansicht, § 3 Abs. 2 FLAG 1967 i.d.F. Pensionsharmonisierungsgesetz BGBl. I Nr. 142/2004, wonach der ständige Aufenthalt in Österreich von 60 Kalendermonaten zum Familienbeihilfenanspruch geführt hat, finde keine Anwendung, weil…
…Beschwerdeführerin und das genannte Kind bis zur Zurücknahme der im Asylverfahren anhängigen Beschwerden am 13. Oktober 2009 § 3 FLAG in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes anzuwenden war. Hinsichtlich des im Juli 2007 geborenen Kindes B konnte am 31. Dezember 2005 ein Asylverfahren naturgemäß nicht anhängig sein…
…1997 zu Ende zu führen. Nach § 3 idF vor der durch das Pensionsharmonisierungsgesetz vorgenommenen Änderung bestehe Anspruch auf Familienbeihilfe bei einer unselbständigen Beschäftigung von zumindest 3 Monaten oder bei einem ständigen Aufenthalt in Österreich von mindestens 60 Kalendermonaten. Da T. nach dem 31.12.2005…
…31.12.2005 ein Asylverfahren anhängig war, hinsichtlich des Anspruches auf Familienbeihilfe § 3 FLAG in der am 31.12.2005 geltenden Fassung (Pensionsharmonisierungsgesetz) und nicht in der Fassung des Fremdenrechtspakets 2005 anzuwenden ist. Diese Entscheidungen sind im Rechtsinformationssystem "RIS" verfügbar. § 3 Abs 2 FLAG in…
…mich eine darüber hinausgehende Sonderbestimmung zum Tragen kommt: Für Fremde, deren Asylverfahren am 31.12.2005 bereits anhängig war, gilt hinsichtlich des Anspruchs auf Familienbeihilfe § 3 FLAG in der am 31.12.2005 geltenden Fassung (Pensionsharmonisierungsgesetz). § 3 FLAG in der Fassung des Fremdenrechtspaketes 2005, BGBI…
…anhängigen Asylverfahren nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 1997 zu Ende zu führen. Nach § 3 in der Fassung vor der durch das Pensionsharmonisierungsgesetz vorgenommenen Änderung bestehe Anspruch auf Familienbeihilfe bei einem ständigen Aufenthalt in Österreich von mindestens 60 Kalendermonaten. Da die Bf. diese Voraussetzungen nicht erfülle…
…gemäß § 75 Asylgesetz 2005 das Asylverfahren noch nach dem Asylgesetz 1997 abgeführt wird, auch für Zeiträume ab 1. Jänner 2006 nicht anzuwenden ist. Für diesen Personenkreis komme daher § 3 FLAG zunächst noch in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBI. I Nr. 142/2004, zur Anwendung. Der…
…Verwaltungsgerichtshofes abgewichen sei, nach der § 3 FLAG in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes weiter anzuwenden sei, wenn das Asylverfahren des Antragstellers auf Gewährung von Familienbeihilfe nach den Bestimmungen des AsylG 1997 zu Ende zu führen sei. 6 Die Revision ist zulässig und berechtigt. 7 Gemäß § 2…
…2011. Zusammengefasst bringt dieser unter Hinweis auf mehrere Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes darin vor, dass sein Asylverfahren am 31.12.2005 noch anhängig gewesen sei und demnach § 3 FLAG noch idF des Pensionsharmonisierungsgesetzes im gegenständlichen Fall anzuwenden wäre. Im Sinne der Bestimmung des § 3 Abs. 2…
…Der BF komme daher aufgrund des Umstandes, dass sie seit Dezember 2002 durchgehend in Österreich als Asylwerberin aufhältig sei, gemäß § 3 Abs. 2 FLAG idF des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I 142/2004, betreffend beider Kinder rückwirkend seit Dezember 2007 bis laufend, ein Anspruch auf Familienbeihilfe zu.…
…daher § 3 FLAG 1967, unbeschadet der durch BGBl. I Nr. 168/2006, mit Wirkung ab 1.7.2006 vorgenommenen Änderungen, zunächst noch i.d.F. des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2004, zur Anwendung (VwGH 15.1.2008, 2007/15/0170; VwGH 17.4.2008…
…Die rückwirkende Anspruchsberechtigung auf Gewährung der Familienbeihilfe für den zuvor genannten Zeitraum basiert auf Grundlage des § 3 Abs. 2 FLAG idF des Pensionsharmonisierungsgesetzes. Diesbezüglich möchte ich auf das Antragvorbringen verweisen und neuerlich ausführen, dass ich am 08.09.2004 einen Asylantrag in Österreich (…) stellte…
… 3 Abs. 2 FLAG idF des Pensionsharmonisierungsgesetzes. ln diesem Zusammenhang erstatte ich folgendes Vorbringen: Ich stellte am 01.10.1999 einen Asylantrag in Österreich (AIS-Zahl.: 99 15.462). Im Anschluss an die Geburten meiner beiden Kinder stellte ich für diese ebenso Asylanträge ( (AIS-Zahlen…
…Dezember 2005 noch anhängig gewesen sei, § 3 FLAG idF des Pensionsharmonisierungsgesetzes. In einem Vorhalt vom 25. Jänner 2012 ersuchte das Finanzamt den Beschwerdeführer um Vorlage eines Nachweises für die Aufenthaltsberechtigung seines Sohnes. Am 20. Februar 2012 wurde für dieses Kind die Ablichtung einer am 16…
…Februar 2007, 2006/15/0098). Entsprechend der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Frage der jeweils maßgeblichen Rechtslage ergibt sich für den Beschwerdefall Folgendes (siehe dazu auch VwGH vom 15.1.2008, 2007/15/0170): § 3 in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I 2004/142, lautete auszugsweise…
…Personen, die Asylanträge vor dem 1.1.2006 gestellt hätten und deren Asylverfahren am 31.12.2005 anhängig gewesen sei, § 3 Abs. 1 FLAG in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes anzuwenden sei. Gemäß § 3 Abs. 2 FLAG in der am 31.12.2005 geltenden Fassung gelte …
…noch anhängig sei, und der Bf. die Familienbeihilfe ab Oktober 2010 weiterhin und zwar bis Mai 2011 zustünde. Rechtsgrundlagen und Erwägungen: Gemäß § 3 Abs. 2 FLAG, in der Fassung des Pensionsharmonisierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 142/2004, haben Personen die nicht österreichische Staatsbürger sind, die sich…